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Quelle: Patrick Pleul/dpa

Fragen und Antworten

Das neue Schuljahr hat begonnen - das sind die Corona-Regeln

Wo genau gilt in Schulen die Maskenpflicht? Wie soll der Unterricht ablaufen? Und was, wenn unser Kind einen Schnupfen hat? Zum Start ins neue Schuljahr treiben Eltern in Berlin und Brandenburg zahlreiche Fragen um. Wir geben ein paar Antworten.

Am 10. August beginnt in Berlin und Brandenburg das neue Schuljahr. In beiden Bundesländern steigen die Schülerzahlen - und damit die Herausforderungen an alle Beteiligten. Und das ganz besonders in einer Phase, in der die Corona-Fälle auch hier in der Region wieder spürbar zunehmen. Lehrer, Schüler und Eltern müssen zahlreiche Regeln beachten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ein paar Fragen und Antworten:

Berlin und Brandenburg wollen zurück zum "Regelbetrieb". Was bedeutet das? Wird wieder ein ganz normaler Stundenplan angeboten?

Ja - sowohl Berlin als auch Brandenburg haben sich vorgenommen, ab Montag zu regulären Stundenplänen zurückzukehren und täglich allen Kindern und Jugendlichen den herkömmlichen Unterrichtsumfang anzubieten. In beiden Bundesländern gilt: Der Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) werden wieder stattfinden.

Gibt es wieder normale Klassengrößen?

Ja - in Berlin und Brandenburg soll zu herkömmlichen Gruppen- und Klassengrößen zurückgekehrt werden. Sollte es in den kommenden Wochen und Monaten zu einer starken Verschärfung des Infektionsgeschehens kommen, soll es kleinere Lerngruppen und eine Mischung aus Präsenzunterricht und begleitetem Lernen zu Hause geben, kündigte die Berliner Bildungssenatorin Scheeres an. Gleiches gilt für Brandenburg.

In beiden Bundesländern müssen die Lehrkräfte allerdings darauf achten, dass sich verschiedene Klassen nicht mischen, sondern für sich bleiben.

In welchen Fächern gibt es Einschränkungen?

In Berlin und Brandenburg gelten in den Fächern Sport, Musik und Darstellendes Spiel/Theater besondere Hygieneregeln. Direkter Körperkontakt muss vermieden werden. Im Fach Musik soll auf gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen verzichtet und eher mit Instrumenten musiziert werden.

Wie soll der Unterrichtsstoff aus dem vergangenen Schulhalbjahr nachgeholt werden?

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg sollen die Lehrkräfte sich zum Schuljahresstart zunächst einen Überblick verschaffen und ihre Lehrpläne entsprechend angleichen. Bei Bedarf sollen Fördermöglichkeiten individuell angeboten und umgesetzt werden.

In beiden Bundesländern soll es auch in den Herbstferien wieder Unterricht für förderbedürftige Schülerinnen und Schüler geben. Denkbar ist in Brandenburg im Herbst auch Pflichtunterricht an Samstagen, wie Bildungsministerin Ernst sagte. Das werde nach einer Auswertung Mitte September entschieden. Bis Ende November werde dann Klarheit herrschen, ob Pflichtunterricht sogar in den Osterferien notwendig sei - insbesondere für die Klassen, die vor einem Schulabschluss stehen. Denkbar sei, dass die Osterferien um eine Woche verkürzt werden, so Ernst. Sie bat die Eltern, Entscheidungen über eventuelle Urlaubspläne bis dahin zu verschieben.

Wird in den Schulen wieder Mittagessen angeboten?

Ja, sowohl in Berlin als auch in Brandenburg wird Schulmittagessen angeboten. Die Schulen sind allerdings angehalten dafür zu sorgen, dass in Schichtsystemen gegessen wird und nicht zu viele Kinder und Jugendliche auf einmal in einem Mensen- oder Essensraum sind. Hier werden in den jeweiligen Schulen individuelle Lösungen angeboten.

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Wo genau gilt in den Schulen die Maskenpflicht?

In Berlin gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette. In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort soll diese Verpflichtung nicht gelten. Ähnlich liest sich die Regelung für Brandenburg: Schüler und Lehrer müssen zum Schulbeginn ab 10. August Masken in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa tragen.

In beiden Bundesländern gilt zudem: Für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, gilt diese Pflicht nicht. Eltern müssen wie alle schulfremden Personen immer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sobald sie das Schulgebäude betreten.

In Brandenburg greift die Maskenpflicht in Schulen übrigens offiziell erst zum 16. August, weil erst dann die entsprechende Verordnung der Landesregierung in Kraft tritt. Bis dahin sind die Schulen aber dazu aufgerufen, die Maskenpflicht freiwillig einzuführen.

Was geschieht mit Schülern, die keine Masken dabei haben oder sich weigern, eine solche anzuziehen?

