Neue Situation, neue Regeln - rbb|24 beantwortet Ihre Fragen zu Corona und den Folgen

Fr 03.04.20 | 15:11 Uhr
Userfragen grafik (Grafik: rbb/24)
Video: rbb|24 | 24.03.2020 | Material: rbb Fernsehen, Naomi Donath | Bild: rbb/24

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona bringen die Bürger in eine Ausnahmesituation. Über das Webangebot und die Social-Media-Kanäle erreichen den rbb viele Fragen: Was ist noch erlaubt? Wie sollen wir uns verhalten? An dieser Stelle finden Sie Antworten.

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Vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse! Dieser Beitrag wird seit dem 03.04.2020, 15 Uhr, nicht mehr aktualisiert. Alle Antworten beziehen sich auf den Stand des Tages, an dem sie jeweils beantwortet wurden. Fragen, die uns weiterhin erreichen, fließen in die reguläre Berichterstattung und in unsere FAQs zum Thema Corona ein.

### Freitag, 03. April ###

 

 

Ines (Berlin): Wenn mein Partner und ich getrennte Wohnungen haben und uns besuchen dürfen, ist ja auch körperlicher Kontakt dabei. Müssen wir trotzdem draußen 1,5 Meter Abstand halten?

Laut Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nur dann einzuhalten, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartner sind oder dem eigenen Haushalt angehören.

Andrea Wendt (Nauen): Dürfen wir zu Ostern mit meinen Kindern und Enkelkindern in unserem Garten grillen?

Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Mitglieder des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ein Familienbesuch zählt nicht zu den in der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus genannten Ausnahmen, auch nicht zu Feiertagen wie zum Beispiel Ostern.

Milena (Berlin): Darf mein Freund aus Stuttgart mich besuchen und in meinem Haus schlafen? Und darf ich mit ihm zusammen nach Stuttgart runterfahren?

Weder in der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin [berlin.de] noch in der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Würrtemberg [baden-wuerttemberg.de] wird dies explizit verboten. Man sollte sich jedoch fragen, wie notwendig diese Reise wirklich ist. Die Deutsche Bahn und das Bundesministerium für gesundheitliche Aufklärung raten ausdrücklich von nicht unumgänglichen Reisen ab. Auch die Bürgermeister der Landkreise in Baden-Württemberg appellieren, die Lage ernst zu nehmen und Kontakte zu minimieren.

Philipp (Berlin): Hallo, darf ich mit meiner Mutter (lebt nicht mit mir in einem Haushalt) in unseren Garten fahren?

Laut Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus ist als wichtiger Grund für einen Aufenthalt im öffentlichen Raum die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen genannt. Da man zudem mit einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörenden Person unterwegs sein darf, steht weder der Fahrt zu zweit noch dem Aufenthalt im Kleingarten etwas im Wege - vorausgesetzt sie halten immer 1,5 Meter Abstand voneinander.

Jessica (Berlin): Hallo, darf ich mit meinem gehbehinderten Mann (Rollstuhlfahrer) mit Bussen der BVG innerhalb des Berliner Stadtgebietes in meinen Kleingarten fahren? Der Busfahrer muss die Rampe des Busses bedienen. Kann der Fahrer sich weigern auszusteigen, um die Rampe zu bedienen?

Die in den Regelungen der BVG beschriebenen Mobilitätshilfen, wie die vom Fahrpersonal zu bedienende Klapprampe, sind bei den aktuellen Corona-Hinweisen des Verkehrsbetriebs nicht erwähnt. Somit sollte davon ausgegangen werden können, dass die Fahrer diesen Service weiterhin anbieten. Die Bewirtschaftung von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Flächen gilt in Berlin zudem als Ausnahme, für die man die eigenen Wohnung verlassen darf. Da man zudem mit denen im eigenen Haushalt lebenden Personen unterwegs sein darf, steht der Fahrt nichts im Wege.

Simone S. (Berlin): Guten Tag, ich wohne in Berlin, und meine 81- und 86-jährigen Eltern in der Uckermark. Darf ich zu ihnen fahren, um einen Einkauf zu tätigen? Ich möchte nur den Einkauf abliefern. Ich selber arbeite im Gesundheitswesen und möchte meine Eltern selbst nicht gefährden. Ist dies erlaubt?

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg ist nach den aktuellen Verordnungen der Besuch bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen erlaubt. Eine kontaktlose Übergabe der Lebensmittel verringert das Infektionspotential.

### Donnerstag, 02. April ###

 

 

Torsten (NRW): Ich möchte am Samstag mit meiner Frau von Dortmund nach Berlin fahren, um das Haus meines Schwiegervaters (seit zweieinhalb Jahren unbewohnt) nach persönlichen Dingen durchzuschauen. Das Haus soll verkauft werden, da mein Schwiegervater im Pflegeheim ist. Wir würden für drei bis vier Tage alleine in dem Haus schlafen. Spricht irgendwas dagegen?

