rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Quelle: imago images/Florian Gaertner

Ab Samstag in Berlin

Polizei kontrolliert Maskenpflicht in U-Bahnen und Bussen

Bis zu 500 Euro soll zahlen, wer sich weigert, im öffentlichen Nahverkehr einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ab Samstag wird die Berliner Polizei zur Kontrolle in U-Bahnen und Bussen unterwegs sein - und nicht nur dort.

Die Berliner Polizei wird ab Samstag auch in U-Bahnen und Bussen die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Das kündigte ein Sprecher am Freitag an. Hintergrund ist der Senatsbeschluss vom Dienstag, wonach bei Verstößen gegen die Maskenpflicht Bußgelder von 50 bis zu 500 Euro verhängt werden können.

Man werde im öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften, Restaurants und Kneipen auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten, sagte der Polizeisprecher. Polizisten sollen dazu auch in Bussen und U-Bahnen unterwegs sein. Für die S-Bahnen sei die Bundespolizei zuständig. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen die Fahrgäste mit Aufklebern an allen Türen ihrer Fahrzeuge noch mal auf die Maskenpflicht hinweisen.

Mehr zum Thema

S- und Regionalbahnen

Kontrollen ja, Bußgelder nein: Wie die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht ahndet

Bußgelder verhängen die Ordnungsämter

Bei Verstößen stellt die Polizei den Tatvorwurf mit Ort, Zeit und Personalien fest. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, also einen leichteren Verstoß, werde der Fall an das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks weitergeleitet, sagte ein Polizeisprecher.

Die Bezirke können dann über ihre dafür zuständigen Ordnungsämter ein Bußgeld verhängen. Bei schwereren Verstößen, die als Straftat gelten, ist die Polizei für die Ahndung zuständig. Für die Festlegung der Höhe der Bußgelder haben die Behörden einen Ermessensspielraum.

Polizei hat 5.000 Verstöße registriert

Ob in allen Fällen aber tatsächlich Bußgelder verhängt werden, ist wegen der vielen Zuständigkeiten von Polizei, Gesundheitsämtern und Ordnungsämtern nicht klar. Es gab bereits Kritik aus den Reihen der Polizei, dass aus den aufwendigen Kontrollen gar nicht so viele verhängte Bußgelder resultieren würden, weil die Bezirksämter in der Hinsicht wenig aktiv seien oder die Verstöße nicht immer weitergeleitet würden.

In den drei Monaten von Mitte März bis Mitte Juni hatte die Polizei fast 5.000 Verstöße festgestellt. Das waren knapp 1.700 Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz - dabei konnte es um verbotene Öffnungen von Geschäften, Restaurants, Kneipen oder Imbissen gehen oder um größere nicht erlaubte Veranstaltungen und Partys. Dazu kamen rund 3.100 Ordnungswidrigkeiten wie zu geringe Abstände zu anderen Menschen. Die Polizei kontrollierte 17.311 Menschen und überprüfte 2.783 Geschäfte. 925 Geschäfte mussten geschlossen werden.

Sendung: Abendschau, 26.06.2020, 19.30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen