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Quelle: DPA/Sören Stache

Corona-Krise

Ausgangsbeschränkungen in Brandenburg: Das ist noch erlaubt

Höchstens zu zweit auf die Straße und Abstand halten: Für alle Brandenburger gelten strenge Regeln, wenn sie vor die Haustür treten. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Ein Überblick über Regeln, Ausnahmen und Strafen.

Zu den Ausgangsbeschränkungen in Berlin bitte hier klicken.

In Brandenburg gelten seit dem 23. März strenge Kontaktbeschränkungen - und zwar mindestens bis zum Ende der Osterferien am 19. April (Stand: 31.03.2020). Die genauen Regeln sind in einer Rechtsverordnung [brandenburg.de] festgelegt.

Untersagt wird grundsätzlich das Betreten öffentlicher Orte. Das sind "insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks".

Um notwendige Wege zurücklegen oder zum Beispiel Sport treiben zu können, gelten folgende Ausnahmen:

Maßnahmen in Berlin

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Ausgangsbeschränkungen in Berlin: Das ist noch erlaubt

   

Öffentliche Orte dürfen betreten werden ...

- zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten für den Weg von und zum Arbeitsplatz,

- für Besuche bei Ärzten sowie Besuche bei Psychotherapeuten und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.

- für Einkäufe zum täglichen Bedarf

- für Besuche bei Tierärzten

- zur Abgabe von Blutspenden

- zum Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts bei Kindern

- zum Besuch bei alten und kranken Menschen. Hier gelten allerdings Einschränkungen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

- zum Besuch von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

- zur Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis.

- für Sport und Bewegung im Freien

- zur Versorgung von Tieren

- zur Wahrnehmung dringender Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Anwälten und Notaren

- für den Besuch eines Friedhofs, das schließt auch die Grabpflege mit ein

Keine Osterfeiern im erweiterten Familienkreis

Erlaubt ist das Betreten der öffentliche Orte in diesen Fällen allerdings nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person. Dabei gilt für alle Personen - soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Meter.

Grundsätzlich ist nach der Einigung von Bund und Ländern der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für private Familienfeiern rund um Ostern. Diese sind nach Angaben von Innenminister Michael Stübgen (CDU) nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt. Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, dass bei Familienfeiern eine zusätzliche Person erlaubt sei. Das  ist nicht der Fall.

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Es drohen Bußgelder

Das Brandenburger Kabinett hat zudem am Dienstag (31.03.2020) einen Bußgeldkatalog beschlossen, der am Donnerstag (02.04.2020) in Kraft getreten ist.

Es sind Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro vorgesehen:

- Wer öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 bis 2.500 Euro.

- Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden.

- Wer eine Verkaufsstelle des Einzelhandels, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, für den Publikumsverkehr öffnet, muss mit einem Bußgeld zwischen 1.000 bis 10.000 Euro rechnen.

- In besonderen Wiederholungsfällen kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro betragen.

Die Landesregierung hat den Bußgeldkatalog hier zum Download bereitgestellt [kkm.brandenburg.de].  Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt.

Reiserückkehrer

In Brandenburg müssen Rückkehrer aus Risikogebieten [rki.de] nach ihrer Rückkehr sofort nach Hause und dort 14 Tage in Quarantäne bleiben (Stand: 02.04.2020). Auch hier drohen bei Verstoß Bußgelder. 

Regeln für weitere Dienstleistungen

Gaststätten müssen landesweit schließen - es sind nur noch Liefer- und Abholdienste für Speisen möglich. Das gilt auch für Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen.

Übernachtungsangebote - egal ob Hotel oder Campingplatz - dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beherbergt werden. Ausgenommen sind Dauercamper, die dort ihren Erstwohnsitz haben.

Alle Handelseinrichtungen müssen geschlossen bleiben, einschließlich Dienstleistungseinrichtungen wie Friseure oder Tattoo-Studios. 

