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Audio: rbb | 04.05.2020 | Silja Sodtke | Quelle: dpa/Ole Spata

Demonstrationen, Schulen, Museen

Diese Corona-Lockerungen gelten seit 4. Mai in Berlin

Seit Montag müssen viele Schüler wieder früh aufstehen, denn für einige Jahrgänge sind die Berliner Corona-Lockerungen in Kraft getreten. Und auch sonst gibt es einige, die wieder in größeren Ansammlungen aufeinander treffen dürfen - wie Gläubige und Demonstranten.

Diese Corona-Lockerungen gelten ab Montag in Brandenburg

Alle Schulklassen, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen, fangen ab Montag wieder mit dem Unterricht an. Das betrifft in Berlin die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 12 an Integrierten Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen und die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien folgen.

Allerdings sind die Öffnungen für einzelne Klassen nur mit starken Einschränkungen möglich. Sportunterricht in sehr eingeschränkter Form, keine Theaterproben, auch Singen im Chor ist tabu.

Berlin hat dafür eigens einen "Musterhygieneplan" ausgearbeitet. Darin sind mehrere Punkte festgeschrieben: So ist auf dem Pausenhof und im Klassenzimmer ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten, wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, muss zu Hause bleiben.

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Spitzen schneiden ja - Wimpern färben nein

Für alle, die nicht nur versteckt im Home-Office dem endlosen Bad-Hair-Day frönen können, sondern mit ihrer Wuschelmähne auch auf die Straße müssen, gibt es eine sehr gute Nachricht: Am 4. Mai öffnen auch die Friseure wieder, um die Haare von Hüft- wieder auf Schulterlänge zu kürzen. Die Friseure rechnen mit einem großen Ansturm - viele Salons vergeben bereits online oder telefonisch Termine und sind für die erste Zeit nach der Öffnung ausgebucht.

Allerdings gilt auch beim Haareschneiden: Lockerungen gibt es nur mit Einschränkungen. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht erlaubt. Zudem müssen die Salons ausreichend Abstand zwischen den Arbeitsplätzen sicherstellen, zum Beispiel, in dem nur eine gewisse Zahl von Beschäftigten und Kunden den Laden betreten. 

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Demonstrationsverbot wird gelockert

Nachdem für den Tag der Arbeit am 1. Mai noch strenge Sicherheitsauflagen in Berlin galten und die meisten Erste-Mai-Demos von der Stadt Berlin nicht genehmigt wurden, soll es ab 4. Mai wieder eine großzügigere Genehmigungspraxis für Demonstrationen geben. Zugelassen können dann wieder kleine Versammlungen bis zu 50 Personen werden - bisher waren nur 20 Menschen erlaubt.

Weiterhin gelten die üblichen Auflagen des Versammlunsgrechts. Und wegen Corona dürfen die Demonstrationen weiterhin nur unter freiem Himmel und mit Mindestabstand zwischen den Teilnehmern stattfinden. Alle Informationen hat der Senat auf seiner Webseite aufgelistet [berlin.de].

Kunst und Kultur mit Abstand

Auch Museen, Gedenkstätten und Galerien dürfen ab dem 4. Mai in Berlin wieder öffnen. Die Beschlüsse stehen aber auch unter dem Vorbehalt, dass die Häuser die hygienischen Standards erfüllen können. Unter den ersten Museen, die ihre Türen wieder für Besucher öffnen, sind das DDR Museum, das Körperwelten-Museum und das Dalí-Museum. Welche Ausstellungen, Galerien und Museen wann wieder geöffnet sind, können Sie in einer Übersicht auf der Seite der Stadt einsehen [berlin.de].

Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins sind seit Mitte März geschlossen. Allein zu den Staatlichen Museen zählen 13 Sammlungen in 19 Häusern. 

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Beten mit Teilnehmerliste

Der Besuch von Gottesdiensten ist wieder erlaubt - wenn die Anzahl der Teilnehmer 50 Personen nicht überschreitet. Allerdings müssen bei den Gottesdiensten Teilnehmerlisten angelegt und mindestens vier Wochen aufbewahrt werden, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Für Trauerfeiern, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen gilt weiterhin eine maximale Teilnehmerzahl von 20 Menschen [berlin.de]

Nachdem in den meisten Bezirken die Spielplätze bereits seit 30. April oder 1. Mai wieder geöffnet haben, zieht zum 4. Mai der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nach. Bereits zuvor geöffnet haben Friedrichshain-KreuzbergCharlottenburg-WilmersdorfLichtenbergMarzahn-Hellersdorf, Neukölln, Spandau ReinickendorfSteglitz-ZehlendorfTreptow-Köpenick und Mitte.

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