Regeln für den Lockdown - Neue Corona-Auflagen: Nutzer fragen, rbb|24 antwortet

Mo 21.12.20 | 19:19 Uhr
Symbolbilder: Sonnenstudio, Umzug, Corona-Test. (Quelle: dpa/Steinberg/Klose/Riedl)
Bild: dpa/Steinberg/Klose/Riedl

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona bringen die Bürger in eine Ausnahmesituation. Über das Web-Angebot und die Social-Media-Kanäle erreichen den rbb viele Fragen: Was ist noch erlaubt? Wie sollen wir uns verhalten? An dieser Stelle finden Sie Antworten.

Alle Antworten beziehen sich auf den Stand des Tages, an dem sie jeweils beantwortet wurden.

### Montag, 21. Dezember ###

Corinna R. (Brandenburg): Was ist mit Universitäten und Hochschulen?

Unter Sicherstellung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln dürfen Hochschulen in Brandenburg geöffnet bleiben [brandenburg.de]. Alle Personen haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Hochschulen dürfen auch aufgesucht werden, denn sich dorthin zu begeben wird als "triftiger Grund" gewertet, aus dem man seine Wohnung verlassen darf. Allerdings dürfen nur bis zu fünf Studierende am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese Personengrenze gilt nicht zwingend für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen. Heißt: Gibt es keine rechtssicheren digitalen Varianten für Prüfungen, dürfen sich bis zu 50 zeitgleich Anwesende in geschlossenen Räumen aufhalten, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis dürfen an Brandenburger Hochschulen aufgesucht werden. Ebenso dürfen Hochschulbibliotheken unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards öffnen. Und auch die Mensen und Cafeterien in Potsdam und Frankfurt (Oder) haben teilweise wieder geöffnet. Der Betrieb ist jedoch an manchen Standorten eingeschränkt.

In Berlin soll der Hochschul- und Uni-Unterricht generell online stattfinden [berlin.de]. Ausnahmen gibt es für Veranstaltungen, die nicht digital durchführbar sind, sowie für Prüfungen. Zu den nicht digital durchzuführenden Praxisformaten zählen Unterricht in Laboren, sportpraktische Übungen oder künstlerischer Unterricht an Kunst- und Musikhochschulen sowie praktischer Unterricht in medizinisch-klinischen Studiengängen und auch Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger.

Bei Präsenzunterricht müssen die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bei sportpraktischen Übungen soll die maximale Anzahl von 25 teilnehmenden Studierenden nicht überschritten werden.

Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen in Berlin nur Leihbetrieb und Online-Dienste anbieten.

Zudem wird die Regelstudienzeit an Berlins Hochschulen verlängert. Wie bereits das Sommersemester wird auch das Wintersemester 2020/2021 nicht als reguläres Semester gezählt. Studenten müssen Verzögerungen im Studienablauf also nicht aufholen, sondern haben dafür ein weiteres Semester Zeit.

Lutz M. (Berlin): Dürfen Handwerker kommen, um beispielsweise das Haus zu renovieren?

Handwerk ist nach der Berliner und Brandenburger Verordnung weiterhin erlaubt, wegen der Körpernähe verboten bleiben allerdings die Dienstleistungen von Kosmetik- und Friseurbetrieben. Alle übrigen Handwerksbetriebe können weiterhin ihre Leistungen anbieten [berlin.de].

Es ist also möglich Handwerker zu beauftragen, allerdings müssen die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Heißt: Halten sich Handwerker für Arbeiten wie etwa der Instandhaltung von Sanitäranlagen im Haus auf, sollten alle Beteiligten Abstand halten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch Arbeiten außerhalb des Hauses, wie etwa an der Fassade, können durchgeführt werden. Aber auch hier sollten alle Beteiligten darauf achten, im gesamten Zeitraum den Mindestabstand zu wahren und Masken zu tragen.

Allerdings weist das Handwerksblatt darauf hin, dass viele Handwerkbetriebe den Lockdown zwischen den Jahren dazu nutzen, um Betriebsferien zu machen [handwerksblatt.de].

Matthias H. (Brandenburg): Ist es erlaubt, regelmäßige Kontrollbesuche beim Boot zu machen? Ich möchte mein Boot im Wert von mehreren hunderttausend Euro nicht wochenlang unbeaufsichtigt im Wasser lassen.

