rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Video: Abendschau | 22.03.2020 | Sabrina Wendling | Michael Müller im Gespräch | Quelle: dpa/Simon Frohn

Corona-Krise

Ausgangsbeschränkungen in Berlin: Das ist noch erlaubt

Für Berlin gilt: Alle Personen müssen sich "ständig in ihrer Wohnung" aufhalten. Ausnahmen sind nur mit triftigen Gründen erlaubt - und bei Verstoß drohen Bußgelder. Ein Überblick über Regeln, Ausnahmen und Bußgelder.

Zu den Ausgangsbeschränkungen in Brandenburg bitte hier klicken.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten in Berlin seit dem 23. März Beschränkungen für den öffentlichen Raum - und zwar vorerst bis zum 19. April (Stand 02.04.2020). Die Regeln sind in einer entsprechenden Verordnung [berlin.de] festgelegt.

Es geht dabei vor allem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen: Treffen von mehr als zwei Menschen sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind Familien und Menschen, die ohnehin in einem Haushalt zusammenleben.

Außerhalb der Wohnung gilt für alle Personen - soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Metern

Alle Personen in Berlin müssen sich "ständig in ihrer Wohnung" aufhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn Menschen ihre Wohnung verlassen, müssen sie das gegebenenfalls gegenüber der Polizei begründen können. 

Mehr zum Thema

Corona-Krise

Ausgangsbeschränkungen in Brandenburg: Das ist noch erlaubt

  

Ausnahmegründe für das Verlassen der Wohnung

- berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten

- Besuche bei Ärzten, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden, Blutspenden

- Einkäufe des persönlichen Bedarfs

- Besuche bei Ehe- und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts bei Kindern

- Besuch bei alten und kranken Menschen. Hier gelten allerdings Einschränkungen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

- die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis.

- das Verlassen von Berlin und das Rückkehren. Erlaubt ist dies aber nur auf direktem Weg von und zur Wohnung.

- Sport und Bewegung im Freien - mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, allerdings "ohne jede sonstige Gruppenbildung"

- die Versorgung und Betreuung von Tieren

- die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen.

- der Besuch von noch erlaubten Veranstaltungen oder Versammlungen, zum Beispiel Gerichtsverhandlungen.

- die Teilnahme an Prüfungen

- die Wahrnehmung dringender Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Anwälten und Notaren

- bei behördlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Vorladungen

- der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Weltanschauungsgemeinschaften zur "individuellen stillen Einkehr".

Im Zuge der Verlängerung der Maßnahmen am 02.04.2020 wurden einige Regelungen der Verordnung angepasst:

- bei Sport und Bewegung im Freien sind Erholungspausen erlaubt, allerdings maximal zu zweit oder mit Angehörigen des Haushalts. Dabei gilt auf Parkbänken ein Mindestabstand von 1,5 Metern, auf Wiesen und Freiflächen von fünf Metern.

- Grillen und das Anbieten offener Speisen ist nicht zulässig

- zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden     

- die Ausweispflicht wurde aufgehoben

- Reiserückkehrer, die aus anderen Ländern an Berliner Flughäfen ankommen, müssen in eine zweiwöchige Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden, damit ihre gesundheitliche Situation geklärt werden kann. Seit dem 09.04.2020 gilt das auch für Menschen, die auf dem Landweg aus dem Ausland nach Berlin zurückkehren.

Fragen und Antworten

Neue Situation, neue Regeln

rbb|24 beantwortet Ihre Fragen zu Corona und den Folgen

  

Bußgelder drohen

Zudem hat der Berliner Senat am Donnerstag (02.04.2020) einen Bußgeldkatalog beschlossen, dieser legt fest, wie Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen geahndet werden. Konkret listet der Bußgeldkatalog [berlin.de] folgende Strafgelder auf:

- Wer im Freien den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhält, dem drohen Bußgelder zwischen 25 und 500 Euro.

- Wer gegen das Gebot verstößt, sich in der eigenen Wohnung aufzuhalten, kann mit einem Bußgeld zwischen zehn und 100 Euro belangt werden, wenn er nicht zum Einkaufen, zur Arbeit, zum Arzt oder zur Bewegung an der frischen Luft unterwegs ist.

- Wer in Gruppen ab drei Personen, die nicht zur Familie gehören, unterwegs ist, muss zwischen 25 und 250 Euro zahlen.

