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Video: rbb|24 | 15.05.2020 | Quelle: www.imago-images.de

Hygiene- und Abstandsregeln

Diese Regeln gelten beim Restaurant- oder Barbesuch

In Berlin ist die Sperrstunde gefallen, Gaststätten und Kneipen können wieder rund um die Uhr öffnen. In Brandenburg sind die Bars noch nicht einmal geöffnet. Die unterschiedlichen Corona-Regeln beider Bundesländer auf einen Blick.

+++ Hinweis: Dieser Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Hier finden Sie den neuesten Stand zu den Corona-Beschränkungen in Brandenburg und hier für Berlin. +++

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Brandenburgs Kneipen weiterhin geschlossen

In Brandenburg gilt weiterhin die Sperrstunde ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Dort gilt auch noch eine weitere Einschränkung: Erlaubt ist die Öffnung einer Gastronomie nur, wenn dort auch selbst zubereitete Speisen angeboten werden. Es ist gleichgültig, ob das Essen warm oder kalt ist - es muss aber zwingend mehr als nur eine Mahlzeit auf der Speisekarte stehen. Damit bleiben Brandenburgs Kneipen bis auf Weiteres geschlossen.

Die Art oder der Aufwand der Zubereitung ist in der Verordnung Brandenburg [bravors.brandenburg.de] nicht geregelt. Fest steht aber bei Cafés oder Konditoreien: Wer nur Tiefkühlware auftaut oder in den Backofen schiebt, darf keine Gäste an Tischen bewirten. Ob Ihr Lieblingslokal das für sich beanspruchen kann, wird Ihnen leider nur eine persönliche Nachfrage zeigen können.

Die Art oder der Aufwand der Zubereitung sind in den Verordnungen in Berlin [berlin.de] und Brandenburg [bravors.brandenburg.de] nicht geregelt. Fest steht aber bei Cafés oder Konditoreien: Wer nur Tiefkühlware auftaut oder in den Backofen schiebt, darf keine Gäste an Tischen bewirten. Ob Ihr Lieblingslokal das für sich beanspruchen kann, wird Ihnen leider nur eine persönliche Nachfrage zeigen können.

Zumindest in Berlin dürfen seit dem 2. Juni auch Kneipen und Shisha-Bars wieder bewirten. Dabei müssen Gäste und Bedienung aber Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Die Bewirtung darf nur an Tischen stattfinden, gemeinsames Abhängen am Tresen ist tabu.

Die Art oder der Aufwand der Zubereitung sind in den Verordnungen in Berlin [berlin.de] und Brandenburg [bravors.brandenburg.de] nicht geregelt. Fest steht aber bei Cafés oder Konditoreien: Wer nur Tiefkühlware auftaut oder in den Backofen schiebt, darf keine Gäste an Tischen bewirten. Ob Ihr Lieblingslokal das für sich beanspruchen kann, wird Ihnen leider nur eine persönliche Nachfrage zeigen können.

Zumindest in Berlin dürfen seit dem 2. Juni auch Kneipen und Shisha-Bars wieder bewirten. Dabei müssen Gäste und Bedienung aber Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Die Bewirtung darf nur an Tischen stattfinden, gemeinsames Abhängen am Tresen ist tabu.

Wer kann mit wem zusammensitzen?

Für Restaurants in Berlin und Brandenburg gilt: Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Selbstbedienungsbuffets fallen weg. Zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

In Brandenburg dürfen sich seit dem 28. Mai bis zu zehn Personen treffen oder Mitglieder zweier Haushalte, sofern allerdings dabei die Abstände eingehalten werden. Gleiches gilt für Berlin, allerdings mit einer Obergrenze von nur fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten.

Damit wird es mit dem Zusammensitzen kompliziert. Die Verordnung in Brandenburg besagt, dass Personen aus zwei Haushalten zwingend mindestens 1,50 Meter weit auseinander sitzen müssen. Ausnahme: Ehe- oder Lebenspartner oder Menschen, für die man Sorge- oder Umgangsrecht hat, die aber woanders leben.

In Berlin steht hier zumindest abgeschwächt "soweit die Umstände dies zulassen". Will man also am selben Tisch essen, muss dieser Tisch erstmal groß genug sein. Für viele Lokale dürfte das unmöglich sein. Ob diese Regel im Alltag umsetzbar ist, bleibt also äußerst fraglich. Was Restaurant- und Barbesuchern Sicherheit geben soll: Zwischen jedem Gästewechsel muss die Tischplatte desinfiziert werden.

Infos im Netz

dehoga.de

Essen gehen in Corona-Zeiten

Alle wichtigen Infos zur Lockerung der Corona-Beschränkungen vom Berliner Dehoga, mit oft gestellten Fragen, Umsetzungstipps und Checklisten für Gastronomen  - für Gäste genauso interessant.

dehoga.de

Handlungsempfehlungen für Gastwirte in Brandenburg

Besucherlisten sind für Wirte verpflichtend

Wer Angst hat, dass er ständig auf die Uhr schauen müsste: Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Aufenthalt. Auch eine Reservierungspflicht gibt es nicht. Weil aber mit großem Andrang gerechnet wird und viel weniger Plätze zur Verfügung stehen, empfehlen die meisten Gastronomen, sich seinen Tisch vorab zu sichern.

Bei der Pflicht, eine Besucherliste zu führen, hat der Berliner Senat die Regeln nachgeschärft. Zu Beginn der Lockerungen war das Führen einer solchen Besucherliste für Gastwirte freiwillig, es wurde lediglich empfohlen. Seit dem 2. Juni dürfen auch Kneipen wieder öffnen und seitdem gilt in allen gastronomischen Betrieben Berlins: "Die Erstellung einer Anwesenheitsdokumentation, welche die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Gäste festhält, ist verpflichtend" [berlin.de].

