Wenn im Streit um die Kleingartenkolonie Oeynhausen davon die Rede ist, "den Bebauungsplan festzulegen" bedeutet das, das Land zu Kleingartenland zu machen – und damit die Kleingärten zu erhalten.
Derzeit ist nicht abschließend geklärt, um welche Art Land es sich bei dem Grundstück handelt. Zwar besteht die Kleingartenkolonie seit mehr als 100 Jahren, doch eine spätere Bebauung wurde nie ausgeschlossen. Vor rund 20 Jahren wurde ein Bebauungsplanverfahren begonnen, mit dem das Land endgültig zu Kleingartenland umgewidmet werden sollte. Das geschieht, indem der betreffende B-Plan festgesetzt wird. Doch das Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.
Der Investor Lorac hat 2008 den nördlichen Teil der Kleingartenkolonie (etwa 9 Hektar) für 600.000 Euro von der Deutschen Post gekauft - rund drei Viertel der Gesamtfläche. Das übrige Land Parzellen befindet sich in Landeseigentum. Da auch damals das B-Planverfahren noch nicht beendet war, hat Lorac aus seiner Sicht Bauland zum Preis von Kleingartenland erworben. Der neutrale Experte Prof. Christian Otto widerspricht dem. Hier begründet sich der Streit um einen möglichen Schadenersatz: Denn Kleingartenland ist viel weniger wert als Bauland und darf nicht bebaut werden.