Bis 22. Dezember, Betriebsschluss jeweils sonntags bis donnerstags in den Nächten ab 22 Uhr.
(Ausgenommen sind alle Brücken- und Feiertage)
Wegen Sanierungsarbeiten sind die Linien U1 und U3 nicht wie gewohnt unterwegs.
Die U1 fährt zwischen den Bahnhöfen Gleisdreieck (oben) und Warschauer Straße.
Die U3 ist für Fahrgäste zwischen Krumme Lanke und Gleisdreieck (unten) im Einsatz.
Zusätzlich kann zwischen den U-Bahnhöfen Gleisdreieck und Wittenbergplatz die U2 genutzt werden.
Zwischen Wittenbergplatz und Uhlandstraße stehen die Buslinien M19 und M29 zur Verfügung.
U 2
U 2
Bis 19. Dezember, Betriebsschluss
Kein Halt aufgrund von Bauarbeiten im U-Bahnhof Senefelderplatz Richtung Ruhleben. Um den Bahnhof zu erreichen, fahren Sie bitte bis Rosa-Luxemburg-Platz und von dort wieder zurück.
---
Bis 21. Dezember, jeweils Sonntag bis Donnerstag von 22 Uhr bis 0:30 Uhr
Zwischen Senefelderplatz und Stadtmitte fahren keine Züge. Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen.
S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Nach der Reparatur an mehreren Weichen in Grünau kann es auf den Linien S46 und S8 noch zu einzelnen Verspätungen und Ausfällen kommen.
S 1
S 1
01.Dezember, ca. 22 Uhr durchgehend bis 04.Dezember, Betriebsschluss
Es findet kein S-Bahnverkehr auf der Strecke Frohnau <> Birkenwerder statt.
Bitte steigen Sie auf den Ersatzverkehr mit Bussen um.
Regionalbahn
RE 1
RE 1
20. November, 23.15 Uhr bis 01. Dezember, 07.10 Uhr
Der letzte Zug des Tages endet außerplanmäßig in Groß Kreutz. In dem Abschnitt Groß Kreutz und Brandenburg Hbf verkehrt ein Ersatzverkehr mit Bussen. Ebenfalls kommt es in diesem Zeitraum zu Teilausfällen vereinzelter Züge zwischen Potsdam Hbf und Brandenburg Hbf.
---
Bis 8. Dezember
Aufgrund von Bauarbeiten der DB Netz AG kommt es zu folgenden Einschränkungen:
Wochentags verkehren die stündlichen Züge regulär. Alle weiteren Züge fallen zwischen Potsdam Hbf und Berlin-Charlottenburg bzw. Berlin-Zoologischer Garten aus.
Bitte nutzen Sie die S-Bahnlinie S7.
Am Wochenende von 5:30 Uhr bis 18 Uhr fallen alle Züge zwischen Potsdam Hbf
und Berlin-Charlottenburg bzw. Berlin Zoologischer Garten aus.
Außerhalb der o.g. Zeiten verkehrt der RE1 stündlich.
RE 2
RE 2
10. November, 19.45 Uhr bis 29. November, 03.45 Uhr
Es kommt zu diversen Abschnittsausfällen:
Vom 24. bis 29. November fallen die Züge zwischen Lübben (Spreewald) und Cottbus Hbf aus.
Am 28. November fallen einzelne Züge zwischen Berlin Ostkreuz bzw. Flughafen BER – Terminal 1-2 und Cottbus Hbf aus.
Als Ersatz nutzen Sie bitte:
Vom 10. bis 24. November die Busse RE 2X zwischen Flughafen BER – Terminal 1-2 und Cottbus Hbf mit Halt in Brand Tropical Islands und Lübben (Spreewald) und die Busse RE 2 zwischen Lübben (Spreewald) und Cottbus Hbf.
Vom 24. bis 29. November nutzen Sie bitte die in verschiedenen Teilabschnitten fahrenden Busse zwischen Königs Wusterhausen bzw. Lübben (Spreewald) und Senftenberg bzw. Cottbus Hbf.
Bis 22. Dezember, Betriebsschluss jeweils sonntags bis donnerstags in den Nächten ab 22 Uhr.
(Ausgenommen sind alle Brücken- und Feiertage)
Wegen Sanierungsarbeiten sind die Linien U1 und U3 nicht wie gewohnt unterwegs.
Die U1 fährt zwischen den Bahnhöfen Gleisdreieck (oben) und Warschauer Straße.