- Bei Nichteinhaltung einer angeordneten häuslichen Quarantäne werden Bußgelder zwischen 250 und 2.500 Euro fällig.

- Wer Veranstaltungen durchführt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen, auch Teilnehmer von Veranstaltungen werden zur Kasse gebeten – mit Bußgeldern zwischen 25 und 500 Euro.

- Wer ein Geschäft betreibt, das nicht zu den explizit erklärten Ausnahmen zählt, muss mit einer Strafe zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Das gilt auch für  gastronomische Betriebe, die nicht ausliefern oder bei denen das Essen nicht abgeholt werden kann,  Schwimmhallen und Saunen.

- Wer Touristen beherbergt, wird ebenfalls mit 1.000 bis 10.000 Euro zur Kasse gebeten. 

Fragen und Antworten

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Corona und Arbeitsrecht: Hier antworten Experten auf Ihre Fragen

  

Restaurants und Friseure müssen schließen

Auch zahlreiche Geschäfte sind von den Einschränkungen betroffen. So dürfen Restaurants nun gar nicht mehr für Gäste öffen. Auch Friseure müssen nun schließen.

Geschlossen werden:

- Restaurants (Liefer- und Abholservice aber erlaubt)

- Shisha-Bars

- Hotels (für touristische Übernachtungen)

- Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Massagesalons

Geöffnet bleiben:

- Supermärkte, Abhol- und Lieferdienste, Spätverkaufstellen (der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke und, mit Beschränkungen, auch Wochenmärkte)

- Baumärkte sowie Einzelhandel für Gartenbau

- Geschäfte für Tiernahrung

- Tankstellen

- Waschsalons und Reinigungen

- Buch- und Zeitungsverkauf

- Banken

- Apotheken

- Drogerien

- Sanitätsbedarf (Hör- und Sehhilfen)

- Fahrradläden

Die Senatskanzlei hat am 27.03.2020 für alle Gewerbetreibenden eine Orientierungshilfe [berlin.de] herausgegeben, die darüber aufklärt, was geöffnet bleiben darf und was geschlossen werden muss.

Schulen, Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinderbetreuung dürfen besucht werden, um Menschen dort hinzubringen und abzuholen.

Menschen, die sich nicht selbst versorgen können, können Hilfsdienste durch eine selbstgewählte Person erledigen lassen.

Grundsätzlich ist nach der Einigung von Bund und Ländern der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Hier finden sie die vollständige Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin auf der Webseite des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.

Wie lange das öffentliche Leben in Berlin wegen der Corona-Krise eingeschränkt bleibt, ist offen. Das hängt laut Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) von den Analysen des Robert-Koch-Instituts ab. 

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.

Ab dem 10. April 2020 soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung für Einreisende nach Deutschland zudem gelten: Nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche. [bundesregierung.de]

Auf der Internetseite des Patientenservice [116117.de] finden Sie weitere Informationen dazu, wann Sie bei einer befürchteten Infektion für einen Corona-Test in Frage kommen und welche Schritte zu gehen sind. Der Patientenservice ist außerdem unter der Nummer 116117 zu erreichen.

Wie kann ich mich schützen?

Bleiben Sie zu Hause! Wichtigstes Ziel ist es aktuell, die Infektionskette zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das gesellschaftliche Leben wurde deshalb weitgehend stillgelegt: geschlossene Schulen, Kitas und Geschäfte - keine Kino-, Spielplatz- oder Restaurantbesuche.

Außerdem gelten weiterhin folgende Grundregeln:

- Verzichten Sie auf das Händeschütteln, waschen Sie sich gründlich die Hände und halten Sie Abstand - nach Einschätzung von Experten mindestens 1,5 Meter.

- Auch die sogenannte Husten- und Nies-Etikette sollte eingehalten werden:Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen halten und sich wegdrehen.
- Am besten ein Einwegtaschentuch benutzen - nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, kann in die Armbeuge geniest werden.

Desinfektionsmittel sind eine gute Unterstützung beim Händewaschen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt dazu:

"Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich 'begrenzt viruzid' (wirksam gegen behüllte Viren), 'begrenzt viruzid PLUS' oder 'viruzid' anzuwenden."

Generell werden die Maßnahmen empfohlen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind. So sollten akut Erkrankte möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.

Ist das Virus meldepflichtig?

Ja. Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies unverzüglich (binnen 24 Stunden) dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden.