Die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat betont, dass kein Kind nach Hause geschickt wird, wenn es mal seine Maske vergisst. Im Schulsekretariat solle es immer einen kleinen Vorrat an Einwegmasken für solche Fälle geben. Hartnäckigen Maskenverweigerern drohte sie dagegen mit Konsequenzen. Es werde ein pädagogisches Gespräch mit solchen Schülern geben. Sollte das nichts bringen, werde man auch mit den Eltern sprechen und Bußgelder erwägen.

Letzteres sieht der Interessenverband Berliner Schulleitungen allerdings skeptisch: Dies lasse sich zumindest in Grundschulen nicht umsetzen, zudem dürften Schule keine Bußgelder verhängen, betonte die Vorsitzende des Verbands, Astrid-Sabine Busse, im rbb.

Für Brandenburg stellte Bildungsministerin Ernst am Freitag im Inforadio des rbb dagegen klar: Hier wird es keine Bußgelder geben. "Wir setzen auf die Vernunft", sagte dazu Ernst.

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Ist es nicht gefährlich, im Unterricht auf Mund-Nasen-Schutz zu verzichten?

Durchaus - meinen zumindest viele Wissenschaftler. Martin Kriegel erforscht an der TU Berlin die Verbreitung von Aerosolen in geschlossenen Räumen. Im rbb-Interview sagte er, sobald man keinen Abstand halten könne, bleibe nur die Maske ein mögliches Schutzinstrument. "Insofern bin ich auf jeden Fall für eine Maskenpflicht, auch im Unterricht. Auch im Unterrichtsraum. Wenn man eine volle Klassenstärke hat, dann kann die Abstandsregel nicht einhalten werden. Und das ist für die zwei Hauptübertragungswege - über Tröpfchen oder Aerosole - ein wirksamer Schutz", so Kriegel. Die Wissenschaftsakademie Leopoldina empfiehlt, zumindest für ältere Schülerinnen und Schüler auch in den Klassenräumen eine Maskenpflicht einzuführen, wenn nicht ausreichend Abstand möglich ist.

Gegner einer Maskenpflicht im Klassenzimmer wie der Philologenverband oder die Lehrergewerkschaft GEW argumentieren dagegen, damit werde der Kern jedes Unterrichts torpediert. Schüler und Lehrer könnten sonst nicht klar miteinander kommunizieren. Man brauche die Mimik und Gestik, um zu unterrichten.

Und wenn die Klassenräume ständig gelüftet werden?

Das sei durchaus eine gute und letztlich unverzichtbare Methode, Aerosole aus dem Raum raus zu befördern, sagt Martin Kriegel von der TU Berlin. Aber: "Dennoch muss man sich ja vorstellen, dass wir, wenn wir ausatmen und sprechen, immer eine Aerosol-Wolke aus dem Mund rauskommt. Und wenn wir keine Maske tragen, kommt sie in einer hochkonzentrierten Form raus." Kriegel hält es für unverzichtbar, in Klassenräumen die Tische möglichst weit auseinander zu stellen und zu nahen Kontakt unter Schülern unbedingt zu unterbinden.

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Welche weiteren Hygieneregeln gilt es in den Schulen zu beachten?

Die Lehrkräfte sind sowohl in Berlin als auch in Brandenburg dazu angehalten, den Schülerinnen und Schülern regelmäßig die hygienischen Mindeststandards zu vermitteln und in Erinnerung zu rufen. Dazu gehören: Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge), regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife, Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden, keine Gegenstände mit anderen Personen teilen oder an sie ausleihen, Klassenräume regelmäßig und ausgiebig lüften.

Der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern ist in Berliner und Brandenburger Schulen aufgehoben. Weiterhin einzuhalten ist der Mindestabstand von 1,5 Meter dagegen zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal untereinander sowie im Kontakt mit den Eltern und sonstigen Dritten.

Grundsätzlich muss jede Schule einen eigenen Hygieneplan entwickelt haben, der den aktuellen Erfordernissen angepasst werden muss.

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Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören?

Berliner Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können, müssen das durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.

Für Brandenburg gilt: Bei Schülerinnen und Schülern, die selbst oder bei denen Haushaltsangehörige einer Risikogruppe angehören, entscheiden die Eltern über den Schulbesuch. Sie müssen die Schule über das Fernbleiben ihres Kindes informieren und ein ärztliches Attest vorlegen. Auch hier werden Betroffenen Angebote für das Lernen zu Hause gemacht.

Für Lehrerinnen und Lehrer, die zu Risikogruppen gehören, gilt Ähnliches in beiden Bundesländern: Sie müssen die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ärztlich bescheinigen und der Schule zum Selbstschutz fernbleiben. Betroffene müssen dann Dienst von Zuhause leisten.

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Was ist, wenn sich mein Kind krank fühlt?

Kinder und Jugendliche können in Berlin und Brandenburg mit Schnupfen oder leichtem Husten die Schule besuchen, wenn sie kein Fieber haben. Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen allerdings der Schule fernbleiben. Dazu zählen immer in Verbindung mit Fieber: trockener Husten, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen.

Was passiert, wenn in unserer Schule ein Infektionsfall auftritt?

