Feiern auf 50 Teilnehmer beschränkt - Bund und Länder beschließen Bußgeld für Falschangaben in Restaurants

Di 29.09.20 | 17:28 Uhr
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Fußgänger und eine Radfahrerin überqueren einen Zebrastreifen (Quelle: dpa/Peter Klaunzer)
Audio: Inforadio | 29.09.2020 | Jan Menzel | Bild: dpa/Peter Klaunzer

Um einen massiven Anstieg der Infektionen zu verhindern, beraten Bund und Länder über strengere Corona-Regeln. Die Teilnehmerzahl für Feiern wurde auf 50 begrenzt - zudem wurden Bußgelder für Falschangaben in Restaurants beschlossen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Kunden, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Namen, Adressen oder Kontaktdaten eintragen, müssen demnach künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.

Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen den Angaben zufolge vorübergehend nur noch mit maximal 50 Teilnehmer stattfinden. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es nach dpa-Informationen, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Zu den konkreten Maßnahmen in Brandenburg lesen Sie hier mehr.

Diskussion über einheitliche Corona-Ampel

Bund und Länder diskutieren seit dem frühen Nachmittag unter anderem über ein Corona-Ampel-Modell. Danach soll die Zahl der Menschen, die sich privat treffen dürfen, stärker begrenzt werden, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen bestimmte Grenzen überschreitet. So steht es in einer Vorlage für der Konferenz, die dem rbb vorliegt.

Wenn sich in einem Landkreis innerhalb einer Woche von 100.000 Einwohnern mehr als 35 Menschen neu mit Corona infizieren, dann sollen private Feiern in geschlossenen Räumen auf maximal 25 Menschen begrenzt werden. Draußen dürften sich dann nicht mehr als 50 treffen. Steigen die Infektionen auf mehr als 50, sollen sich bei privaten Feiern drinnen nur höchstens zehn treffen dürfen, draußen maximal 25. Noch ist das aber nicht beschlossen.

"AHA"-Formel um "C" und "L" erweitern

In der Vorlage steht auch, dass zu der allgemein gültigen Formel "AHA" (1,5m Abstand halten, Hygiene und das Tragen von Alltagsmasken) gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein "C" für Corona-Warn-App und ein "L" für Lüften hinzuzufügen sei. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen könne die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern, heißt es zu Begründung in dem Papier.

In dem Papier heißt es außerdem, dass aufgrund der Infektionszahlen derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden sollten. Gefragt sei hier das Verantwortungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen "durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen" unterstützen.

In besonders betroffenen Regionen soll nach den Vorstellungen des Bundes zudem unter bestimmten Bedingungen auch der Alkoholausschank begrenzt werden. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen "zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden", heißt es im Entwurf. Um ein generelles Alkoholverbot geht es nicht. Örtlich und zeitlich begrenzte Ausschank- und Verkaufsverbote gibt es schon jetzt in mehreren deutschen Innenstädten.

Die Fenster eines Klassenzimmers an einer Schule in Berlin sind als Massnahme gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus während des Unterreichts geoeffnet. (Quelle: dpa/Wolfram Steinberg)Ein Klassenzimmer in einer Berliner Schule wird während des Unterrichts gelüftet.

Kritik am Berliner Senat

Die Rufe nach einem Corona-Ampelsystem waren zuletzt von verschiedenen Seiten lauter geworden. Insgesamt plädiert der Bund für ein regional abgestuftes Vorgehen - keine pauschalen Maßnahmen.

In Berlin gibt es bereits seit Längerem eine Corona-Ampel. Die legt bislang aber nicht fest, welche Verschärfungen es gibt, wenn die Ampeln auf Gelb oder Rot springen. Das war bewusst offengelassen worden, um - je nach Infektionshauptursache - reagieren zu können.

Merkel hatte bei einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums am Montag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen vor einem deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gewarnt. Sie äußerte sich kritisch explizit über die Corona-Politik des Berliner Senats. "Es muss in Berlin was passieren", sagte Merkel nach Informationen der dpa in der Videokonferenz. Sie zweifle daran, dass die Berliner Landesregierung ernsthaft versuche, Maßnahmen gegen die Ausbrüche einzuleiten.