Was ist das Coronavirus?

Das Wort Corona stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Krone oder Heiligenschein. Aufgrund ihrer vielen Fortsätze erinnern die Erreger dieser Virengruppe unter dem Mikroskop an eine Krone oder an die Strahlen der Sonnenkorona.

Die Coronavirus-Familie hat viele Typen, die den Mensch befallen können. Einige lösen eine gewöhnliche Erkältung aus, während andere, die ihren Ursprung in Fledermäusen, Kamelen und anderen Tieren haben, in schwere Krankheiten wie Sars oder Mers (Mittlerer-Osten-Atemwegsyndrom) ausgeartet sind.

Das nun erstmals in China entdeckte Sars-CoV-2 ist ein neuer Virenstamm, der zuvor noch nicht beim Menschen aufgetreten war. Es gehört, wie das Sars-Virus, zu den beta-Coronaviren und hat zu 80 Prozent das gleiche Erbgut wie Sars. Die Proteine, mit denen das Virus an menschliche Zellen andockt, unterscheidet sich jedoch wesentlich von Sars.

Die ersten Fälle traten im Dezember 2019 in Wuhan auf, einer Millionenmetropole in der zentralchinesischen Provinz Hubei. Viele Betroffene konnten als Besucher oder Arbeiter eines Markts identifiziert werden, auf dem Wildtiere lebend verkauft oder zum Schlachten angeboten worden. Offensichtlich spielt dieser Markt eine wichtige Rolle beim Überwinden der Arten für das Virus. Von welchem Tier Sars-Cov-2 zuerst auftrat, ist noch unklar. In Wuhan fanden erste Übertragungen von Mensch zu Mensch statt.

Der offizielle Name für die neue Krankheit lautet inzwischen Covid-19. CO steht für Corona, VI für Virus, D für Krankheit (disease) und 19 für das Jahr, in dem es auftauchte.

Woher kommt das Virus?

Die WHO sucht noch nach der tierischen Quelle für das neue Virus. Bekannt ist: Das Reservoir aller Coronaviren sind bestimmte Fledermaus-Arten, die Hufeisennasen-Fledermäuse. Da Fledermaus und Mensch nicht so eng in Berührung kommen, dass eine Übertragung stattfinden könnte, geht die Wissenschaft von einem Zwischenwirt aus.

Christian Drosten, Virologe von der Charité, sprach sich gegen die Theorie chinesischer Wissenschaftler aus, dass das "Schuppentier" oder Tannenzapfentier dieser Zwischenwirt sein könnte: "Schuppentiere fressen keine Fledermäuse, und wir würden schon eher eine carnivore (fleischfressende, Anm. d. Red.) Tierart vermuten, die Fledermäuse jagt", sagte Drosten.

Auch bei Sars und Mers hatten Tiere das Virus an den Menschen weitergegeben: Sars ging 2002 von Schleichkatzen oder Marderhunde auf den Menschen über, ebenfalls in China. Bei Mers waren zehn Jahre später Kamele die Ausgangstiere, das Ursprungsland war Saudi-Arabien.

Wie geschieht die Krankheitsübertragung?

Vermutlich wird Covid-19 auf dem Luftweg weitergetragen. Menschen atmen sogenannte Aerosole ein, winzig kleine mit Erregern bestückte Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen. Offenbar können auch scheinbar Gesunde die Krankheit übertragen. Der Anteil derjenigen, die zwar von dem Virus befallen sind, aber nur milde oder gar keine Symptome zeigen, wird auf etwa 80 Prozent der Infizierten geschätzt. Viele Menschen können die Krankheit also weitergeben, ohne davon zu wissen.

Zudem ist die Inkubationszeit der Krankheit - also die Zeit, in der die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist, vergleichsweise lang. Bis zu 14 Tage können zwischen Infektion und den ersten Symptomen liegen. Dadurch ist das Virus schwer einzudämmen.

Auch Flächen und Griffe, die zuvor von Infizierten angefasst wurden, gelten als Infektionsquellen.

Wie ansteckend ist das Virus?

Im Schnitt steckt ein Infizierter zwei bis drei Menschen an. Ob das so bleibt, hängt davon ab, wie gut die Eindämmungsmaßnahmen sind – die Rate der Weitergabe muss unter den Faktor 1 fallen, um die Ausbreitung von Sars-Cov-2 zu stoppen.

