Oberverwaltungsgericht -
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge mehrerer Gastwirte gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zurückgewiesen.
Die Richter begründeten ihre ablehnende Entscheidung mit dem derzeitigen Infektionsgeschehen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Pandemie-Lage erfordere ein sofortiges effizientes Handeln. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Gaststättenbetreiber hatten nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die Verordnung keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage habe. Die Schließung sei zudem weder geeignet noch erforderlich und verletze sie unverhältnismäßig in ihrer Berufsausübungsfreiheit, so die Gastwirte. Zudem sei sie gleichheitswidrig, weil etwa der Einzelhandel geöffnet bleibe.
Zuvor waren bereits Eilanträge von Betreibern von etwa Tattoo-, Kosmetik- und Fitnessstudios gescheitert. Auch in Berlin waren Eilanträge von Gastwirten gegen die angeordneten Schließungen abgelehnt worden.
Sendung: Radioeins, 12.11.2020, 17 Uhr