Sendung: Inforadio, 29.09.20, 12 Uhr

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94 Kommentare

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  1. 94.

    Einfach den Perso beim Ausfüllen der Liste zeigen lassen. Gut is. Was ist denn bloß so schwer daran? Herrgott!!!!

  2. 93.

    Wie soll man herausfinden, wer die falschen Angaben gemacht. Beschäftigt man sich mit Ermittlungen über Fingerabdrücke und DNA,-Spuren ?

  3. 92.

    Das ist kein Hochschaukeln, lieber Herr Krüger, wir kommen aufgrund völlig unterschiedlicher Auffassungen, ob Täter ein unbegrenztes Recht haben, sich gegen staatliche Bestrafung mittels rechtsstaatlicher Mittel zu wehren, nicht überein. Da der Staat das Gewaltmonopol innehat, welches nun mal ein hohes Missbrauchspotential in sich birgt, darf er sich im Gegensatz zum Bürger aber nun mal absolut keine Fehler erlauben. Moralisch integer ist das durch die Täter nicht, aber es bleibt deren Recht, was ich nicht kritisieren mag. Wer lieber an das Gute im Menschen glaubt, mag dies für verwerflich halten, so ist der Mensch aber nun mal gestrickt. Ebenso einen schönen Tag!

  4. 91.

    Ich bitte doch darum, mal bis zu Ende zu denken,bevor man sinnfreie Vergleiche als Argument in die Runde wirft.?Was ist daran Sinnfrei?Nur weil Sie kein problem damit haben das Privatfirmen,die via Handy Daten sammeln?Wissen Sie an wem so die Daten gehen?Vor dem Staat haben Sie was zu verbergen?
    Bei Privatfirmen nicht?Ergibt das Sinn?

  5. 90.

    Alle Formen von Bußgeld Androhung für den einzelnen Bürger sind sinnlos. Das Vergehen rechtssicher nachweisen zu wollen, ist viel zu teuer. Man kann nur Unternehmen mit festem Standort auf diese Art sanktionieren. Jenen Menschen, die keine Rücksicht nehmen wollen, denen Leben und Gesundheit anderer egal ist, sind wir hilfslos ausgeliefert. So ist das, wenn sich Rechtsstaat und Egoismus treffen. Keine Chance.

  6. 89.

    "Und wenn das Radargerät 20 cm verkehrt steht oder falsch ausgerichtet ist, dann misst es nicht korrekt."

    Das ist in dieser Pauschalität vorgeschoben. Im Grunde genommen ist es eine Zweckbehauptung, um dem reinen Formaljuristischen den Anschein eines Substantiellen zu geben.

    Genau das kritisiere ich.

    Schade, dass Sie auf die gegenseitige Hochschaukelung im rein Formaljuristischen, welche ich an jeweiligen Beispielen sowohl von Bürgern als auch von Seiten des Staates anführte, nicht eingangen sind.

    Guten Tag!

  7. 88.

    Dazu müsste der Bund! erst einmal den rechtlichen Rahmen und den Verwendungszweck festlegen.
    Siehe dazu: verfassungsgerichtshof-saarland: Pressemitteilung vom 28.08.2020 betr. das Verfahren Lv 15/20: "Corona-Verordnung: Maskenpflicht verfassungsgemäß - Kontaktnachverfolgung muss neu geregelt werden"

    Ob Bürger das will ist allerdings auch fraglich.

    50,-€ sind für mich jedenfalls kein Grund im Zweifelsfall vorsorglich in Quarantäne geschickt zu werden und nach negativem! Test trotzdem nicht raus zu dürfen und somit einen viel größeren Verdienstausfall zu bekommen. Wir leben im Kapitalismus. Da zählt eben die Kohle und daran sollten wir uns alle halten.

  8. 87.