Sowohl in der Berliner als auch in der Brandenburger Verordnung findet sich darauf keine eindeutige Antwort. Tagesausflüge sind nicht grundsätzlich verboten, es sollte jedoch darauf verzichtet werden. In beiden Verordnungen steht, dass das Haus oder die Wohnung nur aus einem "triftigen Grund" verlassen werden sollte. Dazu gehören unter anderem der Weg zur Arbeit, der Arztbesuch oder auch die Versorgung von Haustieren. Ein Kontrollbesuch bei einem Boot wird nicht aufgeführt.

Stephanie E. (Berlin): Am 27.12.2020 soll Impfstart sein. Meine Oma ist über 80, gehbehindert und wird von einem Pflegedienst zu Hause betreut. Ich stelle mir die Frage, wie die Betroffenen wegen ihres Impftermins kontaktiert werden und wie der Transport dorthin organisiert wird. Die Berliner Impfzentren sind für meine Oma allein nicht zu erreichen. Oder wird dies dann auch über mobile Impfteams organisiert?

Die Terminvergabe passiert zunächst per Brief, das gilt zumindest für Berlin. Außerdem sollen Terminabsprachen laut Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) auch per Telefon über eine bundesweit einheitliche Hotline-Rufnummer möglich sein. In Brandenburg werden nach bisherigen Planungen Termine von der dortigen Kassenärztlichen Vereinigung per Telefon und Internet vereinbart.

Eine Impfung wird nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen können, da nur so verhindert werden kann, dass sich gleichzeitig zu viele Menschen in den Zentren aufhalten und beispielsweise Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können.

Was bislang bekannt ist: Geimpft werden soll zunächst ausschließlich in Impfzentren, zu Menschen in Pflegeheimen, die nicht mobil sind, kommen mobile Impfteams. In Berlin sind sechs Impfzentren vorgesehen, die bereits aufgebaut werden: an der Messe (Halle 11), am Flughafen Tegel (Terminal C), am Flughafen Tempelhof (Hangar 4), im Erika-Heß-Eisstadion, im Velodrom und in der Arena Berlin.

In Brandenburg soll es insgesamt elf Impfzentren über das ganze Land verteilt geben. In Potsdam (Metropolis-Halle im Filmpark Babelsberg) und Cottbus (Messehalle) sollen die ersten beiden Zentren in Betrieb gehen. Bis Anfang Februar entstehen dann neun weitere Impfzentren in Eberswalde (Sportzentrum Westend,) Brandenburg/Havel (An der Regattastrecke), alter Flughafen Schönefeld (Terminal M), Elsterwerda (Mehrzweckhalle), Frankfurt (Oder) (Messe), voraussichtlich Oranienburg (Standort in Abstimmung), Kyritz (Sport- und Kulturzentrum), Luckenwalde (Fläminghalle) und Prenzlau (Standort in Abstimmung).

Dass Hausärztinnen und Hausärzte Impfungen durchführen, kann noch bis mindestens Mitte 2021 dauern. Angedacht ist dann auch, dass Apotheken Corona-Impfungen anbieten und durchführen. Die Umsetzung hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Einer davon: Hausärztliche Praxen haben in der Regel nicht die Möglichkeit die Corona-Impfstoffe bei den nötigen minus 70 Grad zu lagern.

Weitere Informationen zur Corona-Impfung.

Ines B. (Berlin): In der Berliner Verordnung steht, dass man das Haus nur aus triftigem Grund verlassen darf, unter anderem für den Besuch von Ehe- und Lebenspartnern. Eltern sind da nicht erwähnt. Darf man dann zu Weihnachten die Eltern nicht besuchen? Darf ich mein Haus verlassen, um zum Beispiel meine Eltern in Hannover zu besuchen?

Grundsätzlich sollte auf das Reisen verzichtet werden. In einigen Bundesländern wurden die Corona-Maßnahmen allerdings insbesondere für die Feiertage um Weihnachten gelockert. Also empfiehlt es sich, vor dem Besuch der Eltern, die Richtlinien des jeweiligen Landes zu prüfen. Für Hannover (Niedersachsen) gilt: In der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 sind private Zusammenkünfte mit Eltern erlaubt [niedersachsen.de]. Einige Landesregierungen verweisen auch darauf, dass man sich vor Verwandtschaftsbesuchen einige Tage in eine freiwillige Selbstisolation begeben sollte.

