Berlin auf Droge | Konsumregel wie bei Cannabis? - Grünen-Politikerin fordert Eigenbedarfsregel für harte Drogen

Di 22.10.19 | 06:00 Uhr | Von Helena Daehler und Anja Herr
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Symbolbild - Eine Hand erwärmt Heroin über einem Feuerzeug (Bild: dpa/Johannes Eisele)
Video: Abendschau | 22.10.2019 | Anja Herr | Bild: AFP

Die Eigenbedarfsgrenze für Cannabis liegt in Berlin bei 15 Gramm. Die Grünen-Politikerin Pieroth fordert, dass auch der Besitz von Heroin und Kokain in kleinen Mengen straffrei werden soll. Vom Koalitionspartner kommt Widerstand. Von Helena Daehler und Anja Herr

Die drogenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, Catherina Pieroth, fordert, auch für harte Drogen eine Eigenbedarfsregelung einzuführen. "In Berlin haben wir die Möglichkeit, den Eigenbedarf für härtere Drogen wie Kokain oder Heroin bewusst zu regeln. Dieser könnte bei drei Gramm liegen", sagte Pieroth rbb|24. Damit werde ganz klar differenziert zwischen Eigenkonsum und dem Handel mit Drogen.

Derzeit gilt in Berlin nur für Cannabis eine sogenannte Eigenbedarfsregelung, sie liegt bei 15 Gramm. Bis zu dieser Grenze kann die Staatsanwaltschaft Strafverfahren einstellen, und die Betroffenen bleiben straffrei.

Die Abgeordnete Catherina Pieroth (Bündnis 90/Die Grünen) spricht in einer Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses (Bild: dpa/Jörg Carstensen)
Catherina Pieroth | Bild: dpa/Jörg Carstensen

In Schleswig-Holstein gilt ein Gramm Heroin als Eigenbedarf

In anderen Bundesländern ist es bereits üblich, dass auch bezüglich Kleinstmengen harter Drogen bei Konsumenten Strafverfahren routiniert eingestellt werden. In Schleswig-Holstein liegt für Kokain und Amphetamine die Eigenbedarfsgrenze bei bis zu drei Gramm, bei Heroin bei einem Gramm. Möglich macht das die Richtlinie zur Umsetzung des Paragrafen 31a des Betäubungsmittelgesetzes. Verfahren dürfen demnach eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, oder wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.  

Justizsenator Behrendt könnte handeln

Auch in Berlin könnte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Staatsanwaltschaft anweisen, den Paragrafen umfassender anzuwenden. Derzeit sehe er dafür aber keine Mehrheit im rot-rot-grünen Senat, teilte er rbb|24 auf Anfrage mit.

Behrendts Parteikollegin Pieroth erhofft sich von der Ausweitung der Eigenbedarfsregelung ein Entlastung der Justiz, aber auch der Gesellschaft. Die für die Strafverfolgung aufgewendeten Mittel könne man in Beratungs- und Aufklärungsarbeit stecken. "Darum geht es letztendlich, dass wir nicht Drogenkonsum fördern wollen, sondern beraten wollen, mit den Menschen sprechen wollen und nicht Probleme verlagern beziehungsweise Menschen abstempeln wollen."

SPD will darüber nicht diskutieren

Heftiger Widerspruch kommt vom Koalitionspartner SPD. Dem gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktion, Thomas Isenberg, geht eine Ausweitung der Eigenbedarfsregelung zu weit. "Für harte Drogen führen wir diese Diskussion nicht, das steht auch nicht im Koalitionsvertrag", sagte Isenberg. "Mit der SPD gibt es da keine Priorität im Moment."

Die SPD will sich ganz auf die Umsetzung dessen konzentrieren, auf was sich die Partei mit den Grünen und den Linken im Koalitionsvertrag einigen konnte. Dieser sieht Modellprojekte für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe und das sogenannte Drug-Checking vor. Beide Projekte sind in der Vorbereitungsphase und sollen 2020 an den Start gehen.

Aufklärung durch Drug-Checking

Für die begleitete Cannabis-Abgabe braucht die Senatsverwaltung für Gesundheit allerdings noch die Zustimmung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Einen Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg zur Abgabe von Cannabis über lizensierte Abgabestellen lehnte das Institut im Jahr 2015 ab. Das Argument: Der Verkauf zu Genusszwecken sei mit dem Schutz vor Drogenabhängigkeit unvereinbar. 

Beim Drug-Checking-Modell soll bald jeder Konsument seine Drogen an drei Standorten auf ihre Inhaltsstoffe und Zusammensetzung prüfen lassen können. Angedacht sind zwei Standorte in Neukölln und einer in Kreuzberg. Hier sollen Konsumenten kleine Mengen ihre Drogen für eine Laboruntersuchung anonym abgeben können. Das Resultat wird dem Konsument wenige Tage später mitgeteilt. Ziel ist es, durch die Analyse einerseits Überdosierungen zu verhindern und andererseits über Beratungsgespräche aufzuklären.

Wien und Zürich praktizieren Drug-Checking schon seit mehr als 20 Jahren und sind zur Anlaufstelle geworden für Menschen, die sich über Partydrogen-Konsum informieren wollen. Das Wiener Projekt checkit! verzeichnete letztes Jahr nach eigenen Angaben fünf Mal mehr Beratungskontakte als Drogenanalysen.

Langfristiges Ziel: Legalisierung

Drug-Checking und die Cannabis-Abgabe wurden innerhalb der Koalition maßgeblich von den Grünen vorangetrieben. Jenseits der Eigenbedarfsregelung will Grünen-Politikerin Pieroth aber noch einen Schritt weiter, der allerdings auf Bundesebene entschieden werden muss: "Was die harten Drogen betrifft, ist das Endziel auch eine Legalisierung, das ist der einzige Weg, den Schwarzmarkt trocken zu legen."

Sendung: Inforadio, 22.10.2019, 6 Uhr

Beitrag von Helena Daehler und Anja Herr

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