Die U3 ist für Fahrgäste zwischen Krumme Lanke und Gleisdreieck (unten) im Einsatz.
Zusätzlich kann zwischen den U-Bahnhöfen Gleisdreieck und Wittenbergplatz die U2 genutzt werden.
Zwischen Wittenbergplatz und Uhlandstraße stehen die Buslinien M19 und M29 zur Verfügung.
U 2
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Bis 19. Dezember, Betriebsschluss
Kein Halt aufgrund von Bauarbeiten im U-Bahnhof Senefelderplatz Richtung Ruhleben. Um den Bahnhof zu erreichen, fahren Sie bitte bis Rosa-Luxemburg-Platz und von dort wieder zurück.
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Bis 21. Dezember, jeweils Sonntag bis Donnerstag von 22 Uhr bis 0:30 Uhr
Zwischen Senefelderplatz und Stadtmitte fahren keine Züge. Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen.
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Nach der Reparatur an mehreren Weichen in Grünau kann es auf den Linien S46 und S8 noch zu einzelnen Verspätungen und Ausfällen kommen.
S 1
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01.Dezember, ca. 22 Uhr durchgehend bis 04.Dezember, Betriebsschluss
Es findet kein S-Bahnverkehr auf der Strecke Frohnau <> Birkenwerder statt.
Bitte steigen Sie auf den Ersatzverkehr mit Bussen um.
Regionalbahn
RE 1
RE 1
20. November, 23.15 Uhr bis 01. Dezember, 07.10 Uhr
Der letzte Zug des Tages endet außerplanmäßig in Groß Kreutz. In dem Abschnitt Groß Kreutz und Brandenburg Hbf verkehrt ein Ersatzverkehr mit Bussen. Ebenfalls kommt es in diesem Zeitraum zu Teilausfällen vereinzelter Züge zwischen Potsdam Hbf und Brandenburg Hbf.
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Bis 8. Dezember
Aufgrund von Bauarbeiten der DB Netz AG kommt es zu folgenden Einschränkungen:
Wochentags verkehren die stündlichen Züge regulär. Alle weiteren Züge fallen zwischen Potsdam Hbf und Berlin-Charlottenburg bzw. Berlin-Zoologischer Garten aus.
Bitte nutzen Sie die S-Bahnlinie S7.
Am Wochenende von 5:30 Uhr bis 18 Uhr fallen alle Züge zwischen Potsdam Hbf
und Berlin-Charlottenburg bzw. Berlin Zoologischer Garten aus.
Außerhalb der o.g. Zeiten verkehrt der RE1 stündlich.
RE 2
RE 2
10. November, 19.45 Uhr bis 29. November, 03.45 Uhr
Es kommt zu diversen Abschnittsausfällen:
Vom 24. bis 29. November fallen die Züge zwischen Lübben (Spreewald) und Cottbus Hbf aus.
Am 28. November fallen einzelne Züge zwischen Berlin Ostkreuz bzw. Flughafen BER – Terminal 1-2 und Cottbus Hbf aus.
Als Ersatz nutzen Sie bitte:
Vom 10. bis 24. November die Busse RE 2X zwischen Flughafen BER – Terminal 1-2 und Cottbus Hbf mit Halt in Brand Tropical Islands und Lübben (Spreewald) und die Busse RE 2 zwischen Lübben (Spreewald) und Cottbus Hbf.
Vom 24. bis 29. November nutzen Sie bitte die in verschiedenen Teilabschnitten fahrenden Busse zwischen Königs Wusterhausen bzw. Lübben (Spreewald) und Senftenberg bzw. Cottbus Hbf.
Höchstens zu zweit auf die Straße und Abstand halten: Für alle Brandenburger gelten strenge Regeln, wenn sie vor die Haustür treten. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Ein Überblick über Regeln, Ausnahmen und Strafen.
Untersagt wird grundsätzlich das Betreten öffentlicher Orte. Das sind "insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks".
Um notwendige Wege zurücklegen oder zum Beispiel Sport treiben zu können, gelten folgende Ausnahmen:
- zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten für den Weg von und zum Arbeitsplatz,
- für Besuche bei Ärzten sowie Besuche bei Psychotherapeuten und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
- für Einkäufe zum täglichen Bedarf
- für Besuche bei Tierärzten
- zur Abgabe von Blutspenden
- zum Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts bei Kindern
- zum Besuch bei alten und kranken Menschen. Hier gelten allerdings Einschränkungen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
- zum Besuch von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- zur Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis.