Der Einkauf von Waren für den täglichen Bedarf ist weiter möglich. Geöffnet bleiben:

- Lebensmitteleinzelhandel

- Wochenmärkte

- Abhol- und Lieferdienste

- Getränkemärkte

- Apotheken

- Sanitätshäuser

- Drogerien

- Tankstellen

- Banken und Sparkassen

- Poststellen

- Reinigungen

- Waschsalons

- Zeitungsverkauf

- Bau- und Gartenmärkte

- Tierbedarfshandel

- Großhandel

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Auch Dienstleister im medizinischen- und Gesundheitsbereich dürfen weiter öffnen. Im Unterschied zu anderen Bundesländern habe sich Brandenburg auch entschlossen, Baumärkte nicht zu schließen, da sie auch Handwerker versorgen. Handwerksbetriebe sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Die Geschäfte können auch sonntags und an Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr öffnen. 

Patienten in Kliniken sind von den starken Einschränkungen ebenfalls betroffen. Sie dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Hospize. Und Kinder unter 16 Jahren dürfen einmal am Tag "von einer nahestehenden Person" für eine Stunde besucht werden.

Erlaubt sind Besuche auf der Geburtsstation durch Väter oder werdende Väter, beziehungsweise Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.

In Behindertenwerkstätten ist ein Notbetrieb zulässig.

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.

Ab dem 10. April 2020 soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung für Einreisende nach Deutschland zudem gelten: Nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche. [bundesregierung.de]

Auf der Internetseite des Patientenservice [116117.de] finden Sie weitere Informationen dazu, wann Sie bei einer befürchteten Infektion für einen Corona-Test in Frage kommen und welche Schritte zu gehen sind. Der Patientenservice ist außerdem unter der Nummer 116117 zu erreichen.

Wie kann ich mich schützen?

Bleiben Sie zu Hause! Wichtigstes Ziel ist es aktuell, die Infektionskette zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das gesellschaftliche Leben wurde deshalb weitgehend stillgelegt: geschlossene Schulen, Kitas und Geschäfte - keine Kino-, Spielplatz- oder Restaurantbesuche.

Außerdem gelten weiterhin folgende Grundregeln:

- Verzichten Sie auf das Händeschütteln, waschen Sie sich gründlich die Hände und halten Sie Abstand - nach Einschätzung von Experten mindestens 1,5 Meter.

- Auch die sogenannte Husten- und Nies-Etikette sollte eingehalten werden:Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen halten und sich wegdrehen.
- Am besten ein Einwegtaschentuch benutzen - nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, kann in die Armbeuge geniest werden.

Desinfektionsmittel sind eine gute Unterstützung beim Händewaschen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt dazu:

"Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich 'begrenzt viruzid' (wirksam gegen behüllte Viren), 'begrenzt viruzid PLUS' oder 'viruzid' anzuwenden."

Generell werden die Maßnahmen empfohlen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind. So sollten akut Erkrankte möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.

Ist das Virus meldepflichtig?

Ja. Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies unverzüglich (binnen 24 Stunden) dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden.

Was ist das Coronavirus?

Das Wort Corona stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Krone oder Heiligenschein. Aufgrund ihrer vielen Fortsätze erinnern die Erreger dieser Virengruppe unter dem Mikroskop an eine Krone oder an die Strahlen der Sonnenkorona.

Die Coronavirus-Familie hat viele Typen, die den Mensch befallen können. Einige lösen eine gewöhnliche Erkältung aus, während andere, die ihren Ursprung in Fledermäusen, Kamelen und anderen Tieren haben, in schwere Krankheiten wie Sars oder Mers (Mittlerer-Osten-Atemwegsyndrom) ausgeartet sind.

Das nun erstmals in China entdeckte Sars-CoV-2 ist ein neuer Virenstamm, der zuvor noch nicht beim Menschen aufgetreten war. Es gehört, wie das Sars-Virus, zu den beta-Coronaviren und hat zu 80 Prozent das gleiche Erbgut wie Sars. Die Proteine, mit denen das Virus an menschliche Zellen andockt, unterscheidet sich jedoch wesentlich von Sars.

