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Video: Abendschau | 20.10.2020 | T. Schmutzler/C. Titze | Gespräch mit Michael Müller | Quelle: imago images/Frank Sorge

Wochenmärkte, Einkaufsstraßen, Warteschlangen

Berliner Senat weitet Maskenpflicht im öffentlichen Raum aus

In Berlin gilt die Maskenpflicht künftig auch auf Wochen- und Weihnachtsmärkten und in bestimmten Einkaufsstraßen. Darauf hat sich der Senat am Dienstag geeinigt. Eine Verschärfung der Corona-Regeln gibt es auch bei privaten Feiern.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Maskenpflicht in Berlin ausgeweitet. Sie soll künftig auch für Wochenmärkte, bestimmte Einkaufsstraßen und Warteschlangen gelten, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. In Einkaufszentren gilt die Maskenpflicht nicht nur in den Geschäften, sondern auch in den Gängen dazwischen. "Jede Person ist angehalten, dort wo es eng ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen", sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach der Senatssitzung. Gelten sollen die Maßnahmen ab Samstag.

Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes greift bisher neben Geschäften bereits in Bussen und Bahnen, in Büros, in Gaststätten abseits des Tisches oder in Schulen - hier allerdings nur außerhalb des Unterrichts und auch nicht auf dem Pausenhof.

In diesen zehn Einkaufsstraßen gilt künftig eine Maskenpflicht:

Quelle: rbb

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Empfohlen werde, generell im öffentlichen Raum die Maske zu tragen, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sei eine milde, kleine Maßnahme, sagte Kalayci. Doch diese Maßnahme sei sehr wirkungsvoll, "das haben wir alle miteinander gelernt".

Auch auf den in einigen Wochen beginnenden Weihnachtsmärkten soll die Maskenpflicht gelten - ebenso die Sperrstunde, also das Verbot von Alkoholausschank nach 23 Uhr.

Senat hält an Sperrstunde fest

An der Sperrstunde hält der Berliner Senat fest. Diese soll durch eine "entsprechende gesetzliche Grundlage abgesichert" werden, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung. Geplant seien eine Verordnung und eine Gesetzesänderung, um bei der nächtlichen Sperrstunde nebst Ausschankverbot für Alkohol sowohl für die Gastronomie als auch für Spätverkaufsstellen "nachzuschärfen".

Mit Blick auf die erfolgreichen Eilanträge von elf Kneipen gegen die Sperrstunde sagte Müller, es sei kein Erfolg, sich zwei Stunden mehr Freizeit zu erstreiten. "Wenn man aus der Feierstunde rauskommt, von dem Platz weggeht, landet man ja irgendwann in einer Famlie oder am Arbeitsplatz, im öffentlichen Nahverkehr, beim Sport. Genau in solchen Situationen kommt es dann wieder zu Infektionen."

Neue Regeln für private Feiern

Auch bei den privaten Feiern gibt es neue Regelungen: Im Freien dürfen maximal 25 Menschen zusammenkommen, drinnen der eigene Haushalt sowie fünf andere oder maximal Menschen aus zwei Haushalten. Der Senat habe lange über die Frage der Kontaktbeschränkungen gesprochen. "Das ist ein harter Eingriff, das muss man sich vor Augen halten, der ganz konkret auch private Bereiche einschränkt", sagte Müller.

Seit Kurzem gilt bereits, dass sich zwischen 23 und 6 Uhr nur noch maximal fünf Menschen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen - oder Angehörige zweier Haushalte.

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Lockdown soll es nicht geben

Einen kurzen Lockdown gezielt herbeizuführen, um einen möglicherweise längeren Lockdown zu verhindern, lehnte Müller kategorisch ab. Zuvor hatte der Bezirksbürgermeister von Pankow, Sören Benn (Linke), zur Eindämmung der Pandemie einen zeitlich begrenzten bundesweiten Lockdown gefordert. Nirgends in Deutschland sei derzeit zu beobachten, dass die getroffenen Maßnahmen das Infektionsgeschehen ausbremsten, begründete Benn seinen Vorstoß am Dienstag.

Müller dagegen sagte, auch ein zweiwöchiger Lockdown habe "dramatische Folgen". Es sei nicht so einfach, Kinder aus der Schule oder der Kita herauszureißen oder Unternehmen wieder hochzufahren.

Auch einen Lockdown in einzelnen Bezirken soll es nicht geben. In einer Großstadt wie Berlin gebe es fließende Übergänge zwischen Gegenden, die stärker und Gegenden, die weniger stark betroffen sind, so der Regierende Bürgermeister. Die Menschen bewegten sich durch die ganze Stadt.

Gesundheitssenatorin Kalayci mahnte am Abend im rbb, ein Lockdown stehe vor der Tür. Sie appellierte, physische Kontakte zu vermeiden. "Bildung ist uns allen sehr wichtig. Auch die Arbeitsplätze sind uns wichtig. Aber man kann andere Treffen vermeiden", sagte sie.

Bei positivem Test nicht auf Amtsarzt warten

Menschen mit einem positiven Corona-Test sind künftig automatisch verpflichtet zuhause bleiben. "Bin ich positiv, muss ich nicht auf den Amtsarzt warten für Quarantäne", erklärte Gesundheitssenatorin Kalayci. Das bedeute eine große Erleicherung für die Gesundheitsämter. Zwei Bezirke hätten bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die anderen Bezirke würden diese nun übernehmen.

Die Gesundheitsämter leisteten Enormes, sagte Kalayci. "Wenn aber Kapazitäten nicht mehr reichen, konzentrieren sie sich auf Bereiche, in denen vulnerable Gruppe sind, zum Beispiel Altenheime." Das sei kein Strategiewechsel, sondern eine Fokussierung in Überlastungssituationen.

Corona-Maßnahmen zuletzt schon deutlich verschärft

Der Regierende Bürgermeister Müller betonte, die Regeln seien das Ergebnis wissenschaftlicher Beratungen. Außer einem Lockdown blieben der Politik nicht mehr viele Möglichkeiten, die steigenden Infektionszahlen aufzuhalten.

Das zuletzt kontinuierlich gewachsene Corona-Infektionsgeschehen in Berlin schreckt die Politik schon seit Längerem auf. Seit 28. September hat der Senat quasi im Wochentakt diverse Maßnahmen beschlossen oder später verschärft: Dazu gehören eine Maskenpflicht in Büros, Obergrenzen für private Zusammenkünfte drinnen (10) wie draußen (50) und strenge Kontaktbeschränkungen in der Nacht.

Hinzu kommen ein nächtliches Ausschankverbot für Alkohol und eine Sperrstunde für Gastronomie und Handel von 23 Uhr bis 6 Uhr, die allerdings noch juristisch rückgängig gemacht werden könnte. Denn das Verwaltungsgericht Berlin hatte am vergangenen Freitag entschieden, die seit 10. Oktober geltende Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Aufhebung der Sperrstunde gilt aber zunächst nur für die elf Bars, die geklagt hatten. Der Senat hat Beschwerde eingelegt.

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