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Quelle: dpa/Britta Pedersen

Gegen Schließungen in Berlin

Eilanträge bringen Verwaltungsgericht an Belastungsgrenze

Rund 70 Eilanträge gegen die Schließung von Restaurants, Sport- und Kultureinrichtungen sind bereits am Berliner Verwaltungsgericht eingegangen. Wegen des Zeitdrucks für die Entscheidungen bringt das die zuständige Kammer in Bedrängnis.

Die inzwischen aufgelaufene Masse an Eilanträgen gegen die Schließung von Gastronomie, Sport- und Kultureinrichtungen am Berliner Verwaltungsgericht stelle für die zuständige Kammer eine "enorme Belastung" dar, sagte ein Gerichtssprecher dem rbb am Mittwoch. Weil das Zeitfenster aus Sicht der Antragsteller so eng sei, steige der Zeitdruck für Entscheidungen beim Gericht, so der Sprecher weiter.

Mittlerweile sind den Angaben des Gerichts zufolge rund 70 Eilanträge gegen die seit Montag geltende Schließung von Restaurants, Sportanlagen und Kultureinrichtungen eingegangen. Unter den Anträgen sind auch zwei Beschwerden gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf öffentlichen Straßen.

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Auch Prominente unter den Antragsstellern

Wann über die Anträge entschieden wird, sei noch nicht absehbar. Erst am Dienstag hatte das Gericht das Konzertverbot bestätigt, das der Berliner Senat festgelegt hatte. Das Gericht wies einen Eilantrag zweier Pianisten zurück. Die Musiker hatten ein geplantes Konzert in einem Saal der Staatsoper Unter den Linden durchsetzen wollen.

Unter den Antragstellern ist auch der Kabarettist Dieter Hallervorden (85), der gegen die Schließung seines Theaters vorgeht. Wegen der Corona-Pandemie muss auch das Schlosspark Theater bis Monatsende schließen. Er habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, erklärte Hallervorden am Mittwoch. Zuvor hatte die "FAZ" darüber berichtet.

Gastronomen zuletzt erfolgreich

Der Berliner Senat hatte am Donnerstag die Umsetzung der Corona-Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz vom Mittwoch beschlossen. Demnach müssen seit Montag Gastronomen für mindestens vier Wochen ihre Innenräume schließen - Auslieferungen bleiben aber möglich. Auch Museen, Theater, Kinos und Opern, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten müssen schließen.

Zuletzt hatten bereits mehr als 30 eingereichte Eilanträge von Berliner Gastronomen gegen die noch geltende Sperrstunde Erfolg. Es sei nicht ersichtlich, dass die Sperrstunde für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich sei, urteilten die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts.

Sendung: Abendschau, 04.11.2020, 19:30 Uhr

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