Zum Vergleich: Ein Grippekranker gibt Influenzaviren an zwei bis drei Leute weiter. Besonders ansteckend sind Masern: zwölf bis 18 Personen werden durch einen Infizierten krank.

Die Übertragbarkeit dieses neuartigen Virus ist höher als anfangs gedacht, da es sich ähnlich wie das Grippe- oder Influenzavirus bereits im Rachen vermehrt - und nicht erst in der Lungentiefe wie Sars. Das vereinfacht den Nachweis mit Hilfe von Rachenabstrichen - verkürzt aber auch den Übertragungsweg und erklärt die hohe Ansteckungsgefahr.

Wer ist besonders gefährdet?

Zu den Risikogruppen gehören diejenigen, die schon vorher krank waren. "Eine besondere Risikogruppe sind zudem ältere Menschen, dabei gebe es eine Betonung auf das männliche Geschlecht", so der Berliner Virologe Christian Drosten.

Mit Vorerkrankungen sind vor allem solche Erkrankungen gemeint, die die Immunabwehr schwächen, wie chronische Lungen- oder Nierenkrankheiten. Gefährlich werden könne das Virus auch für Menschen mit transplantierten Organen oder denen, die an einem Tumor leiden, sagte der Leiter der Infektiologie des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, Antoni Walczok, dem Hessischen Rundfunk.

Für die meisten Kinder, jungen Menschen und Menschen im mittleren Alter ist das Coronavirus aller Wahrscheinlichkeit nach nicht lebensgefährdend, wenn sie grundsätzlich gesund sind. Das ist der aktuelle Stand der Forschung. Für Infizierte sei vor allem entscheidend, wie der Körper mit dem Virus fertig werde, sagt Torsten Bauer, Chefarzt für Pneumologie am Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin-Zehlendorf, im rbb.

Wie funktioniert der Test?

Beim Verdacht auf das Coronavirus Sars-Cov-2 wird der Erreger in der Regel mit einem molekularbiologischen Test nachgewiesen. Zunächst nimmt ein Arzt eine Probe aus den Atemwegen eines Patienten - entweder einen Abstrich oder ausgehusteten Schleim. Spezialisten bereiten diese Probe dann im Labor auf und suchen mit einem sogenannten PCR-Test nach dem Erbmaterial des Virus. Vereinfacht gesagt wird dabei ein bestimmter Abschnitt des Viren-Erbguts millionenfach kopiert.

Die Kopien werden mit einer sogenannten Sonde farblich markiert. Diese Farbmarkierung kann dann mit komplexen Geräten sichtbar gemacht werden. Sind entsprechende Farbsignale vorhanden, handelt es sich um eine "positive Probe". Unter idealen Bedingungen dauert ein solcher Test im spezialisierten Labor drei bis fünf Stunden.

Getestet werden nach Angaben von Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nur ernsthaft Erkrankte, die auch Kontakt zu infizierten Personen hatten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Kassen.

Wer kontrolliert, ob sich Betroffene an die Quarantäne halten?

Quarantänemaßnahmen werden nach dem Infektionsschutzgesetz durch die zuständigen Gesundheitsämter verhängt. Wer gegen die  angeordnete Quarantäne verstößt, macht sich strafbar, wie das Bundesinnenministerium auf seiner Web-Site mitteilt. Bei vorsätzlicher Handlung drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug. Laut Bundesinnenministerium sind die Polizeibehörden vor Ort für die Durchsetzung der Quarantäne-Anordnung zuständig.

Eine Umfrage von rbb24 unter Brandenburger Gesundheitsämtern und beim Landesgesundheitsministerium ergab, dass einige Gesundheitsämter die Einhaltung per Telefon überprüfen, wenn die Betroffenen einen Festnetzanschluss haben.  Sollten die Menschen mehrmals nicht erreichbar sein, würde auch das Ordnungsamt "anlassbezogen" nachfragen, mit anderen Worten: es wird per Hausbesuch kontrolliert. Die Berliner Polizei teilte mit, sie würden nur im Rahmen der Amtshilfe tätig, also wenn die Gesundheitsverwaltung darum bittet.

Was sind die Symptome?

Husten und Fieber sind die häufigsten Anzeichen für Covid-19, aber auch andere Erkältungssymptome wie Schnupfen oder Halskratzen oder Fieber können Anzeichen sein. Laut RKI leiden einige Betroffene auch an Durchfall.

