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Quelle: dpa/Britta Pedersen

Hilfen von Bund und Land

Soforthilfen, Kredite, Kurzarbeitergeld - ein Wegweiser

Die Corona-Krise stellt zahlreiche Unternehmen vor die größte Herausforderung ihrer Geschichte. Seit ein paar Wochen können Anträge auf staatliche Finanzhilfe gestellt werden - wer aber bekommt was in Berlin und Brandenburg? Ein Überblick.

Die Vorbeugungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgen für erhebliche familiäre und wirtschaftliche Belastungen. Bund und Länder versuchen darum auf verschiedenen Wegen, diese Belastungen für die Bürger und Unternehmen abzufedern

Grundsätzlich kann man hier unterscheiden in finanzielle Soforthilfen, Kredite und finanzielle Unterstützungen. Sie unterscheiden sich darin, ob man sie zurückzahlen muss oder unter welchen Bedingungen man sie zurückzahlen muss.

Unterscheiden muss man bei diesen Hilfen, Erleichterungen und Unterstützungen immer auch den Absender, damit man weiß, wo man sich hinwenden muss. Derzeit kommen die meisten Hilfen vom Bund und von den Ländern - rund um die Hauptstadt sind das der Berliner Senat und die Landesregierung Brandenburgs. Die Abwicklung erfolgt dabei über die Investitionsbank Berlin und die des Landes Brandenburg.

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Soforthilfen vom Bund

Der Bund hat am 23. März finanzielle Soforthilfen als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse beschlossen. Demnach erhalten Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate, also für März, April und Mai. Hier unterscheiden sich die Summen nach der Zahl der Mitarbeiter. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.

Diese Zuschüse gelten bundesweit. Die verschiedenen Bundesländer gewähren zum Teil unterschiedliche weitere Zuschüsse. Grundsätzlich gilt, dass Landes- und Bundesmittel miteinander verrechnet werden.

Die Anträge in Berlin müssen die Unternehmen online stellen bei der Investitionsbank Berlin [ibb.de], erhalten dort eine Wartenummer.

Die Anträge in Brandenburg müssen die Unternehmen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellen, hier läuft das über ein online abrufbares pdf-Formular [PDF ilb.de], das per E-Mail [soforthilfe-corona@ilb.de] oder per Einschreiben an die Bank geschickt werden muss.

Grundsätzlich gilt hierbei als Antragsgrund für die Unternehmen, dass sie Schäden erwarten oder verzeichnen, verursacht durch die zur Pandemie erklärten Coronaviren oder den daraus resultierenden Einschränkungen des Geschäfts.

Als Schaden wird die Differenz aus den fortlaufenden Einnahmen abzüglich betrieblicher Aufwendungen definiert. Wenn also die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen um gewerbliche Miete, Pachten, Leasingraten und Personalkosten zu bezahlen. Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter.

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Kurzarbeitergeld

Für Unternehmen, in denen infolge der Pandemie Aufträge wegfallen, Einnahmen sich verringern und die Beschäftigung der Mitarbeiter nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist, können die Unternehmen Kurzarbeit beantragen und zwar über die Bundesagentur für Arbeit [arbeitsagentur.de]

Wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Pandemie arbeiten bei der Bundesagentur auch viele Mitarbeiter von Zuhause oder separiert, es gibt also keine festen Vor-Ort-Termine, sondern lediglich telefonische Betreuung und Beratung sowie die schriftliche Beantragung der Hilfen.

Grundsätzlich gilt: Für einen begrenzten Zeitraum kann der Verdienstausfall durch reduzierte Arbeitszeit teilweise durch den Staat ausgeglichen werden. Der Vorteil: Die Beschäftigten bleiben beschäftigt und der Verlust für das Unternehmen wird zu Teilen vom Staat getragen. Aktuell gilt hierbei: Kurzarbeit kann bereits dann in Anspruch genommen werden, wenn zehn Prozent der Angestellten von Arbeitsausfällen betroffen sind, rückwirkend ab dem 1. März.

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Hilfen vom Land Brandenburg

Das Land Brandenburg hat einmalige und nicht zurückzuzahlende Hilfen in Aussicht gestellt. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigte erhalten maximal 9.000 Euro, bis zu 15 Beschäftigte erhalten maximal 15.000 Euro, bis zu 50 Beschäftigte bekommen maximal 30.000 Euro, bis zu 100 Beschäftigte erhalten bis zu 60.000 Euro.

Der Förderantrag ist als Download auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg [www.ilb.de] abrufbar. Das Antragsformular ist digital ausfüllbar und ausschließlich in elektronischer Form zu übersenden.

Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gingen bis zum 29. März 45.000 Anträge auf Soforthilfe in der Corona-Krise ein, binnen der ersten Tage wurden bereits 7,5 Millionen Euro ausgezahlt.

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Hilfen vom Land Berlin

Für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis fünf Beschäftigte stellt das Land Berlin bis zu 9.000 Euro zur Verfügung, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Gleiches gilt für Unternehmen bis zehn Beschäftigte, die bis zu 15.000 Euro erhalten. Bereits innerhalb einer Woche wurden in diesem Bereich Soforthilfen von mehr als einer Milliarde Euro ausgezahlt. Die Beantragung dieser Corona-Zuschüsse musste am Montagabend (6. April, 19 Uhr) vorläufig gestoppt werden. Warum, teilte die IBB nicht mit.

Kleine und mittlere Unternehmen
, die bereits länger als drei Jahre bestehen, können über die Investitionsbank Berlin IBB eine Coronahilfe in Form eines Kredits mit einer Laufzeit von zwei Jahren beantragen. Mit dem Kredit sollen Unternehmen im Einzelhandel, in den "konsumorientierten Dienstleistungen", in der Gastronomie und im so genannten Beherbergungsgewerbe aktuelle Belastungen schultern. Der Kreditrahmen reicht von 500.000 Euro bis zu 2,5 Millionen. Allerdings schloss die IBB die Beantragung bereits nach kurzer Zeit aufgrund des hohen Bedarfs, der die Kreditmöglichkeiten der IBB überstieg.

In einem am Dienstag vorgestellten Nachtragshaushalt in Höhe von drei Milliarden Euro soll es nun auch für kleine und mittelgroße Unternehmen mit über zehn Angestellten finanzielle Unterstützung geben. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) kündigten nun an, dass Betriebe mit 11 bis 100 Mitarbeitern Zuschüsse bekommen können, die sie nicht zurückzahlen müssen. Diese sollen im Durchschnitt 25.000 Euro betragen, können aber je nach Unternehmen höher oder niedriger ausfallen. Insgesamt sind dafür 105 Millionen Euro vorgesehen.

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung

Entschädigungen werden unterdessen auch für ledige Eltern und Sorgeberechtigte bereitgestellt, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können. Der Senat rechnet mit 12.000 Entschädigunsganträgen für die eine Summe von 23,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werde. Der Entschädigungsanspruch entstehe laut Infektonsschutzgesetz für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas und betreffe eine Maximalzeit von sechs Wochen, sagte Müller.

Ob die erwarteten 12.000 Entschädigungsanträge zu viel oder zu wenig wären, wisse man noch nicht, teilte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit. 

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