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Audio: Inforadio | 28.04.2020 | Holger Hansen | Quelle: dpa

Ausdehnung auf Einzelhandel

Berliner Senat berät über Ausweitung der Maskenpflicht

Im Berliner ÖPNV herrscht seit Montag Maskenpflicht, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Alle anderen Bundesländer aber gehen weiter und haben diese Pflicht auch für den Einzelhandel erlassen. Am Dienstag könnte der Senat ihrem Vorbild folgen.

Der Berliner Senat berät am Dienstag über die Ausweitung der Maskenpflicht auf den Einzelhandel. In allen anderen Bundesländern ist das Tragen einer Schutzmaske zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch beim Einkaufen vorgeschrieben - nicht aber in Berlin. In der vergangenen Woche hatte der Senat bereits beschlossen, dass in Bussen, S- und
U-Bahnen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll.

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Laut aktuellem BerlinTrend sind 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner dafür, dass die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, auch in wiedereröffneten Geschäften gelten soll. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sprach sich am Wochenende dafür aus, nachdem zuvor die CDU und auch Teile der SPD die Ausweitung der Pflicht gefordert hatten.

Linke und Grünen zeigen sich aber weiterhin skeptisch. "Wir setzen auf Einsicht, Solidarität und Vernunft der Menschen", sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop am Montag. "Für uns bleibt zentral wichtig, dass Krankenhäuser, der ambulante Bereich, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Geflüchteten-Unterkünfte, Schulen und Kitas mit ausreichend Schutzkleidung versorgt werden", sagte Linken-Parteisprecherin Diana Buhe. "Eine Maskenpflicht kann da kontraproduktiv wirken."

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird von den meisten Fahrgästen eingehalten: Die Berliner Verkehrsbetriebe schätzen, dass am Montag mehr als 95 Prozent mit Masken ausgestattet den ÖPNV genutzt haben. Nur selten seien Menschen ohne Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

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Laut Senatsverwaltung für Gesundheit gibt es derzeit 5.677 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus in Berlin. Im Krankenhaus isoliert und behandelt werden 542 Personen, davon werden 152 intensivmedizinisch behandelt. Alle anderen Personen sind häuslich isoliert. 127 an dem neuartigen Virus erkrankte Patienten sind bislang verstorben.

Lage bei Polizei und Feuerwehr entspannt sich etwas

Derweil meldet der Senat, dass Polizei und Feuerwehr in Berlin inzwischen für die nächsten Wochen gut mit Schutzausrüstung gegen die Corona-Pandemie ausgestattet seien. Die
Situation habe sich etwas entspannt, auch weil am Wochenende größere Lieferungen in Berlin angekommen seien, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag. Eine Million einfacher Mund-Nasen-Schutz sowie 250.000 spezielle FFP-Masken seien eingetroffen. Das Zentrallager für die Berliner Behörden "füllt sich allmählich, es kommen wöchentlich Lieferungen an", so Geisel.

Polizei und Feuerwehr würden aber trotzdem noch weiter eigene Vorräte einkaufen. Die Polizei verfüge zur Zeit über 320.000 Mund-Nasen-Schutzmasken und 73.700 FFP2-Masken. Die Feuerwehr habe 587.000 Mund-Nasen-Schutzmasken und 207.000 FFP2-Masken.

Bei den Schutzmasken FFP2 und FFP3 reiche der momentane Bestand bei Polizei und Feuerwehr für 32 Tage. Beim einfachen Mund-Nasen-Schutz sei genug vorhanden für 66 Tage. Die Vorräte an Schutzhandschuhen und -brillen reichen demnach deutlich länger.

Gleichzeitig sind die Zahlen der infizierten Polizisten und Feuerwehrleute inzwischen deutlich gesunken. Geisel nannte die Entwicklung sehr positiv: "Bei der Polizei hat sich die Zahl der Infektionsfälle im Lauf des Aprils mehr als halbiert."

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Gerichte lockern Pandemie-Auflagen

Das Kammergericht, das Landgericht Berlin und die Berliner Amtsgerichte haben derweil erste Einschränkungen in ihren Häusern, die wegen der Corona-Krise galten, schon wieder gelockert. Laut Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts, gibt es zurzeit keine generelle Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in den Gerichtsgebäuden. Es sei wieder mehr Personal im Einsatz, die Arbeit werde so organisiert, dass der Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden könne. Bis Ende Mai sollten nur Termine erledigt werden, die für dringlich geboten erachtet werden. Auch könnten Zuschauer wieder an Verhandlungen teilnehmen, hieß es.

Dennoch: "Von einem Normalbetrieb sind wir gegenwärtig weit entfernt", teilte Pickel mit. Er bat um Verständnis und Geduld für die weiterhin aus Gesundheitsgründen erforderlichen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie war in den Berliner Gerichten ein Notbetrieb eingerichtet worden. Mündliche Verhandlungen gab es nur in Ausnahmefällen, die Gebäude waren für Publikum grundsätzlich gesperrt. Im Kriminalgericht in Berlin-Moabit liefen am Tag etwas mehr als 20 Prozesse; normalerweise sind es rund 300.

Sendung:  Inforadio, 28.04.2020, 6:00 Uhr

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