- für Sport und Bewegung im Freien
- zur Versorgung von Tieren
- zur Wahrnehmung dringender Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Anwälten und Notaren
- für den Besuch eines Friedhofs, das schließt auch die Grabpflege mit ein
Keine Osterfeiern im erweiterten Familienkreis
Erlaubt ist das Betreten der öffentliche Orte in diesen Fällen allerdings nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person. Dabei gilt für alle Personen - soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Meter.
Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für private Familienfeiern rund um Ostern. Diese sind nach Angaben von Innenminister Michael Stübgen (CDU) nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt. Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, dass bei Familienfeiern eine zusätzliche Person erlaubt sei. Das ist nicht der Fall.
Das Brandenburger Kabinett hat zudem am Dienstag (31.03.2020) einen Bußgeldkatalog beschlossen, der am Donnerstag (02.04.2020) in Kraft getreten ist.
Es sind Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro vorgesehen:
- Wer öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 bis 2.500 Euro.
- Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden.
- Wer eine Verkaufsstelle des Einzelhandels, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, für den Publikumsverkehr öffnet, muss mit einem Bußgeld zwischen 1.000 bis 10.000 Euro rechnen.
- In besonderen Wiederholungsfällen kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro betragen.
In Brandenburg müssen Rückkehrer aus Risikogebieten [rki.de] nach ihrer Rückkehr sofort nach Hause und dort 14 Tage in Quarantäne bleiben (Stand: 02.04.2020). Auch hier drohen bei Verstoß Bußgelder.
Regeln für weitere Dienstleistungen
Gaststätten müssen landesweit schließen - es sind nur noch Liefer- und Abholdienste für Speisen möglich. Das gilt auch für Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen.
Übernachtungsangebote - egal ob Hotel oder Campingplatz - dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beherbergt werden. Ausgenommen sind Dauercamper, die dort ihren Erstwohnsitz haben.
Alle Handelseinrichtungen müssen geschlossen bleiben, einschließlich Dienstleistungseinrichtungen wie Friseure oder Tattoo-Studios.
Der Einkauf von Waren für den täglichen Bedarf ist weiter möglich. Geöffnet bleiben:
Auch Dienstleister im medizinischen- und Gesundheitsbereich dürfen weiter öffnen. Im Unterschied zu anderen Bundesländern habe sich Brandenburg auch entschlossen, Baumärkte nicht zu schließen, da sie auch Handwerker versorgen. Handwerksbetriebe sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Die Geschäfte können auch sonntags und an Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr öffnen.
Patienten in Kliniken sind von den starken Einschränkungen ebenfalls betroffen. Sie dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Hospize. Und Kinder unter 16 Jahren dürfen einmal am Tag "von einer nahestehenden Person" für eine Stunde besucht werden.
Erlaubt sind Besuche auf der Geburtsstation durch Väter oder werdende Väter, beziehungsweise Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.
In Behindertenwerkstätten ist ein Notbetrieb zulässig.
FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus
Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?
Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
Ab dem 10. April 2020 soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung für Einreisende nach Deutschland zudem gelten: Nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche. [bundesregierung.de]
Auf der Internetseite des Patientenservice [116117.de] finden Sie weitere Informationen dazu, wann Sie bei einer befürchteten Infektion für einen Corona-Test in Frage kommen und welche Schritte zu gehen sind. Der Patientenservice ist außerdem unter der Nummer 116117 zu erreichen.
Wie kann ich mich schützen?
Bleiben Sie zu Hause! Wichtigstes Ziel ist es aktuell, die Infektionskette zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das gesellschaftliche Leben wurde deshalb weitgehend stillgelegt: geschlossene Schulen, Kitas und Geschäfte - keine Kino-, Spielplatz- oder Restaurantbesuche.
Außerdem gelten weiterhin folgende Grundregeln:
- Verzichten Sie auf das Händeschütteln, waschen Sie sich gründlich die Hände und halten Sie Abstand - nach Einschätzung von Experten mindestens 1,5 Meter.
- Auch die sogenannte Husten- und Nies-Etikette sollte eingehalten werden:Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen halten und sich wegdrehen.
- Am besten ein Einwegtaschentuch benutzen - nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, kann in die Armbeuge geniest werden.
Desinfektionsmittel sind eine gute Unterstützung beim Händewaschen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt dazu:
"Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich 'begrenzt viruzid' (wirksam gegen behüllte Viren), 'begrenzt viruzid PLUS' oder 'viruzid' anzuwenden."
Generell werden die Maßnahmen empfohlen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind. So sollten akut Erkrankte möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.
