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Quelle: ZB/Soeren Stache

Reform des Infektionsschutzgesetzes

Nonnemacher fordert andere Finanzierungshilfen für Krankenhäuser

Begleitet von Protesten haben Bundestag und Bundesrat am Mittwoch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Brandenburger Landesregierung begrüßt diese Änderungen, Gesundheitsministerin Nonnemacher sieht allerdings Nachbesserungsbedarf.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat drohende finanzielle Nachteile für kleinere Krankenhäuser kritisiert. Durch die neuen Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz [tagesschau.de] würden die großen Krankenhäuser in Ballungsräumen klar bevorteilt, zu Lasten der kleinen im ländlichen Raum, betonte die Grünen-Politikerin am Mittwoch. Das bringe Brandenburg als Flächenland in eine schwierige Lage.

Sie sehe zudem die Gefahr, dass Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie Fachkliniken in Bedrängnis kommen würden. Angesichts der Corona-Krise hätten alle Krankenhäuser mit deutlichen Mindereinnahmen zu kämpfen, sagte die Ministerin.

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Bundestag und Bundesrat beschließen Änderungen

Bundestag und Bundesrat haben am Mittwoch - begleitet vom Protesten - den Weg für die von der großen Koalition geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz freigemacht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Gesetz im Anschluss aus, es kann nun nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ziel der Gesetzesänderung ist es vor allem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein von "notwendigen Schutzmaßnahmen" die Rede, die die "zuständige Behörde" treffen kann. Das Paket beinhaltet zudem Regelungen für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die Corona-Intensivbetten freihalten. Auch Kliniken, die Operationen aussetzen, sollen einen finanziellen Ausgleich bekommen.

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Patientenzahl in Brandenburg stark gestiegen

In Brandenburg hat sich den Angaben zufolge die Zahl der Covid-19-Patienten in den vergangenen sechs Wochen von 36 auf 399 mehr als verzehnfacht. Alle Krankenhäuser benötigten jetzt vom Bund eine verlässliche Zusage für Finanzierungshilfen, betonte Nonnemacher. Die Beschränkung auf Krankenhäuser nach Notfallstufen entspreche nicht der aktuellen Versorgungsrealität in den Ländern. "Die Notfallstufe 2 und 3 haben nur große Kliniken. Hier sehe ich die Gefahr, dass Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie Fachkliniken in Bedrängnis kommen. Das gefährdet die Versorgung in der Fläche", so die Ministerin.

Im Bundesrat werde Brandenburg gemeinsam mit mehreren Ländern eine Protokollerklärung abgegeben, sagte die Ministerin. Darin werde gefordert, dass die Länder nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung regionaler Versorgungskonzepte die Krankenhäuser bestimmen, die entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten sollen.

Brandenburg und Berlin begrüßen Ergänzung des Gesetzes

Im Kern aber begrüße sie das Bevölkerungsschutzgesetz, so Nonnemacher. Die zur Pandemiebekämpfung notwendigen Einschränkungen von Grundrechten würden auf eine breitere demokratische Grundlage gestellt. Es sei gut, "dass im Infektionsschutzgesetz des Bundes zulässige Schutzmaßnahmen jetzt ganz konkret aufgeführt werden".

Ähnlich äußerte sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes als notwendigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz in der Corona-Pandemie. In den vergangenen Monaten seien einzelne Einschränkungen in den Rechtsverordnungen der Länder von Gerichten in Frage gestellt worden, erklärte Woidke weiter. Deshalb sei es gut, dass der Bundesrat der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt habe. "Damit werden die Verordnungen der Länder auf eine bessere rechtliche Grundlage gestellt."

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) begrüßte die Reform. Jetzt gebe es eine andere juristische Basis sowie politische Legitimation für die Corona-Maßnahmen. "Wir haben jetzt Rechtsicherheit", sagte Müller.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.11.2020, 20 Uhr

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