Gisela L., (Berlin): Blumenläden müssen laut der neuen Corona-Verordnung schließen. Einige nehmen aber noch Bestellungen entgegen, zum Abholen. Auf dem Wochenmarkt dürfen keine Schnittblumen mehr verkauft werden. Aber bei Discountern gibt es Schnittblumen und Blumen in Fülle. Wo ist da die Logik?

Discounter oder generell Supermärkte bieten ein sogenanntes Mischsortiment an. Hier kommt es auf die Gewichtung an: Der Hauptanteil der angebotenen Waren sind Lebensmittel, die derzeit vertrieben werden dürfen. Deswegen dürfen diese Läden öffnen und auch das gesamte Sortiment (also auch Blumen) anbieten.

Doch auch bei einigen Einzelhändlern, die ihre Läden derzeit schließen müssen, besteht die Möglichkeit weiterhin an Kunden zu verkaufen: Denn Abhol- und Lieferdienste sind erlaubt. Kunden dürfen also online bestellte Ware abholen kommen. Wichtig ist aber: Es muss vorab eine Onlinebestellung erfolgen (click & collect), Spontankäufe sind nicht möglich.

Petra S. (Berlin): Warum müssen Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche keine Maske tragen?

In beiden Verordnungen steht dazu sinngemäß: Das Personal ist von der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder wenn die Coronavirus-Ausbreitung durch geeignete technische Vorrichtungen verringert wird. Deswegen sind im Kassenbereich auch Plexiglasscheiben montiert.

### Freitag, 18. Dezember ###

Ingrid K. (Berlin): Habe ich es richtig verstanden, dass der Verkauf von Feuerwerk verboten ist, Feuerwerk zu zünden aber nicht?

In Brandenburg ist der Verkauf von Pyrotechnik untersagt. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird lediglich dringend abgeraten. Außerdem heißt es in der überarbeiteten Corona-Verordnung [brandenburg.de]: Die Landkreise und kreisfreien Städte sind angehalten, die Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel auf allen belebten, öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen zu verbieten.

Auch für Berlin gibt es ein Verbot von Pyrotechnik-Verkauf, das Böllern an sich ist aber nicht grundsätzlich verboten. Allerdings hat die Berliner Innenverwaltung zwei Böller-Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex ausgewiesen. Die Verwaltung behält sich zudem vor, für den Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar weitere Feuerwerk-Verbote für bestimmte Straßen, Grünanlagen und Plätze auszusprechen [berlin.de].

Viola Z. (Berlin): Was ist mit Autowerkstätten? Bei mir steht der TÜV an und der Termin ist am 6. Januar.

In beiden Corona-Verordnungen sind Kfz-Werkstätten gesondert aufgeführt. Sie gehören in Berlin und in Brandenburg zu den Geschäften, die während des Lockdowns geöffnet bleiben dürfen. Der TÜV-Termin kann also wie vereinbart stattfinden.

Torsten S. (Starke): Was sollen Leute machen, die einen Umzug geplant haben?

Grundsätzlich darf ein Umzug stattfinden. Allerdings darf sich keiner der Beteiligten (sowohl Umziehende*r und Helfer*in) in häuslicher Quarantäne befinden. Auch Freunde und Verwandte dürfen beim Umzug mithelfen, wenn es sich um maximal fünf Personen handelt aus insgesamt zwei Haushalten. Auch ein Umzugsunternehmen darf beauftragt werden. Dabei soll jedoch ein Abstand von 1,5 Metern sowie die geltenden Hygieneregeln beachtet werden. In geschlossenen Räumen und Fahrzeugen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn Personen aus einem anderen Haushalt anwesend sind. Bei Umzügen in verschiedene Städte ist es ratsam, sich bei der zuständigen Behörde des derzeitigen sowie des zukünftigen Wohnortes zu informieren.