Ist das Virus meldepflichtig?
Ja. Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies unverzüglich (binnen 24 Stunden) dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden.
Was ist das Coronavirus?
imago images/Zuma Press
Das Wort Corona stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Krone oder Heiligenschein. Aufgrund ihrer vielen Fortsätze erinnern die Erreger dieser Virengruppe unter dem Mikroskop an eine Krone oder an die Strahlen der Sonnenkorona.
Die Coronavirus-Familie hat viele Typen, die den Mensch befallen können. Einige lösen eine gewöhnliche Erkältung aus, während andere, die ihren Ursprung in Fledermäusen, Kamelen und anderen Tieren haben, in schwere Krankheiten wie Sars oder Mers (Mittlerer-Osten-Atemwegsyndrom) ausgeartet sind.
Das nun erstmals in China entdeckte Sars-CoV-2 ist ein neuer Virenstamm, der zuvor noch nicht beim Menschen aufgetreten war. Es gehört, wie das Sars-Virus, zu den beta-Coronaviren und hat zu 80 Prozent das gleiche Erbgut wie Sars. Die Proteine, mit denen das Virus an menschliche Zellen andockt, unterscheidet sich jedoch wesentlich von Sars.
Die ersten Fälle traten im Dezember 2019 in Wuhan auf, einer Millionenmetropole in der zentralchinesischen Provinz Hubei. Viele Betroffene konnten als Besucher oder Arbeiter eines Markts identifiziert werden, auf dem Wildtiere lebend verkauft oder zum Schlachten angeboten worden. Offensichtlich spielt dieser Markt eine wichtige Rolle beim Überwinden der Arten für das Virus. Von welchem Tier Sars-Cov-2 zuerst auftrat, ist noch unklar. In Wuhan fanden erste Übertragungen von Mensch zu Mensch statt.
Der offizielle Name für die neue Krankheit lautet inzwischen Covid-19. CO steht für Corona, VI für Virus, D für Krankheit (disease) und 19 für das Jahr, in dem es auftauchte.
Woher kommt das Virus?
Die WHO sucht noch nach der tierischen Quelle für das neue Virus. Bekannt ist: Das Reservoir aller Coronaviren sind bestimmte Fledermaus-Arten, die Hufeisennasen-Fledermäuse. Da Fledermaus und Mensch nicht so eng in Berührung kommen, dass eine Übertragung stattfinden könnte, geht die Wissenschaft von einem Zwischenwirt aus.
Christian Drosten, Virologe von der Charité, sprach sich gegen die Theoriechinesischer Wissenschaftler aus, dass das "Schuppentier" oder Tannenzapfentier dieser Zwischenwirt sein könnte: "Schuppentiere fressen keine Fledermäuse, und wir würden schon eher eine carnivore (fleischfressende, Anm. d. Red.) Tierart vermuten, die Fledermäuse jagt", sagte Drosten.
Auch bei Sars und Mers hatten Tiere das Virus an den Menschen weitergegeben: Sars ging 2002 von Schleichkatzen oder Marderhunde auf den Menschen über, ebenfalls in China. Bei Mers waren zehn Jahre später Kamele die Ausgangstiere, das Ursprungsland war Saudi-Arabien.
Wie geschieht die Krankheitsübertragung?
Vermutlich wird Covid-19 auf dem Luftweg weitergetragen. Menschen atmen sogenannte Aerosole ein, winzig kleine mit Erregern bestückte Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen. Offenbar können auch scheinbar Gesunde die Krankheit übertragen. Der Anteil derjenigen, die zwar von dem Virus befallen sind, aber nur milde oder gar keine Symptome zeigen, wird auf etwa 80 Prozent der Infizierten geschätzt. Viele Menschen können die Krankheit also weitergeben, ohne davon zu wissen.
Zudem ist die Inkubationszeit der Krankheit - also die Zeit, in der die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist, vergleichsweise lang. Bis zu 14 Tage können zwischen Infektion und den ersten Symptomen liegen. Dadurch ist das Virus schwer einzudämmen.
Auch Flächen und Griffe, die zuvor von Infizierten angefasst wurden, gelten als Infektionsquellen.
Wie ansteckend ist das Virus?
Im Schnitt steckt ein Infizierter zwei bis drei Menschen an. Ob das so bleibt, hängt davon ab, wie gut die Eindämmungsmaßnahmen sind – die Rate der Weitergabe muss unter den Faktor 1 fallen, um die Ausbreitung von Sars-Cov-2 zu stoppen.