Mehrer Studien weisen zudem darauf hin, dass der plötziche Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auch ein Symptom einer Coronavirus-Infektion ist [br.de]. 

Die Erkrankung tritt in der Regel als Erkältungskrankheit in Erscheinung. Die besondere Risikogruppe sind ältere Patienten. Es erkranken mehr Männer als Frauen.

Bei einigen Patienten nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf und führt dann zu Atemproblemen und einer Lungenentzündung. Bei Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf dauert die Krankheit drei bis sechs Wochen, bis sie wieder abklingt. Wahrscheinlich sind die Betroffenen während der gesamten Erkrankungszeit ansteckend. Leichter Betroffenen erholen sich innerhalb von zwei Wochen

Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Vorerkrankungen litten.

Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

China vermeldete im Januar erste Erfolg bei der Behandlung betroffener Patienten - Fieber und Atemwegssymptome seien zurückgegangen, das Virus nicht mehr nachweisbar. Allerdings ist unklar, womit die Chinesen behandelt haben.

Der WHO zufolge gibt es bislang weder eine Impfung noch eine spezielle Therapie gegen Sars-CoV-2. Vielmehr werden die Patienten symptomatisch therapiert: mittels Gabe von Sauerstoff, Antibiotika, fieber- und schmerzsenkenden Therapien sowie Stabilisierung des Flüssigkeitshaushaltes.

Weltweit sind Wissenschaftler mit der Entwicklung eines Impfstoffes beschäftigt.

Doch das Robert Koch-Institut hat Hoffnungen auf einen baldigen Impfstoff gedämpft. Auch Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) mahnt zu Geduld. "Die Entwicklung braucht ihre Zeit", sagte sie. Es gebe bei der Entwicklung von Medikamenten hohe Sicherheitsstandards. "Soweit wir es verantworten können, beschleunigen wir die Verfahren."

Gibt es Immunität gegen das Virus?

Im Moment ist leider noch nicht hundertprozentig bewiesen [tagesschau.de], dass Menschen immun gegen das Virus sind, wenn sie sich infiziert und die Krankheit überstanden haben.

Nach allem was man derzeit weiß, scheint das aber der Fall zu sein. So gab es eine erste Studie [biorxiv.org], bei denen Affen, die bereits die Erkrankung durchgemacht hatten, wieder dem Virus ausgesetzt wurden - und gesund blieben. Außerdem haben chinesische Forscher [jamanetwork.com] fünf an Covid-19 erkrankte Patienten mit Blutplasma von Genesenen behandelt. Anschließend ging es den Erkrankten besser, was dafür spricht, dass die Antikörper im Blut gegen das Virus helfen.

Allerdings sind beide Studien mit Vorsicht zu betrachten. Bei der einen Studie ging es um Affen, bei der anderen war die Zahl der Behandelten mit fünf Personen sehr gering. Trotzdem gehen Experten davon aus, dass sich das Virus in dieser Hinsicht ähnlich verhält wie andere Coronaviren, gegen die man nach überstandender Infektion vorerst immun ist.

"Wir wissen aber nicht, wie lange die Immunität hält", betont RKI-Präsident Wieler. Der Schweizer Marcel Salathé geht  allerdings vorsichtig davon aus, dass man nach einer Erkrankung mehrere Jahre wohl immun ist.

Sind Infizierte ohne Symptome ansteckend?

Ja, das scheint leider der Fall zu sein und macht die Eindämmung der Ausbreitung so schwer. So wurden wohl einige der ersten Fälle in Bayern von einer infizierten Reisenden aus China angesteckt, die keinerlei Symptome zeigte.

Etwa die Hälfte der Menschen, die sich angesteckt haben, bemerkten das gar nicht, sondern gingen höchstens von einer normalen Erkältung aus. Von denjenigen, die etwas merken, werden laut Robert-Koch-Institut (RKI) vier von fünf nur leicht krank.

Bis wann ist man ansteckend?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt für Infizierte, die keinen Krankenhausaufenthalt hatten, vor, dass mindestens 14 Tage seit Symptombeginn vergangen sein müssen und die Symptome seit 48 Stunden abgeklungen sein müssen.

Für Infizierte, die im Krankenhaus waren, müssen mindestens 14 Tage seit der Entlassung vergangen sein und sie müssen ebenfalls 48 Stunden symptomfrei sein.

Artikel im mobilen Angebot lesen