André K. (Berlin): Sind bei den Ausgangsbeschränkungen noch Spaziergänge (allein oder zu zweit) möglich und auch zu jeder Tageszeit? Und darf ich meine Kinder auf den Spielplatz begleiten?

Bewegung an der frischen Luft ist in Berlin und Brandenburg mit beispielsweise Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts oder Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt. Für Brandenburg gibt es allerdings eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Nach 22 Uhr darf man sich dort laut Verordnung nur noch aus triftigen Gründen draußen aufhalten. Joggen oder Spazierengehen ist dann nicht mehr gestattet, sondern erst wieder ab 5 Uhr des Folgetages.

In der Brandenburger Verordnung gibt es bezüglich Spielplätzen einen eigenen Paragraphen, § 13 [brandenburg.de]. Dort steht drin, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr öffentlich zugängliche Spielplätze (draußen) besuchen dürfen, auch in Begleitung einer Aufsichtsperson. In der Berliner Verordnung gibt es zwar keinen eigenen Spielplatz-Paragraphen, jedoch ist hier vermerkt, dass Minderjährige draußen begleitet werden dürfen.

Kriss B. (Bergheim): Dürfen Berliner und Brandenburger ihren Zweitwohnsitz in einem anderen Bundesland aufsuchen?

Von Reisen wird grundsätzlich abgeraten. Sollte eine Reise dennoch unerlässlich sein, wird empfohlen, sich vorher mehrere Tage in freiwillige Quarantäne zu begeben. Innerhalb Deutschlands ist das Aufsuchen des Zweitwohnsitzes grundsätzlich nicht untersagt, allerdings ist es ratsam, sich vor der Reise über die aktuellen Regeln des jeweiligen Bundeslandes zu informieren. Dabei muss auch beachtet werden, dass Kommunen und Landkreise je nach regionalem Infektionsgeschehen die Möglichkeit haben, zusätzliche einschränkende Maßnahmen zu veranlassen.

In den vergangenen Monaten hatte es zeitweise deutschlandweit Reisebeschränkungen aufgrund von Corona gegeben. Dies traf unter anderem auch Berliner zu, die einen Zweitwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hatten - sie durften vorübergehend nicht in den Brandenburger Landkreis einreisen. Allerdings hatte zunächst das Verwaltungsgericht und in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht die Verfügung Ostprignitz-Ruppins gekippt. Die Berliner durften folglich doch anreisen.

Aktuell gelten für Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, auch wenn sie ihren Zweitwohnsitz aufzusuchen, die jeweiligen Quarantänebestimmungen. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten ist die Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung [bundesregierung.de] Pflicht. Detaillierte Informationen für Reiserückkehrer und Einreisende nach Deutschland sowie zum grenzüberschreitenden Verkehr sind in den Informationen für Reisende und Pendler aufgelistet [bundesregierung.de]. Zu Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Grenzkontrollen werden die wichtigsten Fragen und Antworten vom Bundesinnenministerium [bmi.de] und auf den Webseiten der Bundespolizei [bundespolizei.de] beantwortet.

Horst J. (Berlin): Darf ich als Berliner zurzeit in Brandenburg zwischen 5 und 22 Angeln gehen?

Laut Brandenburger und Berliner Verordnungen ist die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie die Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich erlaubt. Somit ist auch das Angeln gestattet. Auf der Seite des Landesanglerverbands Brandenburg [lavb.de] heißt es dazu außerdem: Dass das individuelle Angeln bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt sei, organsiertes Gemeinschaftsangeln derweil "auch weiterhin ausgesetzt" sei. Zudem gibt es Einschränkungen beim Nachtangeln. Denn laut Brandenburger Verordnung [brandenburg.de] gibt es in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages eine Ausgangsbeschränkung. Für Berlin gibt es keine vergleichbare Beschränkung.

Angler sollten jedoch darauf achten, dass Kommunen und Landkreise je nach regionalem Infektionsgeschehen die Möglichkeit haben, zusätzliche einschränkende Maßnahmen zu veranlassen. Der Anglerverband rät deswegen, bevor Angler ein Gewässer aufsuchen, das nicht zu ihrem unmittelbaren Wohnortbereich gehöre, sollten sie sich zunächst über die regionalen Bedingungen informieren.

Jockel K. (Berlin): Wir wollen unsere Mutter im Pflegeheim besuchen. Wo können wir uns testen lassen?