Die ersten Fälle traten im Dezember 2019 in Wuhan auf, einer Millionenmetropole in der zentralchinesischen Provinz Hubei. Viele Betroffene konnten als Besucher oder Arbeiter eines Markts identifiziert werden, auf dem Wildtiere lebend verkauft oder zum Schlachten angeboten worden. Offensichtlich spielt dieser Markt eine wichtige Rolle beim Überwinden der Arten für das Virus. Von welchem Tier Sars-Cov-2 zuerst auftrat, ist noch unklar. In Wuhan fanden erste Übertragungen von Mensch zu Mensch statt.

Der offizielle Name für die neue Krankheit lautet inzwischen Covid-19. CO steht für Corona, VI für Virus, D für Krankheit (disease) und 19 für das Jahr, in dem es auftauchte.

Woher kommt das Virus?

Die WHO sucht noch nach der tierischen Quelle für das neue Virus. Bekannt ist: Das Reservoir aller Coronaviren sind bestimmte Fledermaus-Arten, die Hufeisennasen-Fledermäuse. Da Fledermaus und Mensch nicht so eng in Berührung kommen, dass eine Übertragung stattfinden könnte, geht die Wissenschaft von einem Zwischenwirt aus.

Christian Drosten, Virologe von der Charité, sprach sich gegen die Theorie chinesischer Wissenschaftler aus, dass das "Schuppentier" oder Tannenzapfentier dieser Zwischenwirt sein könnte: "Schuppentiere fressen keine Fledermäuse, und wir würden schon eher eine carnivore (fleischfressende, Anm. d. Red.) Tierart vermuten, die Fledermäuse jagt", sagte Drosten.

Auch bei Sars und Mers hatten Tiere das Virus an den Menschen weitergegeben: Sars ging 2002 von Schleichkatzen oder Marderhunde auf den Menschen über, ebenfalls in China. Bei Mers waren zehn Jahre später Kamele die Ausgangstiere, das Ursprungsland war Saudi-Arabien.

Wie geschieht die Krankheitsübertragung?

Vermutlich wird Covid-19 auf dem Luftweg weitergetragen. Menschen atmen sogenannte Aerosole ein, winzig kleine mit Erregern bestückte Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen. Offenbar können auch scheinbar Gesunde die Krankheit übertragen. Der Anteil derjenigen, die zwar von dem Virus befallen sind, aber nur milde oder gar keine Symptome zeigen, wird auf etwa 80 Prozent der Infizierten geschätzt. Viele Menschen können die Krankheit also weitergeben, ohne davon zu wissen.

Zudem ist die Inkubationszeit der Krankheit - also die Zeit, in der die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist, vergleichsweise lang. Bis zu 14 Tage können zwischen Infektion und den ersten Symptomen liegen. Dadurch ist das Virus schwer einzudämmen.

Auch Flächen und Griffe, die zuvor von Infizierten angefasst wurden, gelten als Infektionsquellen.

Wie ansteckend ist das Virus?

Im Schnitt steckt ein Infizierter zwei bis drei Menschen an. Ob das so bleibt, hängt davon ab, wie gut die Eindämmungsmaßnahmen sind – die Rate der Weitergabe muss unter den Faktor 1 fallen, um die Ausbreitung von Sars-Cov-2 zu stoppen.

Zum Vergleich: Ein Grippekranker gibt Influenzaviren an zwei bis drei Leute weiter. Besonders ansteckend sind Masern: zwölf bis 18 Personen werden durch einen Infizierten krank.

Die Übertragbarkeit dieses neuartigen Virus ist höher als anfangs gedacht, da es sich ähnlich wie das Grippe- oder Influenzavirus bereits im Rachen vermehrt - und nicht erst in der Lungentiefe wie Sars. Das vereinfacht den Nachweis mit Hilfe von Rachenabstrichen - verkürzt aber auch den Übertragungsweg und erklärt die hohe Ansteckungsgefahr.

Wer ist besonders gefährdet?