Eine Einreisebeschränkung für Berlin gibt es – anders als zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern – nicht. Hier gilt: Gestattet ist "das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt". Die Bundesregierung rät allerdings von allen Reisen ab, auch innerhalb Deutschlands. Übernachtungen soll es nur in notwendigen Fällen und "ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" geben. Da alle Bundesländer den Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Ehe-, Lebenspartnern und Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, erlauben, ist eine Fahrt nach Berlin möglich, wenn auch nicht gern gesehen.

Sarah (Berlin): Ich bin seit dem 13. März bei meiner Mutter in Brandenburg zu Besuch. Ich lebe eigentlich in Berlin und wollte am Freitag mit meiner Mutter mit dem Auto nach Berlin fahren, um in meiner Wohnung Arbeitsunterlagen zu holen, und dann wieder nach Brandenburg zurückfahren. Können wir noch fahren oder ist es eigentlich nicht erlaubt?

Berlin erlaubt das Verlassen und die Rückkehr nach Berlin, solange es auf direktem Weg erfolgt, auch wenn die Bundesregierung grundsätzlich von Reisen abrät. Fraglich ist, ob die Begleitung durch Ihre Mutter erforderlich ist. Da das Betreten öffentlicher Flächen beziehungsweise das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund - wie zum Beispiel dem Weg zur Arbeit - in Brandenburg und Berlin nicht erlaubt ist, sollte Ihre Mutter zu Hause bleiben. Sie können wieder zu ihr nach Brandenburg fahren, da dies sowohl in Berlin als auch in Brandenburg zum Besuch hilfsbedürftiger älterer Menschen erlaubt ist.

Albena (Potsdam): Darf ich zur Wohnungssuche in Berlin und Brandenburg Termine allein und unter Berücksichtigung der Auflagen wahrnehmen? Wie darf ich zurzeit umziehen?

Umzüge sind in Berlin und Brandenburg auch weiterhin möglich, allerdings nur eingeschränkt. In einem Tweet der Berliner Polizei heißt es dazu: "Einem Umzug durch ein Unternehmen, das sich an die Hygienestandards halten muss, steht nichts entgegen." Und weiter: "Ein privater Umzug ist nur mit Helfenden aus Ihrem häuslichen Umfeld erlaubt." Dagegen können Nachbarn und Freunde derzeit beim Umzug nicht mithelfen. Für Brandenburg gilt die gleiche Regelung.

Zum Thema Wohnungsbesichtigungen verweist der Immobilienverband Berlin-Brandenburg auf die bundesweiten Regelungen, die allerdings nicht ganz eindeutig seien. "Sofern eine gewisse Notwendigkeit und Dringlichkeit dargelegt werden kann, dürfte auch die Besichtigung möglich sein", heißt es auf der Internetseite des IVD [berlin.ivd.net]. Wenn zum Beispiel Wohnungslosigkeit drohe oder ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt anstünde. Wichtig sei bei jeder Besichtigung, dass diese nur als Einzelbesichtigung erfolgt. 

Karola W.: Bei all den negativ stimmenden Nachrichten zu Corona, hoffe ich auf  Luftverbesserung, weniger Energieverbrauch und so weiter. Gibt es darüber Messungen oder Informationen?

Es gibt Beobachtungen, die auf positive Effekte der Pandemie auf die Umwelt hinweisen. Durch den teilweisen Stillstand der Industrie werden Böden und Gewässern weniger verschmutzt und der Rohstoffverbrauch sinkt mit dem Rückgang der Produktion. Geschlossene Firmen und Home-Office haben einen eingeschränkten Personen- und Güterverkehr zur Folge. Hinzu kommt der gesunkene Strom- und Ölverbrauch durch Produktionsrückgänge, sowie der eingestellte Reiseverkehr, insbesondere Flugreisen. Daten, die auf Beobachtungen des ESA-Satelliten Copernicus Sentinel-5P basieren, zeigen eine starke Verringerung der Stickstoffdioxidkonzentration in mehreren großen Städten in ganz Europa [earth.esa.int]. Auch die Europäische Umweltagentur bestätigt dies [euractiv.de]. Allerdings wird die Nachhaltigkeit dieser Effekte bezweifelt [nationalgeographic.de].

Marcus T.: Mich würde brennend interessieren, was mit den Urlaubern einer Rückholaktion nach der Ankunft in Deutschland geschieht. Kommen diese in Quarantäne, werden sie auf den Coronavirus getestet oder können sie einfach so ihrer Wege gehen?

Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu ein Merkblatt mit "Informationen und Handlungsempfehlungen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für Reiserückkehrer/innen" erstellt. Die Kernaussagen darin: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 14 Tage zu Hause! [bmvi.de]. Weitergehende Regelungen können die Länder und Kommunen erlassen. 