In der überarbeiteten Berliner Corona-Verordnung steht zwar nicht drin, dass sich Besucher von Pflegeheimen testen lassen müssen. Allerdings hat die Berliner Gesundheitsverwaltung nach der massiven Ausbreitung des Virus in Pflegeheimen bei den Regeln für Heime nachjustiert. Demnach müssen Besucher symptomfrei sein und ab sofort verpflichtend ein negatives, maximal 24 Stunden altes Testergebnis vorweisen und außerdem beim Besuch verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Es darf nun auch nur noch täglich eine Person eine Stunde lang zu Besuch kommen. Nur über Weihnachten (vom 24. bis 28. Dezember) dürften auch drei Leute pro Tag zu Besuch kommen.

Für den Besuch von Schwerstkranken und Sterbenden gilt diese Regelung laut Berliner Gesundheitsverwaltung nicht. Allerdings seien dabei alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Besuchende sollen zudem nur durch einen zentralen und kontrollierten Eingang in die Einrichtung gelangen.

In Berlin gibt es mehrere Teststellen. Die Stadt bietet mehrere Untersuchungsstellen an, auch Hausärzte testen. Außerdem gibt es immer mehr private Schnellteststellen. In Brandenburg ist für einen Besuch in Pflegeheimen der Nachweis eines Negativtests indes nicht zwingend notwendig. Hier reicht es, beim Besuch eine FFP2-Maske zu tragen.

### Donnerstag, 17. Dezember ###

Jörg W. (Berlin): Müssen Sonnenstudios schließen?

In Brandenburg müssen Solarien genauso wie Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben (§ 22 der Corona-Verordnung). In der Berliner Verordnung werden Sonnenstudios nicht gesondert aufgeführt. Die Senatskanzlei erklärte aber auf Nachfrage von rbb|24: Die Sonnenstudios in Berlin dürfen geöffnet bleiben.

Achim H. (Berlin): Sind Hochzeiten, Beerdigungen und Trauerfeiern erlaubt?

Hochzeiten, Beerdigungen und Trauerfeiern dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und unter Berücksichtigung eines individuellen Hygienekonzepts in Brandenburg stattfinden. Nach der Brandenburger Verordnung [brandenburg.de] ist "die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen" erlaubt.

Für Berlin lautet die Regelung ähnlich: Auch hier sind Bestattungen und Trauerfeiern gestattet. In der Verordnung [berlin.de] heißt es: "Beerdigungen und Feierlichkeiten sind […] im Freien mit bis zu 50 zeitgleich anwesenden Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 zeitgleich anwesenden Personen zulässig". Weiterhin heißt es: "Religiös-kultische Veranstaltungen im Sinne des Artikel 4 des Grundgesetzes und Artikel 29 Absatz 1 der Verfassung von Berlin" sind erlaubt. Hochzeiten sind in der Verordnung nicht aufgeführt. Es gilt also die Regel für private Treffen: Es dürfen höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten anwesend sein, das Hochzeitspaar inklusive.

Gisela M. (Brandenburg): Darf ich zur Fußpflege gehen?

Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten. So steht es in der Corona-Verordnung für Berlin [berlin.de]. Handelt es sich allerdings um eine medizinisch notwendige Behandlung, ist sie erlaubt. Das gilt auch für medizinische Fußpflege. Gleiches gilt für Brandenburg [brandenburg.de]: Ist die Fußpflege kosmetisch, darf sie nicht stattfinden, ist sie hingegen medizinisch, darf sie durchgeführt werden.

Harry K. (Berlin): Bleiben Spätis offen?

Um die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs zu sichern, dürfen Supermärkte, Getränkemärkte und ähnliche Einrichtungen weiterhin normal öffnen. So steht es in der Berliner Verordnung [berlin.de]. Dazu gehören auch Spätis. Es gelten die normalen Öffnungszeiten. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist allerdings der Verkauf von alkoholischen Getränken untersagt. Auch in Brandenburg [brandenburg.de] dürfen Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel weiter vertrieben werden.

Max E. (Berlin): Was ist mit Sport? Verändert sich etwas?