Zum Vergleich: Ein Grippekranker gibt Influenzaviren an zwei bis drei Leute weiter. Besonders ansteckend sind Masern: zwölf bis 18 Personen werden durch einen Infizierten krank.
Die Übertragbarkeit dieses neuartigen Virus ist höher als anfangs gedacht, da es sich ähnlich wie das Grippe- oder Influenzavirus bereits im Rachen vermehrt - und nicht erst in der Lungentiefe wie Sars. Das vereinfacht den Nachweis mit Hilfe von Rachenabstrichen - verkürzt aber auch den Übertragungsweg und erklärt die hohe Ansteckungsgefahr.
Wer ist besonders gefährdet?
Zu den Risikogruppen gehören diejenigen, die schon vorher krank waren. "Eine besondere Risikogruppe sind zudem ältere Menschen, dabei gebe es eine Betonung auf das männliche Geschlecht", so der Berliner Virologe Christian Drosten.
Mit Vorerkrankungen sind vor allem solche Erkrankungen gemeint, die die Immunabwehr schwächen, wie chronische Lungen- oder Nierenkrankheiten. Gefährlich werden könne das Virus auch für Menschen mit transplantierten Organen oder denen, die an einem Tumor leiden, sagte der Leiter der Infektiologie des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, Antoni Walczok, dem Hessischen Rundfunk.
Für die meisten Kinder, jungen Menschen und Menschen im mittleren Alter ist das Coronavirus aller Wahrscheinlichkeit nach nicht lebensgefährdend, wenn sie grundsätzlich gesund sind. Das ist der aktuelle Stand der Forschung. Für Infizierte sei vor allem entscheidend, wie der Körper mit dem Virus fertig werde, sagt Torsten Bauer, Chefarzt für Pneumologie am Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin-Zehlendorf, im rbb.
Wie funktioniert der Test?
Beim Verdacht auf das Coronavirus Sars-Cov-2 wird der Erreger in der Regel mit einem molekularbiologischen Test nachgewiesen. Zunächst nimmt ein Arzt eine Probe aus den Atemwegen eines Patienten - entweder einen Abstrich oder ausgehusteten Schleim. Spezialisten bereiten diese Probe dann im Labor auf und suchen mit einem sogenannten PCR-Test nach dem Erbmaterial des Virus. Vereinfacht gesagt wird dabei ein bestimmter Abschnitt des Viren-Erbguts millionenfach kopiert.
Die Kopien werden mit einer sogenannten Sonde farblich markiert. Diese Farbmarkierung kann dann mit komplexen Geräten sichtbar gemacht werden. Sind entsprechende Farbsignale vorhanden, handelt es sich um eine "positive Probe". Unter idealen Bedingungen dauert ein solcher Test im spezialisierten Labor drei bis fünf Stunden.
Getestet werden nach Angaben von Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nur ernsthaft Erkrankte, die auch Kontakt zu infizierten Personen hatten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Kassen.
Wer kontrolliert, ob sich Betroffene an die Quarantäne halten?
Quarantänemaßnahmen werden nach dem Infektionsschutzgesetz durch die zuständigen Gesundheitsämter verhängt. Wer gegen die angeordnete Quarantäne verstößt, macht sich strafbar, wie das Bundesinnenministerium auf seiner Web-Site mitteilt. Bei vorsätzlicher Handlung drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug. Laut Bundesinnenministerium sind die Polizeibehörden vor Ort für die Durchsetzung der Quarantäne-Anordnung zuständig.
Eine Umfrage von rbb24 unter Brandenburger Gesundheitsämtern und beim Landesgesundheitsministerium ergab, dass einige Gesundheitsämter die Einhaltung per Telefon überprüfen, wenn die Betroffenen einen Festnetzanschluss haben. Sollten die Menschen mehrmals nicht erreichbar sein, würde auch das Ordnungsamt "anlassbezogen" nachfragen, mit anderen Worten: es wird per Hausbesuch kontrolliert. Die Berliner Polizei teilte mit, sie würden nur im Rahmen der Amtshilfe tätig, also wenn die Gesundheitsverwaltung darum bittet.
Was sind die Symptome?
Husten und Fieber sind die häufigsten Anzeichen für Covid-19, aber auch andere Erkältungssymptome wie Schnupfen oder Halskratzen oder Fieberkönnen Anzeichen sein. Laut RKI leiden einige Betroffene auch an Durchfall.
Mehrer Studien weisen zudem darauf hin, dass der plötziche Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auch ein Symptom einer Coronavirus-Infektion ist [br.de].
