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Kontaktsperre bis nach Ostern

Berlin und Brandenburg verlängern Corona-Verbote

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Krise über Ostern hinaus gelten sollen. Kurz nach den Feiertagen soll die Lage auf Basis der Daten des Robert Koch-Instituts neu bewertet werden.

Die Menschen in Deutschland sollen die Kontaktsperren wegen der Corona-Pandemie bis mindestens zum 19. April einhalten. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch nach einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten mitgeteilt.

Bund und Länder hätten beschlossen, dass die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln weiter auf ein absolutes Minimum reduziert werden sollen. Die Menschen sollten generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichten. "Eine Pandemie kennt keine Feiertage", sagte Merkel.

Merkel sagte jetzt, die Länder gingen mit ihren Maßnahmen weitgehend bundeseinheitlich vor. Am Dienstag nach Ostern würden Bund und Länder die Lage unter anderem auf Basis der Daten des Robert Koch-Instituts neu bewerten.

Coronavirus in Berlin

Geplanter Corona-Bußgeldkatalog

Mindestabstand nicht eingehalten? 500 Euro bitte!

  

Bund und Länder hatten vor eineinhalb Wochen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen. Danach sind unter anderem Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu unterlassen. Ausgenommen wurden Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Woidke spricht von "dringend notwendigen" Maßnahmen

In Berlin und Brandenburg sollten die Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Krise zunächst bis zum 5. April gelten, doch seit Mittwoch ist klar: Auch hier bleiben sie mindestens noch bis zum 19. April in Kraft.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nannte die derzeitigen Maßnahmen gegen eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus "dringend notwendig". "Die Kontaktbeschränkungen werden von der übergroßen Mehrheit der Brandenburger ernst genommen und befolgt, so schwer es auch fällt", erklärte Woidke am Mittwoch in einer Pressemitteilung. "Aber wir sind noch lange nicht über den Berg. Wir müssen uns weiter wappnen, damit wir Zustände wie in Italien und Spanien, aber auch seit Neuestem in New York verhindern können."

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) appellierte erneut an die Einhaltung der seit dem 23. März geltenden Beschränkungen. "Es gibt leider einige, die denken, dass ihnen nichts zustoßen kann. Mit diesem unverantwortlichen und rücksichtslosen Verhalten gefährden sie andere Menschen jeder Altersgruppe, vor allem aber Ältere sowie pflegebedürftige und chronisch Kranke."

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Am 2. April tritt in Brandenburg auch ein neuer Bußgeldkatalog für die Corona-Krise in Kraft: Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Kontaktbeschränkung verstoßen, müssen dann mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen. 

Wer zum Beispiel trotz Verbots öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 bis 2.500 Euro. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden. Wer eine Verkaufsstelle des Einzelhandels, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, für den Publikumsverkehr öffnet, muss laut einer Mitteilung der Potsdamer Staatskanzlei mit einem Bußgeld zwischen 1.000 bis 10.000 Euro rechnen. In besonderen Wiederholungsfällen könne eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro betragen, hieß es. Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes wird in Brandenburg von den Landkreisen und kreisfreien Städte festgelegt.

In Berlin könnte der Senat einen ähnlich strengen Bußgeldkatalog beschließen, ein Entwurf für neue Regeln liegt dem rbb vor. 

Weiterhin erlaubt sind in in beiden Ländern Wege zum Einkauf für den täglichen Bedarf, der Weg zur Arbeit und Arztbesuche. Auch der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen sind noch gestattet. Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie zur Versorgung von Tieren sind ebenfalls nicht verboten.

Sendung: Inforadio, 01.04.2020, 18 Uhr

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