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Video: Brandenburg Aktuell | 23.10.2020 | L. Mass | Quelle: imago-images

Polen ab Samstag Risikogebiet

Brandenburg erlaubt kleinen Grenzverkehr ohne Quarantäne

Brandenburg hat für Menschen an der Grenze zu Polen umfangreiche Ausnahmen von den Quarantäneregelungen beschlossen. Damit sind Besuche zwischen engen Verwandten, Familienmitgliedern und Paaren sowie kurze Ausflüge weiterhin möglich. Von Uta Schleiermacher

Das Land Brandenburg hat Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Polen beschlossen. Dies teilte die Staatskanzlei am Freitagnachmittag mit. Die Ausnahmen sollen klar bestimmte Personen- und Berufsgruppen betreffen. Demnach dürfen auch enge Verwandte von Berufspendlern und Schülern und Studenten die Grenze weiter ungehindert passieren.

Auch für Familien und Paare soll es Ausnahmen geben: Besuche von Verwandten ersten Grades, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Besuche aufgrund eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts sind künftig bis zu 72 Stunden ohne Quarantäneauflagen erlaubt. Ebenso ist der sogenannte "kleine Grenzverkehr" für Aufenthalte bis zu 24 Stunden damit weiterhin möglich. Die Regelung tritt in der Nacht zu Sonnabend in Kraft.

Die Regelungen gelten für Brandenburger und - unabhängig von der Meldeadresse - auch für Berliner, die nach einem Polen-Aufenthalt nach Brandenburg einreisen und dort weiter bleiben. Für Berliner und auch Brandenburger, die nach einem Polen-Aufenthalt direkt nach Berlin weiterreisen, greifen die Berliner Quarantäne-Regelungen [berlin.de]: sie müssten sich demnach in Quarantäne begeben. Die Regelungen sollen laut Brandenburger Staatskanzlei zeitnah auch in polnischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

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Alltag in der Grenzregion

Mit den Anpassungen will die Landesregierung dem Leben in der grenzüberschreitenden Region Rechnung tragen und negative Auswirkungen auf das Leben in der Grenzregion vermeiden. Gleichzeitig wolle man angesichts steigender Fallzahlen auch in anderen europäischen Ländern weiterhin der Pandemieprävention Sorge tragen. Die Sprecherin der Staatskanzlei betonte außerdem nochmals, dass Personen, die für ihr Studium oder zur Wahrnehmung von Bildungsangeboten die Grenze überqueren, nicht der Verpflichtung zur Quarantäne unterliegen.

Hintergrund sind die umfassenden Quarantäneregelungen, die ab Sonnabend in Kraft treten. Denn da Polen inzwischen von der Bundesregierung als Risikogebiet ausgewiesen worden ist, dürfen eigentlich ab dem Wochenende nur noch Berufspendler und Schüler die Grenze ungehindert passieren. Alle anderen müssten sich nach ihrer Rückkehr aus Polen in Quarantäne begeben. Auch Tagesausflüge ins Nachbarland wären damit bis auf weiteres nicht mehr möglich gewesen. Nach den Ankündigungen zur Quarantänepflicht am Donnerstag hatten sich Freitagmorgen an mehreren Grenzübergängen bereits lange Staus gebildet.

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Offener Brief forderte Ausnahmen

Zuvor hatten bereits die Bürgermeister von Frankfurt (Oder) und der polnischen Nachbarstadt Slubice Ausnahmeregelungen für die deutsch-polnische Grenzregion gefordert. In einem offenen Brief wandten sie sich am Freitag an Brandenburgs Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD), der gleichzeitig auch Polenbeauftragter der Bundesregierung ist. Auch der Bürgermeister der Grenzstadt Guben hatte sich am Freitag gegenüber dem rbb bereits für Ausnahmeregelungen im Grenzgebiet ausgesprochen.

Die neuen Regelungen würden "den Alltag auch zwischen unseren Städten Frankfurt (Oder) und Slubice erheblich einschränken", hieß es in dem Brief. "Die Doppelstadt Frankfurt (Oder)/Slubice entfaltet ihre Wirkung durch Beziehungen auf allen Ebenen des öffentlichen und privaten Lebens". Eine Ausnahmeregleung nur für Menschen, die aus beruflichen Gründen, für Logistik oder mit dem Ziel der Aus- und Weiterbildung die Grenze passieren sei daher nicht ausreichend, schrieben sie. Die Bürgermeister hatten für Diskussionen gesorgt, weil sie sich mitten in der Pandemie im Juni nach der monatelangen Grenzschließung auf der Brücke zwischen ihren Städten spontan umarmt hatten.

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Beitrag von Uta Schleiermacher

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