Die Erkrankung tritt in der Regel als Erkältungskrankheit in Erscheinung. Die besondere Risikogruppe sind ältere Patienten. Es erkranken mehr Männer als Frauen.
Bei einigen Patienten nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf und führt dann zu Atemproblemen und einer Lungenentzündung. Bei Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf dauert die Krankheit drei bis sechs Wochen, bis sie wieder abklingt. Wahrscheinlich sind die Betroffenen während der gesamten Erkrankungszeit ansteckend. Leichter Betroffenen erholen sich innerhalb von zwei Wochen.
Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Vorerkrankungen litten.
Welche Behandlung gibt es für Infizierte?
China vermeldete im Januar erste Erfolg bei der Behandlung betroffener Patienten - Fieber und Atemwegssymptome seien zurückgegangen, das Virus nicht mehr nachweisbar. Allerdings ist unklar, womit die Chinesen behandelt haben.
Der WHO zufolge gibt es bislang weder eine Impfung noch eine spezielle Therapie gegen Sars-CoV-2. Vielmehr werden die Patienten symptomatisch therapiert: mittels Gabe von Sauerstoff, Antibiotika, fieber- und schmerzsenkenden Therapien sowie Stabilisierung des Flüssigkeitshaushaltes.
Weltweit sind Wissenschaftler mit der Entwicklung eines Impfstoffes beschäftigt.
Doch das Robert Koch-Institut hat Hoffnungen auf einen baldigen Impfstoff gedämpft. Auch Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) mahnt zu Geduld. "Die Entwicklung braucht ihre Zeit", sagte sie. Es gebe bei der Entwicklung von Medikamenten hohe Sicherheitsstandards. "Soweit wir es verantworten können, beschleunigen wir die Verfahren."
Nach allem was man derzeit weiß, scheint das aber der Fall zu sein. So gab es eine erste Studie [biorxiv.org], bei denen Affen, die bereits die Erkrankung durchgemacht hatten, wieder dem Virus ausgesetzt wurden - und gesund blieben. Außerdem haben chinesische Forscher [jamanetwork.com] fünf an Covid-19 erkrankte Patienten mit Blutplasma von Genesenen behandelt. Anschließend ging es den Erkrankten besser, was dafür spricht, dass die Antikörper im Blut gegen das Virus helfen.
Allerdings sind beide Studien mit Vorsicht zu betrachten. Bei der einen Studie ging es um Affen, bei der anderen war die Zahl der Behandelten mit fünf Personen sehr gering. Trotzdem gehen Experten davon aus, dass sich das Virus in dieser Hinsicht ähnlich verhält wie andere Coronaviren, gegen die man nach überstandender Infektion vorerst immun ist.
"Wir wissen aber nicht, wie lange die Immunität hält", betont RKI-Präsident Wieler. Der Schweizer Marcel Salathé geht allerdings vorsichtig davon aus, dass man nach einer Erkrankung mehrere Jahre wohl immun ist.
Sind Infizierte ohne Symptome ansteckend?
Ja, das scheint leider der Fall zu sein und macht die Eindämmung der Ausbreitung so schwer. So wurden wohl einige der ersten Fälle in Bayern von einer infizierten Reisenden aus China angesteckt, die keinerlei Symptome zeigte.
Etwa die Hälfte der Menschen, die sich angesteckt haben, bemerkten das gar nicht, sondern gingen höchstens von einer normalen Erkältung aus. Von denjenigen, die etwas merken, werden laut Robert-Koch-Institut (RKI) vier von fünf nur leicht krank.
Bis wann ist man ansteckend?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt für Infizierte, die keinen Krankenhausaufenthalt hatten, vor, dass mindestens 14 Tage seit Symptombeginn vergangen sein müssen und die Symptome seit 48 Stunden abgeklungen sein müssen.
Für Infizierte, die im Krankenhaus waren, müssen mindestens 14 Tage seit der Entlassung vergangen sein und sie müssen ebenfalls 48 Stunden symptomfrei sein.
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38 Kommentare
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Das haben die Leute zu DDR-Zeiten nicht verstanden. Da wurden z.B. Autoteile von Typen gehamstert, die man selber nie fuhr. Nach der Wende sind dann viele Teile in den Müll gelandet.
37.
Unsere Tochter wird mit der Rückholaktion des auswärtigen Amtes am Wochenende aus Neuseeland nach Deutschland ausgeflogen. Ich tippe das sie in FRA landen werden. Ist es uns erlaubt sie dort mit dem Auto persönlich abzuholen? Danke für die Hilfe.
Nein, Andreas, das darf man nur in Schwaben. Und das auch nur alleine ;-)
Bleiben Sie gesund!
35.
Darf man allein den Rinnstein und Bürgersteig fegen?
34.
Darf man beim Umzug des Sohnes innerhalb von Brandenburg helfen, wie viele Helfer sind erlaubt?
33.
#Hamsterkäufe
Ich spreche hier eine völlig unnötige Folgeerscheinung der Einschränkungen.
Es besteht doch eigentlich gar kein Grund für Hamsterkäufe.
Die Geschäfte haben normal geöffnet.
Engpässe entstehen durch die unvernünftige Hamsterei, die völlig überflüssig ist.
Weshalb ist das so schwer zu kapieren??
32.
Bravo, die „Landeier“ wurden erhört... Ich freue mich, dass sich der Krisenstab des Landes mit dem Thema befasst hat. Allerdings bedaure ich die Entscheidung. Die Berliner haben es nun also schwarz auf weiß! Ja, ihr dürft die „Corona-Ferien“ im Land Brandenburg verbringen und das Virus auf einfache Art und Weise in jedes Dorf verteilen. Den Verantwortlichen im Krisenstab ist dieser Fakt schlicht und ergreifend EGAL! Das Verbot touristisch zu vermieten, kann somit aufgehoben werden!
Wozu wird gepredigt, dass man sich von allen fern halten soll, nicht umherfahren soll, keine sozialen Kontakte pflegen soll, die Großeltern nicht besuchen soll, ... usw...? Richtig, das Unterbinden der Verbreitung des Virus steht bei all diesen Aussagen im Vordergrund!
Ich fordere den Krisenstab auf, der ländlichen Bevölkerung eine logische Erklärung für diese Entscheidung unverzüglich mitzuteilen!!!
31.
Von "fahren" war in dem germanistisch unausgereiften Beschluss keine Rede, nur vom Betretungsverbot... ausdrücklich werden Dauercamper und Zweitwohnsitze erlaubt, die sind ja meist nicht am Haus, man MUSS also gehen, nein eher fahren, um dort hinzugelangen.
Da ja das Betretungsverbot nichts über den FAHRweg aussagt und Betägigung an der frischen Luft erlaubt ist, aber nicht eingegrenzt wird, WO (ich gehe definitiv nicht in der Stadt spazieren...), ist es auch für das Ordnungsamt schwer, solche Dinge zu differenzieren. Ich bin auf die ersten Prozesse gespannt... die werden kommen, auch von Gartenbesitzern. Entweder das Amt zahlt den Gärtner, oder man fährt hin... wie in Berlin.
Es heisst ja "Betretungsverbot" und nicht "Fahrverbot". Allein im Auto - null Kontakt. Auch nicht zum Fußweg ;-)
Hallo!
Ja, kannst du.
Wie oben steht: "Öffentliche Orte dürfen betreten werden ... - für Sport und Bewegung im Freien.
Erlaubt ist das Betreten der öffentliche Orte allerdings nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person. Dabei gilt für alle Personen - soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Meter."
Also kannst du auch eine Freundin mitnehmen.
Viele Grüße und alles Gute!
Hallo, es ist ja kein GLEICHZEITIGES Verbot, sondern, wie oben steht gibt es "viele Ausnahmen von diesem Verbot".
"Öffentliche Orte dürfen betreten werden" ...unter anderem "- für Sport und Bewegung im Freien -
ich gehe davon aus, es steht auch nicht anders geschrieben, dass ich also einen Spaziergang zu meinem Kleingarten machen darf, um mich dort aufzuhalten.
Viele Grüße!
28.
Lieber RBB, es wäre hilfreich nicht von Ausgangsbeschränkung zu schreiben. Bitte korrektbleiben. Wir haben eine Kontaktbeschränkung, in der Sport und Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich erlaubt wird. Gerne können Sie das nochmal in der Pressemitteilung vom 22.03.20 nachlesen.
27.
Darf ich eigentlich mein Fahrrad aufs Auto laden und raus fahren, um dort alleine damit zu fahren? Also: Darf ich mit Sportgeräten in den Wald/an den See fahren?
26.
Wie steht es eigentlich mit Spielplätzen auf Privatgrund (Mehrfamilienhaus)? Und weiss jemand, warum die Sportgeräte und Trampolins im Gleisdreieckpark nach wie vor genutzt werden dürfen? (Jedenfalls schreitet die Polizei bei ihren Runden nicht ein.) Danke!
