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Audio: Antenne Brandenburg | 17.12.2020 | Jan Pollokat | Quelle: Patrick Pleul

Härtere Corona-Maßnahmen

Verschärfter Lockdown in Polen nach Weihnachten

Polen verschärft die Corona-Maßnahmen und geht in einen landesweiten harten Lockdown. Nach Weihnachten werden Hotels, Geschäfte und Skipisten geschlossen. An Silvester und Neujahr gilt eine Ausgangssperre.

Vom 28. Dezember 2020 bis zum 17. Januar verschärft Polen den Lockdown. Einkaufszentren, Skilifte, Diskotheken, Nachtklubs und andere Einrichtungen, die Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen ermöglichen, müssen schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Lebensmittelläden, Drogerien und Baumärkte. Der Hotelbetrieb wird ebenfalls begrenzt. Ab dem 28. Dezember dürfen nur medizinisches Personal sowie Helfer von Armee, Polizei und Feuerwehr bei Bedarf in Hotels unterkommen.

Grenzschließungen sind nicht geplant, allerdings müssen Personen, die mithilfe organisierter Touren aus dem Ausland in Polen einreisen, sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.

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Am 1. März 2020 gab es den ersten Corona-Fall in der Region. Vom chinesischen Wuhan aus hatte sich eine zunächst rätselhafte Lungenkrankheit über die ganze Welt ausgebreitet - das Coronavirus veränderte sie nachhaltig. Eine "Coronik" der Ereignisse vom Dezember 2019 bis zum 1. März 2021.

Reaktion der Regierung

Die Regierung reagiert damit auch auf ein offenbar verbreitetes Umgehen des bereits verhängten Beherbergungsverbots bei touristischen Übernachtungen. Offenkundig waren viele Polen als Geschäftsreisende getarnt in den Skiurlaub aufgebrochen. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki appellierte an die Verantwortungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger und rief dazu auf, die Festtage nur im engsten Familienkreis zu verbringen.

Ausgangssperre an Silvester und Neujahr

Vom 31. Dezember ab 19 Uhr bis zum 1. Januar 6 Uhr gilt in Polen eine Ausgangssperre. Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen, etwa für den Gang zur Apotheke oder zur Arbeit, sagte Gesundheitsminister Adam Niedzielski vergangene Woche Donnerstag. "Es geht darum, dass wir zu Hause bleiben müssen." Öffentliche Verkehrsmittel dürfen in der Silvesternacht nur für geschäftliche Zwecke, ehrenamtlichen Tätigkeiten oder als Transportmittel zum Arzt, Psychologen oder zur Kirche genutzt werden. Wer gegen die Ausgangssperre verstoßt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Polnischer Zloty (222,16 Euro) rechnen.

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Privilegien für geimpfte Personen

Gemäß der Verordnung des Ministerrates vom 21. Dezember 2020 über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit der Epidemie erhalten geimpfte Personen eine Impfbescheinigung gegen COVID-19. Damit erhalten sie bestimmte Privilegien. Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind, müssen bei Kontakt mit einer infizierten Person oder nach Überschreiten der Grenze nicht unter Quarantäne gestellt werden. Außerdem können sie sich ohne zusätzliche diagnostische Tests aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen. Die Verordnung tritt am 28. Dezember in Kraft.

Aktuelle Fallzahlen

In Polen haben sich seit Beginn der Pandemie 1.207.333 Menschen mit Corona infiziert bei 25.474 Corona-bedingten Todesfällen (Stand: 22. Dezember 2020). Das Land hat rund 38 Millionen Einwohner. Deutschland stuft Polen seit dem 24.Oktober als Covid-19 Risikogebiet ein. Damit einher geht eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt.

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