Dann ordnen die in Berlin und Brandenburg zuständigen Gesundheitsämter für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüfen in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Das kann auch die zeitweise Schließung von einzelnen Klassen, Kursen oder auch der kompletten Schule sein. Dann werden alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schule wieder zu Hause unterrichtet.

Gibt es genügend Lehrkräfte?

In Berlin sollen aktuell noch 90 Lehramtsstellen besetzt werden. Laut Bildungssenatorin Scheeres wurden mehr als 2.500 neue Lehrkräfte eingestellt. Und das war auch dringend notwendig: Zum neuen Schuljahr werden in Berlin 36.800 Kinder eingeschult, laut Scheeres eine Rekordzahl an Erstklässlern.

Auch in Brandenburg wurden deutlich mehr Lehrkräfte eingestellt, auch hier steigen die Schülerzahlen. Für das am Montag beginnende neue Schuljahr seien 1.544 Lehrkräfte unbefristet neu eingestellt worden, berichtete Bildungsministerin Bitta Ernst (SPD) am Donnerstag in Potsdam. "Das ist seit der Wiedervereinigung die höchste jemals pro Jahr erreichte Zahl im Land Brandenburg", sagte Ernst. Damit gebe es 19.506 Stellen für Lehrkräfte, 216 mehr als im Vorjahr. Die zusätzlichen Stellen würden insbesondere wegen steigender Schülerzahlen benötigt. Im neuen Schuljahr sind es rund 294.000 Schüler, darunter 23.400 Erstklässler.

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Wie wird in Schulen auf das Coronavirus hin getestet?

In Berlin und Brandenburg können sich auch symptomfreie Beschäftigte aller Schulen auf das Corona-Virus testen lassen. Die Tests sind kostenlos und werden in Berlin in der Charité-Teststelle am Campus Virchow-Klinikum, in den drei Teststellen der Vivantes-Kliniken in Prenzlauer Berg, Tempelhof-Schöneberg und Spandau sowie im Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe vorgenommen werden.

Bereits seit Anfang Juni wird im Rahmen der Berliner Teststrategie stichprobenartig Personal von 48 Schulen und Kitas getestet. Seit Mitte Juni läuft auch eine langfristige Studie an 24 zufällig gewählten Schulen.

Für Brandenburg gilt: Alle Beschäftigen in den Schulen können sich auch ohne COVID-19-Symtome alle 14 Tage, insgesamt bis zu sechs Mal bis zum 30.11.2020 freiwillig testen lassen. Die Kosten hierfür trägt das Land Brandenburg. Außerdem sollen im Rahmen einer Stichprobe bis zu ein Prozent der Schülerinnen und Schüler einmal getestet werden. Dieses Angebot ist freiwillig. Die Tests werden von niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Brandenburg durchgeführt.

Wird es Einschulungsfeiern geben?

Grundsätzlich ja - aber nur unter Einhaltung der für Brandenburg geltenden Umgangsverordnung bzw. SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin. Die hier festgelegten Personenobergrenzen für Feiern in Räumen und im Freien müssen berücksichtigt werden, zudem müssen Mindestabstände und Hygieneregeln befolgt werden. Zusätzlich müssen Anwesenheitslisten mit Informationen zur Kontaktverfolgung geführt und vier Wochen lang geschützt aufbewahrt werden.

Viele Schulen haben schon angekündigt, freiwillig Einschulungsfeiern nur in kleinem Rahmen durchzuführen. Wie genau Ihre Schule damit umgeht, erfragen Sie am besten dort.

Sind Klassenfahrten wieder möglich?

Ja - allerdings nur in jene Regionen, die vom Robert-Koch-Institut nicht zu den Risikogebieten der Corona-Pandemie gezählt werden. Über Absagen von geplanten Fahrten entscheiden letztlich die Schulen.

Sind Elternabende möglich?

Ja, sowohl in Berlin als auch in Brandenburg. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass bei solchen Veranstaltungen der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten wird. Zudem muss eine Anwesenheitsliste zur Kontaktverfolgung angelegt werden.

Finden Elternabende in Aulen statt, gilt die Maskenpflicht. Ob sie auch dann gilt, sobald der Elternabend in einem Klassenraum durchgeführt wird, ist in den jeweiligen Verordnungen zur Maskenflicht nicht klar geregelt. Aus Rücksicht aufeinander sollte aber auch hier auf den Mund-Nasen-Schutz nicht verzichtet werden.

Wie und wo können sich Eltern informieren?

Die Berliner Bildungsverwaltung bietet auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen an und bittet Eltern, sich zunächst dort zu informieren. Ab dem 10. August gibt es zudem ein Info-Telefon (Montag bis Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr; Nummer: 030 90227-6000), zudem können sich Eltern per Mail (schulstart2020@senbjf.berlin.de) an die Senatsbildungsverwaltung wenden.

Auch das Brandenburger Bildungsministerium bietet im Internet zahlreiche Informationen an. Mit Fragen können sich Eltern auch jederzeit telefonisch an das Bürgertelefon wenden: montags, mittwochs, freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0331/866 50 50.

Im Falle eines Infektionsausbruchs informieren die Schulen selbst sowie die jeweiligen Gesundheitsämter.

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