    Warum so angepisst? Ich sage doch nur, wie es ist. Moral hat in der Juristerei nun mal nichts zu suchen, da geht es streng nach Gesetzestext. Ihr Beispiel mit der Dienstmütze müssten Sie zudem mal belegen. Fakt ist, dass wenn sich der Staat nicht zu 100% korrekt verhält, darf er auf dieser Grundlage niemanden bestrafen bzw. Derjenige hat das Recht, die Strafe anzuzweifeln. Und wenn das Radargerät 20 cm verkehrt steht oder falsch ausgerichtet ist, dann misst es nicht korrekt. Das kann auf die Bestrafung erhebliche Auswirkungen haben. Daher ist die Messung entweder korrekt oder eben gänzlich falsch und nicht anwendbar. Natürlich ist es ethisch falsch, wenn der Raser sich auch noch wehrt, es ist aber nun mal sein Recht, die Ordnungsmäßigkeit der Messung überprüfen zu lassen. An diesem Recht darf nicht gerüttelt werden. Verhält sich der Staat korrekt, erhält jeder Täter auch seine Bestrafung. Gibt es Zweifel, gilt er als unschuldig.

  9. 86.

    Ich gebe nahezu nie meine komplette Adresse an. Eine Kontaktmöglichkeit reicht. Das kann die Telefonnummer sein oder die eMail-Adresse. Eigentlich reicht sogar die eMail-Adresse verbunden mit dem angegebenen Tag und der angegebenen Zeit, um den Kontakt herzustellen und die Warnung weiterzugeben. Es ist zudem auch gute Praxis, dass bei Gruppen nur ein Mensch ausreicht, der seine Kontaktdaten hinterlässt, ohne dass alle das tun müssten. Der Zweck ist somit auch so erfüllt.

  10. 85.

    Wenn der Staat die Ausweiskontrolle Privaten (Gastronomen) verpflichtend überträgt,dann ist für die Zukunft jeglicher Datenschutz ad absurdum geführt.

  11. 83.

    Da widerspreche ich Ihnen: Juristen geht es um jeden Zentimeter. Den Autofahrenden, die sich von den Folgen eigener Raserei entfernen wollen, auch. Die Annahme falscher Messergebnisse ist da höchstens Abfallprodukt.

    Deshalb meine Argumentation, dass das Formaljuristische dem substanziell Juristischen faktisch den Boden entzieht.

    Zur Eintragepflicht: Dann wird das Restaurant auf Sie verzichten müssen und umgekehrt Sie auf das Restaurant auch. Ich stehe auch im Erwerbsleben und wer einem bodenständigen Betrieb angehört, ihn sogar ggf. führt, weiß, dass Quarantäne heutzutage in Kauf genommen werden muss, was im Betrieb, in dem ich arbeite, auch schon der Fall war. Das ist sozusagen der Lackmustest.

  12. 82.

    " ... gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein "C" für Corona-Warn-App und ein "L" für Lüften hinzuzufügen sei."

    Lüften sollte selbstverständlich auch heute schon und schon immer getätigt werden, da kann ich sehr wohl nachvollziehen, dass sich Menschen damit veralbert und auf den Arm genommen fühlen, analog der Schaubilder zum richtigen Händewaschen.

    Persönlich werde ich allerdings eine Corona Warn-App nicht benutzen. Und zwar aufgrund bewusst nicht vorhandener Möglichkeit. Im Betrieb nutze ich ein Mobiltelefon, um mich dort zweckgerichtet mit Kolleginnen und Kollegen abzusprechen, in der Freizeit habe ich ganz bewusst und voller Absicht keines. Auch werde ich mir keines zulegen.

    Ungeschrieben praktiziere ich das Recht, nicht jederzeit erreichbar zu sein. Für mich ein hohes Gut, dessen Preis im anderweitigen Sinne ich gerne zahle. Das scheint in der heutigen Zeit mit dem faktischen Zwang zur jederzeitigen Erreichbarkeit ziemlich unterzugehen.


  13. 81.

    Es geht sicher nicht um 20 cm, sondern um eine Aufstellung, welche die Richtigkeit der Messergebnisse in einer (in den Augen des Richters) nicht mehr akzeptablen Weise gefährdet.