Zu den Risikogruppen gehören diejenigen, die schon vorher krank waren. "Eine besondere Risikogruppe sind zudem ältere Menschen, dabei gebe es eine Betonung auf das männliche Geschlecht", so der Berliner Virologe Christian Drosten.

Mit Vorerkrankungen sind vor allem solche Erkrankungen gemeint, die die Immunabwehr schwächen, wie chronische Lungen- oder Nierenkrankheiten. Gefährlich werden könne das Virus auch für Menschen mit transplantierten Organen oder denen, die an einem Tumor leiden, sagte der Leiter der Infektiologie des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, Antoni Walczok, dem Hessischen Rundfunk.

Für die meisten Kinder, jungen Menschen und Menschen im mittleren Alter ist das Coronavirus aller Wahrscheinlichkeit nach nicht lebensgefährdend, wenn sie grundsätzlich gesund sind. Das ist der aktuelle Stand der Forschung. Für Infizierte sei vor allem entscheidend, wie der Körper mit dem Virus fertig werde, sagt Torsten Bauer, Chefarzt für Pneumologie am Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin-Zehlendorf, im rbb.

Wie funktioniert der Test?

Beim Verdacht auf das Coronavirus Sars-Cov-2 wird der Erreger in der Regel mit einem molekularbiologischen Test nachgewiesen. Zunächst nimmt ein Arzt eine Probe aus den Atemwegen eines Patienten - entweder einen Abstrich oder ausgehusteten Schleim. Spezialisten bereiten diese Probe dann im Labor auf und suchen mit einem sogenannten PCR-Test nach dem Erbmaterial des Virus. Vereinfacht gesagt wird dabei ein bestimmter Abschnitt des Viren-Erbguts millionenfach kopiert.

Die Kopien werden mit einer sogenannten Sonde farblich markiert. Diese Farbmarkierung kann dann mit komplexen Geräten sichtbar gemacht werden. Sind entsprechende Farbsignale vorhanden, handelt es sich um eine "positive Probe". Unter idealen Bedingungen dauert ein solcher Test im spezialisierten Labor drei bis fünf Stunden.

Getestet werden nach Angaben von Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nur ernsthaft Erkrankte, die auch Kontakt zu infizierten Personen hatten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Kassen.

Wer kontrolliert, ob sich Betroffene an die Quarantäne halten?

Quarantänemaßnahmen werden nach dem Infektionsschutzgesetz durch die zuständigen Gesundheitsämter verhängt. Wer gegen die  angeordnete Quarantäne verstößt, macht sich strafbar, wie das Bundesinnenministerium auf seiner Web-Site mitteilt. Bei vorsätzlicher Handlung drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug. Laut Bundesinnenministerium sind die Polizeibehörden vor Ort für die Durchsetzung der Quarantäne-Anordnung zuständig.

Eine Umfrage von rbb24 unter Brandenburger Gesundheitsämtern und beim Landesgesundheitsministerium ergab, dass einige Gesundheitsämter die Einhaltung per Telefon überprüfen, wenn die Betroffenen einen Festnetzanschluss haben.  Sollten die Menschen mehrmals nicht erreichbar sein, würde auch das Ordnungsamt "anlassbezogen" nachfragen, mit anderen Worten: es wird per Hausbesuch kontrolliert. Die Berliner Polizei teilte mit, sie würden nur im Rahmen der Amtshilfe tätig, also wenn die Gesundheitsverwaltung darum bittet.

Was sind die Symptome?

Husten und Fieber sind die häufigsten Anzeichen für Covid-19, aber auch andere Erkältungssymptome wie Schnupfen oder Halskratzen oder Fieber können Anzeichen sein. Laut RKI leiden einige Betroffene auch an Durchfall.

Mehrer Studien weisen zudem darauf hin, dass der plötziche Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auch ein Symptom einer Coronavirus-Infektion ist [br.de]. 

Die Erkrankung tritt in der Regel als Erkältungskrankheit in Erscheinung. Die besondere Risikogruppe sind ältere Patienten. Es erkranken mehr Männer als Frauen.