Michael: Ich bin alleinerziehender Papa eines psychisch kranken Jungen. Gesundheitlich bin ich nach meiner Schulter-OP rechts sehr eingeschränkt. Die Oma, welche in der nächsten Straße wohnt, kümmert sich um meinen Sohn, wenn ich Arzt- und Physiotherapietermine habe. Wenn ich die Physiotherapie abbrechen muss, kann es passieren, dass meine Schulter unbeweglich wird. Kann ich als alleinerziehender Papa bestimmen, dass die Oma das Umgangsrecht wahrnimmt? Könnte ich gegebenenfalls eine Ausnahmeregelung beantragen?

Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung für Familie ist es auch temporär möglich, das Sorgerecht an einen nahen Verwandten zu übertragen. Allerdings müsste dazu eine Vereinbarung mit dem Jugendamt getroffen werden. Sofern dieses dem Antrag zustimmt, können auch die Großeltern des Jungen das Sorgerecht übernehmen.

Jenseits dessen gilt laut Senatsverwaltung: Eine Person eines Hausstandes kann sich mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen, das heißt es kann maximal ein Kind von einem oder einer Verwandten oder Bekannten betreut werden. Damit könnte sich die Oma auch ohne temporäre Übertragung des Sorgerechts um den Sohn kümmern.

Ältere Personen gehören allerdings zur Risikogruppe. Dies sollte bei der Überlegung berücksichtigt werden.

### Mittwoch, 01. April ###

  

Anika (Gransee): Wir planen, Mitte Juli zu heiraten. Müssen wir den schönsten Tag des Lebens nun absagen? Können schon Aussagen zur Länge der verhängten Maßnahmen gemacht werden?

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus sind von der Brandenburger Landesregierung vorerst bis zum 19. April 2020 verlängert worden. Bedauerlicherweise – vor allem für so ein besonderes Ereignis – lässt sich derzeit keine Aussage darüber treffen, wann genau ein Lockerung der Kontaktbeschränkungen möglich sein wird.

Petra (Magdeburg): Ich habe eine geplante Zahn-OP unter Narkose in Berlin und auch ein entsprechendes Schreiben der Praxis, dass zwingend eine Begleitperson erforderlich ist. Wir kommen aus Magdeburg mit dem Auto, mein Sohn ist meine Kontaktperson. Das Auto fährt eine dritte Person. Dürfen wir zur OP fahren?

In allen drei Bundesländern, die durchfahren werden müssen (Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin) ist ein Aufenthalt im öffentlichen Raum zum Zwecke des Arztbesuchs erlaubt. Allerdings gilt für alle drei, dass jeweils nur eine weitere, nicht zum eigenen Haushalt gehörende Person als Begleitung zulässig ist - wenn der Abstand von 1,5 Metern beachtet wird. Eine dritte Person als Fahrer ist nicht erlaubt.

Doreen (Königs Wusterhausen): Ist es mir erlaubt, dass ich auf meine Enkelkinder aufpasse, während die Eltern arbeiten? Ich bin 47 Jahre. Meine Enkelkinder wohnen nicht mit mir unter einem Dach.

Die Betreuung von Kindern durch nicht im Haushalt lebende Verwandte oder Bekannte ist dann erlaubt, wenn ohnehin schon enge Kontakte zwischen Kind und der Betreuungsperson bestehen, so Andreas Carl vom interministeriellen Koordinierungsstab. In Brandenburg gilt zudem folgende Ausnahme für die Ausgangsbeschränkung: die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen. Die Großmutter darf die Kinder also auch in der Öffentlichkeit begleiten.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Beitrags hieß es, die Betreuung durch die Großmutter, die nicht im gleichen Haushalt lebt, sei grundsätzlich nicht erlaubt. Dies ist nicht der Fall.

Daniela (Berlin): Wer kümmert sich um die Kinder, wenn beide Eltern an Corona erkrankt sind und die Erkrankung so schlimm ausbricht, dass die Eltern vielleicht sogar beide ins Krankenhaus müssen? Freunde/Verwandte kommen aufgrund des Risikos der Ansteckung nicht infrage, oder? Gehen die Kinder mit ins Krankenhaus?

Sofern beide Elternteile am Coronavirus erkrankt sind und stationär behandelt werden müssen, sind die Sozialdienste im Krankenhaus ein erster Ansprechpartner. Sie können die Jugendämter kontaktieren. Auch nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit sind die Jugendämter zuständig. Unter Berücksichtigung einer Quarantäne könnten in diesem Fall dann aber auch Verwandte die Betreuung übernehmen.

Ina (Havelland): Ich habe eine Änderungsschneiderei und möchte Menschen anbieten, Mundschutz für einen kleinen Preis zu nähen. Dürfen meine Kunden die Produkte kontaktlos vor meinem Geschäft abholen und kontaktlos bar bezahlen(das Geld zum Beispiel in eine Box legen, während ich hinter dem Schaufenster stehe um zu sehen ob der Betrag stimmt)?

Änderungsschneidereien sind in der Auslegungshilfe zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Brandenburg [kkm.brandenburg.de] als erlaubte Dienstleistung aufgeführt, die mit Sicherheitsabstand ausführbar sind. Zu beachten sind die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern.

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An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

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