    Zum Artikel: Bisher konnte ich noch ins Restaurant und irgendwas eintragen...sollte das nicht mehr gehen, dann werden viele ihre Restaurantbesuche einstellen müssen und damit ein wichtiger Teil des Soziallebens gefährdet werden (ist das die Agenda der Politik?). Richtige Angaben können sich im Erwerbsleben stehende Personen nicht leisten, zu groß die Gefahr von Quarantäne etc.

  14. 80.

    Sorry, dass ich Sie korrigiere: Die Einladungskarten wurden vor acht Jahren, also 2012, verschickt. Ebenso auch die Arbeitsverträge geschlossen und teilweise schon die Regale eingeräumt, weil es 5 oder 6 Wochen vor der Eröffnung war. 2009 war es noch nicht ganz so weit.

  15. 79.

    Wo das menschliche Verhalten eine unermessliche Bandbreite aufweist, wie kann da mit Hilfe von Regeln etwas 100%ig festgelegt werden? Das ist ein Trugschluss in sich selber und eine völlige Überforderung jedes Juristischen.

    Das Juristische ist eine bloße Krücke, um Dinge, die unkompliziert nicht zu lösen sind, hilfsweise doch zu lösen. Ohne Ermessen und ohne Richterrecht kommt nahezu keine Juristerei aus.

    Besser, es wird möglichst ohne Juristerei im Mitmenschlichen geregelt, da aber sind wir offenbar entfernter davon als je zuvor.

  16. 78.

    Ehrlich gesagt: Nichts anderes habe ich erwartet, sobald Sie mir antworten. Es geht nicht um Inhalte, sondern um einen juristischen Konflikt im Sinne bloßer Formalien, bei der der Inhalt dann faktisch in der Versenkung verschwindet.

    Wenn mich ein Polizist aufgrund eines Vergehens belehrt und er hat angesichts von 40° C keine Dienstmütze auf den Kopf, ist die Belehrung nicht rechtsgültig. Umgekehrt macht es dann - ggf. als bloße Antwort auf so ein formaljuristisches Vorgehen - der Staat: Die Bahnstrecke ist zwar schon seit Jz. stillgelegt, die Schienen sind rostig und das Gras zwischen den Schienen sichtbar hochgewachsen. Doch weil die Strecke formaljuristisch noch nicht entwidmet ist und das Andreaskreuz da steht, zählt nicht die unmittelbare Anschauung des hochgewachsenen Grases, sondern die Existenz des Schildes. Ein Radargerät, was da steht, ist natürlich voll rechtsgültig.

    Kein Wunder, dass die Gesetzesbücher ob dieser formaljur. Aufrüstung dicker werden und dicker.

  17. 77.

    Das ist gar nicht erlaubt, Toiletten im Kaufhaus einfach zu sperren. Vorübergehend ja. Aber nicht für Tage. Was ist denn, wenn jemand mit Behinderung dort dringend sein Geschäft erledigen muß? Das kann teuer werden fürs Kaufhaus, wenn ich eine Anzeige machen täte. Es muß immer eine Ausweichmöglichkeit vorhanden sein.

  18. 76.

    Ich habe so die Befürchtung, dass dies auch bei uns bald so eingeführt wird. Ob dies aber rechtlich einwandfrei ist, wage ich zu bezweifeln. Denn dann würde ich noch seltener in Lokale gehen, als ich es eh schon tue.

  19. 75.

    Völlig richtig was Du schreibst. Bei meinen Vietnamesen war die Liste für eine sehr kurze Zeit nur so ein kleiner Rechnungsblock. Als ich mich darin eintrug, lachte er und meinte noch zu mir, bringt eh nichts. Im Grunde hat er ja auch recht damit. Jetzt hat er gar keine Liste mehr vorliegen und trägt sogar keinen Mundschutz mehr. Aber ich habe ihn gewarnt. Denn sein Verhalten kann ihm die Lizenz kosten, wenn’s hart kommt. Wer nicht hören will, muß fühlen.

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