Bei einigen Patienten nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf und führt dann zu Atemproblemen und einer Lungenentzündung. Bei Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf dauert die Krankheit drei bis sechs Wochen, bis sie wieder abklingt. Wahrscheinlich sind die Betroffenen während der gesamten Erkrankungszeit ansteckend. Leichter Betroffenen erholen sich innerhalb von zwei Wochen

Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Vorerkrankungen litten.

Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

China vermeldete im Januar erste Erfolg bei der Behandlung betroffener Patienten - Fieber und Atemwegssymptome seien zurückgegangen, das Virus nicht mehr nachweisbar. Allerdings ist unklar, womit die Chinesen behandelt haben.

Der WHO zufolge gibt es bislang weder eine Impfung noch eine spezielle Therapie gegen Sars-CoV-2. Vielmehr werden die Patienten symptomatisch therapiert: mittels Gabe von Sauerstoff, Antibiotika, fieber- und schmerzsenkenden Therapien sowie Stabilisierung des Flüssigkeitshaushaltes.

Weltweit sind Wissenschaftler mit der Entwicklung eines Impfstoffes beschäftigt.

Doch das Robert Koch-Institut hat Hoffnungen auf einen baldigen Impfstoff gedämpft. Auch Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) mahnt zu Geduld. "Die Entwicklung braucht ihre Zeit", sagte sie. Es gebe bei der Entwicklung von Medikamenten hohe Sicherheitsstandards. "Soweit wir es verantworten können, beschleunigen wir die Verfahren."

Gibt es Immunität gegen das Virus?

Im Moment ist leider noch nicht hundertprozentig bewiesen [tagesschau.de], dass Menschen immun gegen das Virus sind, wenn sie sich infiziert und die Krankheit überstanden haben.

Nach allem was man derzeit weiß, scheint das aber der Fall zu sein. So gab es eine erste Studie [biorxiv.org], bei denen Affen, die bereits die Erkrankung durchgemacht hatten, wieder dem Virus ausgesetzt wurden - und gesund blieben. Außerdem haben chinesische Forscher [jamanetwork.com] fünf an Covid-19 erkrankte Patienten mit Blutplasma von Genesenen behandelt. Anschließend ging es den Erkrankten besser, was dafür spricht, dass die Antikörper im Blut gegen das Virus helfen.

Allerdings sind beide Studien mit Vorsicht zu betrachten. Bei der einen Studie ging es um Affen, bei der anderen war die Zahl der Behandelten mit fünf Personen sehr gering. Trotzdem gehen Experten davon aus, dass sich das Virus in dieser Hinsicht ähnlich verhält wie andere Coronaviren, gegen die man nach überstandender Infektion vorerst immun ist.

"Wir wissen aber nicht, wie lange die Immunität hält", betont RKI-Präsident Wieler. Der Schweizer Marcel Salathé geht  allerdings vorsichtig davon aus, dass man nach einer Erkrankung mehrere Jahre wohl immun ist.

Sind Infizierte ohne Symptome ansteckend?

Ja, das scheint leider der Fall zu sein und macht die Eindämmung der Ausbreitung so schwer. So wurden wohl einige der ersten Fälle in Bayern von einer infizierten Reisenden aus China angesteckt, die keinerlei Symptome zeigte.

Etwa die Hälfte der Menschen, die sich angesteckt haben, bemerkten das gar nicht, sondern gingen höchstens von einer normalen Erkältung aus. Von denjenigen, die etwas merken, werden laut Robert-Koch-Institut (RKI) vier von fünf nur leicht krank.

Bis wann ist man ansteckend?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt für Infizierte, die keinen Krankenhausaufenthalt hatten, vor, dass mindestens 14 Tage seit Symptombeginn vergangen sein müssen und die Symptome seit 48 Stunden abgeklungen sein müssen.

Für Infizierte, die im Krankenhaus waren, müssen mindestens 14 Tage seit der Entlassung vergangen sein und sie müssen ebenfalls 48 Stunden symptomfrei sein.

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