Der Gastgeber muss diese Liste vier Wochen lang aufbewahren. Falls sich ein Gast mit dem Coronavirus infiziert hat, kann das Gesundheitsamt die Liste anfordern und dann die Kontakte des Patienten nachverfolgen. Nach Ablauf dieser vier Wochen müssen die Daten gelöscht beziehungsweise geschreddert werden. Die Betreiber sind nicht dafür verantwortlich und auch nicht berechtigt, die Personalien ihrer Gäste zu kontrollieren - das dürfen nur Ordnungsamt und Polizei.

Mundschutz nur in Berlin für Personal verpflichtend

Beim Mundschutz gibt es Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg: In Berlin müssen Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, Schutzmasken tragen, in Brandenburg nicht.

In Berlin brauchen Gäste wegen der Maskenpflicht für das Personal möglicherweise mehr Geduld: Denn weil das Tragen der Masken schlaucht, müssen die Betriebe mehr Pausen für die Beschäftigten einplanen. "Es ist leicht, sich vorzustellen wie anstrengend es ist, über Stunden mit durch eine Maske eingeschränkter Atmung arbeiten zu müssen", sagt Christoph Schink, Referatsleiter für das Gastgewerbe bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Die Regeln für Gäste wurden in Berlin noch einmal geändert: Anfangs mussten sie in Lokalen in keinem Fall verpflichtend Mundschutz tragen. Seit dem 2. Juni aber müssen Gäste im Innenbereich immer dann eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen, wenn sie den Tisch verlassen, also zum Beispiel beim Gang auf die Toilette.

Keine festgeschriebene Höchstzahl an Gästen

Die Hygieneregeln vor dem Lokal gleichen den bereits geltenden vor Läden: Die Betreiber müssen sicherstellen, dass die Wartenden in einer möglichen Schlange genug Abstand einhalten und sich nicht vor dem Eingang drängen. Damit sich drinnen dann nicht jeder spontan hinsetzt wo er will, werden die meisten Gastwirte den Zugang zu ihren Räumen regeln und die Gäste, wie in anderen Ländern wie den USA üblich, zum jeweiligen Tisch führen, auch wenn das nicht vorgeschrieben ist.

Diese Tische müssen in Gaststätten mindestens 1,5 Meter weit auseinanderstehen, drinnen wie draußen. Der Abstand gilt erstmal von Tischkante zu Tischkante. Sofern aber Stühle dazwischenstehen, sind die Stuhllehnen das Limit. Und solange Gastwirte diesen Abstand gewährleisten können, ist auch egal, wieviele Kunden sich in den Räumen aufhalten - es gibt keine pauschale Personenbeschränkung.

In Brandenburg sieht die Verordnung vor, dass Betreiber eine Maximalgröße für die Personenzahl in ihren Räumen festlegen müssen - allerdings regelt diese Höchstzahl auch hier schlichtweg die Größe der Räume oder des Außenbereichs. Es dürfen eben nur so viele Gäste bewirtet werden, wie mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand ins Lokal passen.

Ordnungsamt soll häufiger kontrollieren

Was das Angebot von Speisen und Getränken angeht, gibt es keine Einschränkungen. Auch Alkohol darf ausgeschenkt werden. Was aber, wenn sich im Laufe des Abends zunehmend angetrunkene Gäste nicht mehr an die Abstandsregeln halten mögen? Laut dem Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) muss der Wirt oder die Wirtin in diesen Fällen das Hausrecht durchsetzen - und damit die Einhaltung der Regeln, denn dafür ist er oder sie letztlich verantwortlich. Klappt das nicht, muss er Polizei oder Ordnungsamt rufen. Denn zumindest das Ordnungsamt soll ab Freitag laut Senat, Bezirken und Brandenburger Regierung häufige, unangekündigte Kontrollen in den Lokalen machen.

Stellen die Mitarbeiter Verstöße fest, kann es für die ohnehin wegen der Corona-Krise schwer angeschlagenen Gastronomen schnell teuer werden. Auch Gäste, die falsche Angaben zu ihren Adressen gemacht haben und in Wahrheit mit Leuten aus mehreren anderen Haushalten gekommen sind, müssten dann Bußgeld bezahlen.

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Kosten stehen oft nicht im Verhältnis zum Ertrag

Viele Restaurants, Cafés, Imbisse stehen aber vor ganz anderen Problemen: Gerade für die kleineren Betriebe stehen die Kosten für Personal, strengere Reinigung und die Waren in keinem Verhältnis zur geringeren Zahl der Gäste, die bewirtet werden können. "Der ein oder andere Betrieb wird dann sicherlich merken, dass aufgrund der Vorschriften ein Öffnen noch gar keinen Sinn macht", sagte Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Berlin.

Dazu kommt die immer noch unsichere Infektionslage, die sich jederzeit wieder ändern kann: Was, wenn man jetzt mit Wareneinsatz und Dienstplan wieder richtig loslegt, aber plötzlich wieder strengere Regeln eingeführt werden, weil die Zahlen gestiegen sind? Das Hygienekonzept für die Gastronomie läuft - wie so viele andere Corona-Branchenregelungen, erstmal nur auf Bewährung. Auch deshalb reagierten viele Gastronomen noch zögerlich, erklärte Lengfelder.

Er appellierte an Gastwirte und Gäste, sich bei Besuchen strikt an die Hygieneregeln zu halten. "Es wäre eine absolute Katastrophe, wenn die Infektionszahlen in zwei Wochen wieder steigen und die Branche erneut runter gefahren würde", sagte er. Für viele Betriebe würde dies das Ende bedeuten.

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