Nein, es ändert sich nichts. Die Maßnahmen den Sport betreffend bleiben in beiden Ländern so, wie für die vergangenen Verordnungen bereits beschlossen. Für Berlin [berlin.de] heißt das: Fitness- und Tanzstudios müssen geschlossen bleiben, das gilt auch für entsprechende Bereiche in Hotels. Man darf Sport nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregeln betreiben. Die Regelung gilt allerdings nicht für Profisportler und für Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal zehn anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Personen ausgeübt wird.

In der Brandenburger Verordnung [brandenburg.de] liest sich der Passus ähnlich: Auch hier ist der Sportbetrieb in Sportanlagen wie Turnhallen, Fitness- und Tanzstudios aber auch auf Bolzplätzen, Skateranlagen und vergleichbaren Einrichtungen untersagt. Individualsport auf und in allen Sportanlagen ist allerdings allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Kontaktsportarten mit Personen eines anderen Haushalts dürfen wiederum nicht ausgeübt werden. Ausgenommen von der Regelung ist der Profisport.

Karl D. (Brandenburg): Haben Behörden geöffnet?

Behörden werden weder in der Brandenburger noch in der Berliner Verordnung unter den Bereichen aufgeführt, in denen Einschränkungen vorgeschrieben sind. Wer einen Termin hat, darf diesen in jedem Fall wahrnehmen, denn Termine bei Behörden und die Befolgung behördlicher Vorladungen gelten als triftiger Grund, den öffentlichen Raum zu betreten. Allerdings arbeiten in Berlin bereits seit dem Lockdown light Ende November etliche Mitarbeiter im Home-Office und es wurde bereits angekündigt, dass dem Personal über die Feiertage großzügig Urlaub genehmigt werden soll. Demnach kann es zu verkürzten Öffnungszeiten und Schließungen kommen, die auf der jeweiligen Homepage der Behörde angekündigt werden sollen. Auch für Brandenburg empfiehlt es sich, auf die Homepage der jeweiligen Behörde zu schauen und sich über eventuelle abweichende Öffnungszeiten zu informieren.

Markus W. (Brandenburg): Der kleine Grenzverkehr eines Brandenburgers nach Polen endet mit Quarantäne. In der Berliner Verordnung steht davon nichts. Wie kann es sein, dass ein Brandenburger in Quarantäne muss, wenn er in Polen tanken war und ein Berliner nicht?

Tatsächlich müssen sich Bürger aus Brandenburg, die in Polen einkaufen oder tanken wollen, nach der Heimkehr in eine zehntägige Quarantäne begeben. In der Berliner Verordnung fehlt ein einsprechender Passus. Insofern dürfen Berliner über die Grenze fahren, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen. Allerdings sind auch die Berliner angehalten, ihre Kontakte zu minimieren und möglichst zu Hause zu bleiben. In der Verordnung [berlin.de] steht dazu, dass die Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft nur aus "triftigen Gründen" verlassen werden soll.

### Mittwoch, 16. Dezember ###

Europäer (Cottbus): Bildungsministerin Britta Ernst soll gesagt haben, dass "Kitas im vorschulischen Bereich geöffnet" bleiben. rbb|24 schreibt "Kitas bleiben geöffnet". Könnt ihr das bitte mal genauer recherchieren, was jetzt genau zutrifft? Mein Sohn ist 3 (nicht Vorschule), meine Tochter 5, also Vorschule. Wen darf ich in die Kita bringen?

Für Brandenburg gilt: Die Kitas bleiben für Kinder im vorschulischen Bereich zwar geöffnet. Allerdings bittet das Bildungsministerium Eltern darum, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. In Berlin findet generell kein Regelbetrieb in Kitas statt. Auch dort sollen Eltern die Betreuung ihrer Kinder anderweitig organisieren. Zwar gibt es eine Notbetreuung, diese sollen aber nur Berlinerinnen und Berliner in Anspruch nehmen, die einen außerordentlich dringenden Betreuungsbedarf haben und wenn keine andere Betreuung für das Kind möglich ist.

Rocky (Berlin): Darf man nach 22 Uhr noch mit dem Hund raus?

