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Video: Brandenburg Aktuell |13.12.2020 | Christ/Woller/Manske | Quelle: imago images

Corona-Maßnahmen

Brandenburger Kabinett will harten Lockdown beschließen

Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen, ab 22 Uhr kommen Ausgangsbeschränkungen - die brandenburgische Landesregierung will am Montag die neuen Corona-Regeln beschließen, die ab Mittwoch gelten sollen. Schüler sollten bereits jetzt zu Hause bleiben.

Das Brandenburger Kabinett will am Montag zusammenkommen, um die neuen Corona-Maßnahmen zu beschließen, die am Sonntag von Bund und Ländern bestimmt wurden. Die Maßnahmen sollen dann ab dem 16. Dezember in Kraft treten. Das sagte der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntag in Potsdam. Die Regeln würden zunächst bis zum 10. Januar gelten.

Ein Besonderheit gibt es: Der Präsenzunterricht an Schulen soll bereits am Montag ausgesetzt werden. Wer sein Kind zu Hause betreuen könne, solle dies tun, sagte Woidke. Es gebe in der Schule aber eine Betreuungsmöglichkeit.

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Woidke kündigte an, dass auch die Quarantäneverordnung verändert würde, diese beträfe dann auch das Nachbarland Polen.

"Das dies notwendig ist, liegt auf der Hand", sagte Woidke. "Wir sind heute das erste Mal mit einer Inzidenz von über 200 dabei. Sie hat heute hier das erste Mal überschritten." Es gebe auch eine Zunahme der Sterbefälle insgesamt in Brandenburg. Das seien allein in den letzten sieben Tagen 109 gewesen, so Woidke weiter. "Wir haben es leider nicht geschafft die Trendwende mit dem Lockdown light zu erreichen."

Geplant sind in Brandenburg diese Maßnahmen:

Die bestehenden Beschränkungen (zum Beispiel Schließung von Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.

Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern ("Schutzwoche"). Im Freien sollen sich weiter nicht mehr als fünf Menschen aus höchstens zwei Hausständen treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen - das gilt auch für Silvester und Neujahr.

Landesweites An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr über die Fünfer Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik für Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten. Alkohol soll in der Öffentlichkeit verboten werden.

Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Zur Schule ist vorgesehen: In der Woche vom 14.12 bis 18.12.2020 Aussetzen des Präsenzunterrichts, außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. Das bedeutet, wer sein Kind zu Hause betreuen kann, sollte das tun. In der Woche vom 4.1. bis 10.1.2021 ausschließlich Distanzunterricht außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet.

Kitas bleiben geöffnet. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder aber zu Hause betreuen.

Home-Office soll großzügig ermöglicht werden.

Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.

Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.

Dringend abgeraten wird vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.

Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr. Wie viele Stunden die Beschränkung dauern soll, darüber wird in der Landesregierung derzeit noch beraten. Angedacht war in einem ersten Entwurf eine Zeit bis 6 Uhr. Für Heiligabend soll die Regelung erst später gelten. Auch für den Neujahrsmorgen sind mit 1 oder 2 Uhr andere Uhrzeiten im Gespräch.

Die Landesregierung ist noch in der Abstimmung, was die Beschränkungen der Anzahl von Menschen bei Demonstrationen angeht. "Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, es ist
verfassungsrechtlich geschützt", sagte die Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider. Angedacht sei aber, dass in Corona-Hotspots Regelungen für zahlenmäßige Beschränkungen von Teilnehmern gelten sollen.

Corona-Regeln in Berlin

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Im Rahmen der MPK wurde vereinbart, das regionale Verschärfungen bei hohen Inzidenzen vorgenommen werden. Insofern werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassenen weitergehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen dort Bestand haben. Zugesichert wurde vom Bund eine umfassende Unterstützung betroffener Unternehmen.Vereinbart wurde auch, im Lichte der aktuellen Entwicklung am 5. Januar erneut im Rahmen der MPK zu beraten.

Auch der Berliner Senat hat am Sonntag über die ab Mittwoch geltenden Corona-Maßnahmen informiert. Demnach sollen Schulen in Berlin ab dem 16. Dezember geschlossen werden, Kitas bleiben für eine Notbetreuung geöffnet.

Die Pressekonferenz als Stream auf Facebook

Sendung: Brandenburg Aktuell, 13.12.2020, 19:30 Uhr

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