25.
Hallo, nur um ganz sicher zu gehen: Wenn ich also derzeit an meinem zweiten Wohnsitz in Brandenburg wohne und habe einen Arzttermin in Berlin, dann kann ich unbehelligt wieder nach Brandenburg zurückfahren? Und wo kann man sich das ggf. amtlich bestätigen lassen? Vielen Dank
Ich denke mal, das dürfte kein Problem sein. Ein ehem. Arbeitskollege von mir verbringt schon seit Jahren regelmäßig den Urlaub auf sein Grundstück in der Uckermark. Damit nicht genug hat er sich sogar „unbezahlten Urlaub“ dran hängen lassen, was sein Arbeitgeber( Post AG)befürwortet. So verbringt er fast ein halbes Jahr auf sein Grundstück. Dies dürfte sich jetzt auszahlen, da er in Berlin nur eine winzige Einzimmerwohnung zur Miete hat. LG.
23.
Es ist leider noch nicht angekommen! WohlstandsIgnoranz soweit das Auge reicht! "Mir kann ja nichts passieren, ich bin fit... oder meckern, wenn das Angebot im nächsten Laden nicht üppig genug ist." Verhungern wird bei uns weiterhin niemand. Es geht uns immer noch zu gut! Heute Vormittag gesehen: 4 Hundebesitzer inkl. ihrer Hunde flanieren während der neu "gewonnenen" freien Zeit, Eltern mit Kindern sind weiterhin auf dem Spielplatz, Ansammlungen vor dem Einkaufszentrum, Treffen auf der Bank usw. Da haben wohl einige Leute am Wochenende nur abgewartet, wie die Entscheidung unserer Politiker ausfallen wird und gehen nun erleichtert in die alte Gewohnheit über! Ach, die Geschäfte waren ja sonntags geschlossen. Außerdem treffen sich noch genügend Menschen an ihrem Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Wer kontrolliert die Einhaltung? Unsere disziplinierte Einschränkung inkl. Heimbeschäftigung unseres schulpflichtigen Kindes möchte ich weiterhin sinnhaft nachvollziehen können!
22.
Kann der RBB bitte die Verantwortlichen der Landesregierung Brandenburg nachfragen ob man den Kleingarten auch in Brandenburg nutzen darf? In Berlin wurde das in der Verordnung erwähnt und in Brandenburg nicht. Ich habe den ganzen Tag versucht jemanden zu erreichen Bürgertelefon, normale Nummern des örtlichen Reviers, aber es geht niemand ans Telefon.
21.
Das Einzige, was man mit solchen Beschränkungen erreicht, ist dass nach ein paar Tagen die psychischen Stationen der Krankenhäuser voll werden. Der Mensch ist nun mal kein Einzelgänger. Er brauch soziale Kontakte, um seiner Psyche willen. Hinzu kommt der unberechenbare wirtschaftliche Schaden, nicht nur während dieser Krise, sondern spürbar erst im Anschluss. Da wird auch das beschlossene Rettungspaket nicht helfen. In meinen Augen sind das zum Teil völlig widersprüchliche Entscheidungen, die getroffen wurden. Arbeiten gehen darf man, aber bitte nur noch allein. Verkehrsmittel nutzen darf man auch, aber bitte mit 2 m Abstand. Kinderbetreuung in Kitas untersagt, nur für die erlaubt, die ohnehin einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Ist doch Schwachsinn!
Wurde inzwischen ergänzt. Demnach dürfen Dauercamper/Nebenwohnsitze weiter verwendet werden.
"Übernachtungsangebote - egal ob Hotel oder Campingplatz - dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beherbergt werden, nicht jedoch für so genannte Dauercamper oder Zweitwohnsitze."
19.
Wie sieht es denn aus mit Wochenendhaus-Besuch? Darf man 100km fahren, wenn man dort einen Zweitwohnsitz hat?
Der Wintereinbruch beeinträchtigt den Straßenverkehr in Berlin und Brandenburg am Dienstag. Es kam bereits zu mehr als 100 Unfällen. Auf den Schienen gibt es nur vereinzelt Probleme. Auch in den kommenden Tagen soll es kalt bleiben.
Sieben Milliarden Euro hat allein Berlin ausgegeben, um der Wirtschaft durch die Pandemie zu helfen. Nun aber läuft die Nachprüfung bei den Empfängern - die Linken wollen KI einsetzen, um die IBB zu unterstützen. Von Sebastian Schöbel