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Quelle: dpa/Marcin Bielecki

Quarantäne nur in Brandenburg

Verwirrung über Corona-Regeln für Polen-Rückkehrer

Wer als Brandenburger zum Einkaufen oder Tanken nach Polen fährt, muss anschließend in Quarantäne - Berliner dagegen nicht. So steht es in den jeweiligen Corona-Regeln. Unklar ist, ob das so gewollt ist. Und warum.

Die neuen Corona-Regeln für einen Grenzübertritt nach Polen sorgen derzeit für Verwirrung bei Bürgern in Berlin und Brandenburg. Beide Länder hatten sich nach eigenen Angaben im Vorfeld der neuen Corona-Verordnungen abgesprochen und weitgehend die gleichen Maßnahmen beschlossen - für Brandenburger wurde jedoch der Grenzverkehr nach Polen deutlich strenger geregelt. Bürger aus Brandenburg, die in Polen einkaufen oder tanken wollen, müssen sich nach der Heimkehr in eine zehntägige Quarantäne begeben.

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Wer in der Berliner Corona-Verordnung solche Auflagen für den sogenannten "kleinen Grenzverkehr" sucht, wird jedoch nicht fündig. Im Klartext heißt das: Berliner könnten zur Stippvisite nach Belieben über die Grenze hin und zurück fahren, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen.

Nach der Berliner Corona-Verordnung sind die Bürger nur ganz allgemein angehalten, auf Reisen zu verzichten: "Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig", heißt es in der Verordnung.

"Muss ich dann in Quarantäne?" - "Nein."

Bestätigt wurde diese Regelung auf dem offiziellen Facebook-Account des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller (SPD). Dort fragte ein Nutzer am Dienstag: "Wie sieht es aus: Wenn ich und meine Freundin in Polen Tanken und Einkaufen gehen - ist das erlaubt?" Die Antwort lautete: "Ja." Auf die Rückfrage "Muss ich dann in Quarantäne?" kam die Antwort: "Nein."

Ein User kritisierte: "Man darf im kleinen Grenzverkehr nach Polen für 24 Stunden, aber nur eine Stunde zu Oma ins Pflegeheim. (...) Wann kommt die 10-tägige Quarantänepflicht für Berliner, die in Polen waren?" Diese Frage war am Mittwochabend unbeantwortet.

Eigentlich gilt ganz Polen als Corona-Risikogebiet, so steht es auf der offiziellen Liste des RKI [rki.de]. Inzwischen ist in allen Landesteilen die Inzidenz höher als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage. Das würde dann aber bedeuten, dass deutsche Rückkehrer in jedem Fall in Quarantäne müssten, wie generell bei Risikogebieten geregelt. Dazu aber passen die Aussagen im Namen des Regierenden Bürgermeisters in keiner Weise.

Absicht oder Versehen?

Zweifel, ob diese Unterschiede in den Landesverordnungen wirklich beabsichtigt sind, ließen sich am Mittwoch nicht ausräumen. Die Brandenburger Landesregierung hatte ausdrücklich betont, die neuen Regelungen zum Grenzverkehr seien mit Berlin "eng abgestimmt".

Ob die Regeln für den Grenzverkehr ganz bewusst unterschiedlich ausfallen, wollte ein Sprecher der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung gegenüber rbb|24 am Mittwoch weder bestätigen noch dementieren. Auf den fehlenden Passus in der Berliner Verordnung angesprochen, antwortete Behördensprecher Moritz Quiske: "Sollte sich es so verhalten und für verbesserungswürdig erachtet werden, gehen wir davon aus, dass dies an die politischen Verantwortungsträger herangetragen wird."

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Silvester und das Böllerverbot

Die faktische Shopping-Erlaubnis in Polen fällt ausgerechnet in die Zeit, in der es auch etliche Berliner immer wieder zum Kauf sogenannter "Polen-Böller" über die Grenze zieht. Bundespolizei und Zoll beschlagnahmen an der Grenze zum Jahreswechsel häufiger nicht zugelassene Pyrotechnik, die mutmaßlich auf Märkten hinter der Grenze gekauft wurde.

Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, hatten Berlin und Brandenburg den Verkauf von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr aber bewusst untersagt und auch weitgehende Schließungen im Einzelhandel bis zum 10. Januar angeordnet. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen. Die Berliner Innenverwaltung hat bereits zwei Böller-Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex angekündigt.

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