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Audio: Inforadio | 29.09.2020 | Jan Menzel | Quelle: dpa/Peter Klaunzer

Feiern auf 50 Teilnehmer beschränkt

Bund und Länder beschließen Bußgeld für Falschangaben in Restaurants

Um einen massiven Anstieg der Infektionen zu verhindern, beraten Bund und Länder über strengere Corona-Regeln. Die Teilnehmerzahl für Feiern wurde auf 50 begrenzt - zudem wurden Bußgelder für Falschangaben in Restaurants beschlossen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Kunden, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Namen, Adressen oder Kontaktdaten eintragen, müssen demnach künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.

Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen den Angaben zufolge vorübergehend nur noch mit maximal 50 Teilnehmer stattfinden. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es nach dpa-Informationen, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Zu den konkreten Maßnahmen in Brandenburg lesen Sie hier mehr.

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Diskussion über einheitliche Corona-Ampel

Bund und Länder diskutieren seit dem frühen Nachmittag unter anderem über ein Corona-Ampel-Modell. Danach soll die Zahl der Menschen, die sich privat treffen dürfen, stärker begrenzt werden, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen bestimmte Grenzen überschreitet. So steht es in einer Vorlage für der Konferenz, die dem rbb vorliegt.

Wenn sich in einem Landkreis innerhalb einer Woche von 100.000 Einwohnern mehr als 35 Menschen neu mit Corona infizieren, dann sollen private Feiern in geschlossenen Räumen auf maximal 25 Menschen begrenzt werden. Draußen dürften sich dann nicht mehr als 50 treffen. Steigen die Infektionen auf mehr als 50, sollen sich bei privaten Feiern drinnen nur höchstens zehn treffen dürfen, draußen maximal 25. Noch ist das aber nicht beschlossen.

"AHA"-Formel um "C" und "L" erweitern

In der Vorlage steht auch, dass zu der allgemein gültigen Formel "AHA" (1,5m Abstand halten, Hygiene und das Tragen von Alltagsmasken) gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein "C" für Corona-Warn-App und ein "L" für Lüften hinzuzufügen sei. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen könne die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern, heißt es zu Begründung in dem Papier.

In dem Papier heißt es außerdem, dass aufgrund der Infektionszahlen derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden sollten. Gefragt sei hier das Verantwortungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen "durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen" unterstützen.

In besonders betroffenen Regionen soll nach den Vorstellungen des Bundes zudem unter bestimmten Bedingungen auch der Alkoholausschank begrenzt werden. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen "zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden", heißt es im Entwurf. Um ein generelles Alkoholverbot geht es nicht. Örtlich und zeitlich begrenzte Ausschank- und Verkaufsverbote gibt es schon jetzt in mehreren deutschen Innenstädten.

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Sendung: Inforadio, 29.09.20, 12 Uhr

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