In der Corona-Verordnung für Berlin steht, dass das Verlassen der Wohnung aus "triftigem Grund" zulässig sei. Unter diesem Punkt ist auch die "Versorgung von Tieren" aufgeführt. Eine zeitliche Einschränkung dafür gibt es nicht. Hund und Besitzer dürfen also zum Gassigehen raus, auch nach 22 Uhr. In der Brandenburger Verordnung ist der Passus ähnlich formuliert. Auch dort heißt es, dass der "Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet" sei. Unter diesen triftigen Gründen ist auch die "Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren" aufgeführt. Der Hund darf also ausgeführt werden – wenn es sein muss auch zwischen 22 und 5 Uhr.

Roger (Vetschau): Welche Regelungen treffen auf Werkstätten für Behinderte zu? Sind sie auch vom Lockdown betroffen?

In der Berliner Corona-Verordnung steht, dass "das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nur aus triftigen Gründen zulässig" sei. Darunter ist auch das Aufsuchen von Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe zum "Zwecke der Inanspruchnahme der dortigen Betreuungsangebote" aufgeführt. Es ist auch gestattet, Menschen, die dort betreut werden, dorthin zu begleiten oder abzuholen. Allerdings sind die Einrichtungen verpflichtet, ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und nachzuweisen. In der Brandenburger Verordnung sind Behindertenwerkstätten nicht explizit aufgeführt. Auch ist fraglich, welchem Bereich sie zuzuordnen sind. In der Verordnung steht lediglich, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum aus triftigem Grund gestattet sei. Ein triftiger Grund ist unter anderem das Aufsuchen der Arbeitsstätte und das Aufsuchen nicht-geschlossener Bildungseinrichtungen und -betriebe.

Reinhard A. (Finsterwalde): Wo ist man nun ausgangsbeschränkt? Muss ich in meiner eigenen Wohnung sein oder kann ich auch in einer anderen Wohnung die Zeit der Ausgangsbeschränkung absitzen?

In der Brandenburger Verordnung wird keine Aussage darüber getroffen, in welchem geschlossenen Raum man sich aufzuhalten hat. Es wird nur aufgeführt, unter welchem Umständen man sich im öffentlichen Raum aufhalten darf, dafür muss es einen "triftigen Grund" geben. In der Berliner Verordnung steht: "Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig." Berlinerinnen und Berliner müssen sich also nicht zwingend in der eigenen Wohnung aufhalten. Wenn man häufig bei einer anderen Person verweilt, ist auch das gestattet.

Marco H. (Süddeutschland): Gelten die Lockerungen der Uhrzeiten am 24.12 und 31.12. generell für ganz Brandenburg oder gibt es da auch wieder unterschiedliche Regelungen von Landkreis zu Landkreis? Was passiert, wenn ich am 23.12. nach einer Fahrt von meinem Wohnort in Süddeutschland zu meinen Eltern in die Heimat nach 20 Uhr angehalten werde?

Die Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen am 24. und 31.12.2020 gelten für das Land Brandenburg. Unterschiedliche Regelungen einzelner Landkreise sind in der Verordnung nicht enthalten. Handelt es sich bei den Eltern um "unterstützungsbedürftige Personen", ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum und damit auch eine Anreise nach 20 Uhr erlaubt. Liegt dagegen kein triftiger Grund vor, ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht gestattet.

Andy M. (Berlin): Wie schaut es mit Fahrschulen aus? Ist eine Fahrstunde ein triftiger Grund das Haus zu verlassen?

In Brandenburg dürfen Fahrschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen für Jugendliche, Familien und Erwachsene weiter Kurse und Unterricht anbieten. Allerdings gilt eine Obergrenze von bis zu fünf Schülerinnen und Schüler. Zudem müssen die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. In der Berliner Corona-Verordnung sind Fahrschulen nicht gesondert aufgeführt. Allerdings hat Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) "B.Z." und "Tagesspiegel" bestätigt, dass Fahrschulen geöffnet bleiben dürfen. Der Fahrlehrerverband Berlin ruft jedoch dazu auf, nur symptomfrei an der Fahrschule teilzunehmen. Zudem empfiehlt der Verband, dass Fahrschüler sich bei ihrer jeweiligen Fahrschule rückversichern sollten, ob der Unterricht wie gewohnt stattfindet. Denn einige Schulen schließen freiwillig.

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An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

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