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Quelle: dpa/Fleig

600 Euro pro Jahr

Steuerpauschale für das Home-Office - für wen sie sich lohnt

Zu Hause arbeiten ist in diesem Jahr für viele zum Alltag geworden. Das soll sich auch bei den Steuern auswirken, wie der Bundestag beschlossen hat. Allerdings gilt das nur befristet und auch nicht für alle. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Von einem Tag auf den anderen wurde der Küchentisch zum Schreibtisch, das Kinderzimmer zum Arbeitsplatz: Wegen der Corona-Krise mussten Millionen Menschen in Deutschland in diesem Jahr zumindest zeitweise von zu Hause arbeiten. Damit fielen zwar lange Arbeitswege weg, doch zugleich stiegen etwa Strom- und Heizkosten.

Manch einer kaufte Schreibtisch und Bürostuhl, musste in schnelleres Internet investieren. Einen Teil des Geldes soll es jetzt über die Steuererklärung zurückgeben. Der Bundestag hat am Mittwochabend eine entsprechende Steuerpauschale von jährlich 600 Euro beschlossen. Am Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen, was als sicher gilt. Doch längst nicht alle werden von der Home-Office-Pauschale profitieren. Ein paar Fragen und Antworten:

Kann ich mein Arbeitszimmer zu Hause nicht ohnehin schon absetzen?

Ja, das gilt aber nur, wenn in diesem Arbeitszimmer nahezu ausschließlich gearbeitet wird. Den Schreibtisch im Flur, die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder den Laptop auf dem Küchentisch akzeptiert das Finanzamt nicht als häusliches Arbeitszimmer. Genau so mussten aber viele zuletzt arbeiten - nur wenige Arbeitnehmer haben zu Hause so viel Platz, dass sie ein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, das nicht auch privat genutzt wird.

Was ist dann jetzt konkret geplant?

Für jeden Tag Home-Office gibt es eine Steuerpauschale von fünf Euro - allerdings nur für maximal 120 Tage, also insgesamt höchstens 600 Euro. Wer mehr als 120 Tage zu Hause gearbeitet hat, hat Pech gehabt. Dieser Betrag wird bei der Steuerberechnung vom Einkommen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch kleiner und die fälligen Steuern sinken.

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Muss ich meine Zeit im Home-Office nachweisen?

Das ist noch nicht ganz klar. Experten raten aber dazu, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu besorgen. Das gilt besonders, wenn jemand mal im Büro und mal von zu Hause aus gearbeitet hat. In der Regel aber müssen Arbeitnehmer für simple Steuererklärungen keine Nachweise mehr beim Finanzamt einreichen.

Lohnt sich die Pauschale für alle?

Das kommt auf den Einzelfall an. Denn die Home-Office-Pauschale zählt ähnlich wie die Pendlerpauschale zu den Werbungskosten. Das sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa auch Arbeitskleidung oder Weiterbildungen. 1.000 Euro werden dafür pauschal bei allen angerechnet - egal, ob sie diese Ausgaben nachweisen können oder nicht. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Home-Office-Pauschale über 1.000 Euro kommt, wird also extra entlastet. Bei allen anderen verpufft sie. Doch ohne die Einschränkung wäre die Pauschale wohl zu teuer geworden, heißt es in Koalitionskreisen.

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Wer profitiert denn eher und wer nicht?

Das hängt zum Beispiel davon ab, wie weit man früher zur Arbeit fahren musste. Denn je mehr Tage jemand von daheim gearbeitet hat, desto weniger Pendlerpauschale kann er anrechnen. Die beträgt 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (eine Strecke) - ab rund 17 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale also rechnerisch mehr als die Homeoffice-Pauschale.

Zwar fallen beim Pendeln noch Kosten für Sprit oder Fahrkarten an, dafür können beim Home-Office etwa Strom-, Heiz- und Internetkosten steigen. Gerade der Mehrverbrauch beim Strom spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle: Auf ein Jahr gerechnet zahlen Arbeitnehmer im Home-Office bei 220 Arbeitstagen insgesamt rund 65 Euro mehr für Strom, wie das Vergleichsportal "Check24" berechnet hat. Das entspricht Mehrkosten von rund 30 Cent pro Tag im heimischen Büro.

"Check24" legte nach eigenen Angaben für jeden Arbeitstag die achtstündige Nutzung eines Laptops, eines Monitors und einer Schreibtischlampe zugrunde. Außerdem wurde angenommen, dass betroffene Arbeitnehmer täglich eine halbe Stunde lang einen Elektroherd nutzen, um ihr Mittagessen zuzubereiten. Eine Kilowattstunde Strom kostet in der Modellrechnung 32,32 Cent.

Soll die Pauschale dauerhaft gelten?

Nein, sie wird auf zwei Jahre befristet, gilt also für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021. Danach hofft man, dass die Pandemie überwunden ist und wieder alle an ihrem normalen Arbeitsplatz arbeiten können. Die Befristung könnte auch mit dem Geld zu tun haben: Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten knapp unter einer Milliarde Euro.

Was kann man im Home-Office noch steuerlich geltend machen?

Auch Anschaffungen wie einen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder Laptop kann man absetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Wer seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss dienstlich nutzt, kann das ebenfalls angeben - allerdings in der Regel nur mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung. Auch das zählt alles zu den Werbungskosten.

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