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Video: Abendschau | 01.11.2020 | Max Kell | Quelle: dpa/Matthias Tödt

Teil-Lockdown in Berlin und Brandenburg

Diese Bestimmungen und Verbote gelten jetzt

Nahezu täglich wurden zuletzt neue Rekorde bei den Corona-Neuinfektionen vermeldet. Seit Mitternacht wird deswegen das öffentliche Leben massiv heruntergefahren. Diese Bestimmungen gelten nun bis Ende November in Berlin und Brandenburg.

+++ Hinweis: Dieser Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Hier finden Sie den neuesten Stand zu den in Berlin geltenden Corona-Verordnungen - und hier den aktuellen Stand für Brandenburg. +++

Seit Montag 0.00 Uhr gelten bundesweit Vorschriften, mit denen der zuletzt starke Anstieg bei den Corona-Neuinfektionen wieder verlangsamt werden soll. Die Regelungen in Berlin und Brandenburg sind nahezu gleich und unterscheiden sich nur gering. Insgesamt bedeuten sie jedoch für viele Menschen erhebliche Einschränkungen. Die vergangene Woche beschlossenen Vorschriften sind zunächst bis Ende November begrenzt.

Als Auslöser für den Teil-Lockdown gilt insbesondere die Lage an den Krankenhäusern. Auf vielen Intensivstationen war der Anteil der Corona-Patienten in der vergangenen Woche um ein Vielfaches höher als nach Anfang Oktober.

Berlin

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

Brandenburg

Beschränkungen wegen Corona

Was in Brandenburg jetzt erlaubt ist - und was verboten

Private Treffen und Besuche

Beide Landesregierungen rufen die Bevölkerung auf, nicht zwingend notwendige Kontakte einzustellen

Es gelten neue Beschränkungen bei privaten Treffen. In Berlin ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts plus zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Also: ein Haushalt plus zwei Personen aus je einem weiteren Haushalt.
Oder: ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen).

In Brandenburg gilt für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit und im privaten Raum: Er dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.

(Korrektur: In einer früheren Fassung hatten wir geschrieben: "In Berlin wie Brandenburg sind private Treffen im öffentlichen, wie in privaten Innenräume auf maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten begrenzt. In Berlin dürfen sich im Freien Personen aus bis zu drei Haushalten treffen." Das ist so nicht korrekt. Richtig sind die weiter oben genannten Regelungen.)

Von dieser Regel ausgenommen sind in Berlin Kinder bis zwölf Jahren. In festen Unterrichts- oder Betreuungsgruppen gelten für sie die Kontaktbeschränkungen auch außerhalb von Schule oder Kindergarten nicht, wenn die Treffen im Freien stattfinden.

In Brandenburg gibt es Ausnahmen für Kinder bis 14 Jahren von den strengen Kontaktbeschränkungen.

Handel

Die Geschäfte bleiben geöffnet. In Berlin darf sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche allerdings nur ein Kunde im Laden aufhalten.

Bildungseinrichtungen

Eine Maßgabe bei den Gesprächen zwischen Bundesregierung und Landesregierungen in der vergangenen Woche war, dass Schließungen von Schulen oder Kindergärten unbedingt vermieden werden sollen. Diese Einrichtungen bleiben entsprechend geöffnet.

Berufsschulen und Hochschulen bleiben geöffnet, allerdings werden viele Lehrveranstaltungen dort digital angeboten.

Offen bleiben auch Bibliotheken, Volkshochschulen und Musikschulen.

Mensen und Schulkantinen dürfen geöffnet bleiben, allerdings unter Auflagen.

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Gastronomie

Restaurants, Kneipen, Cafés und Bars müssen bis Ende des Monats in beiden Bundesländern ihre Gasträume schließen. Bringdienste oder Abholangebote bleiben erlaubt - in Berlin auch nach 23 Uhr. Das Verkaufsverbot für Alkohol ab dieser Uhrzeit gilt allerdings weiter.

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde vergangene Woche beschlossen, dass betroffene Betreiber und Wirte eine Entschädigung erhalten sollen.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser müssen im November schließen. Auch Museen bleiben geschlossen. Allerdings bieten in Berlin viele Träger weiterhin Besuche von Gärten, Parks oder anderen Außenanlagen an. Meist unter Voranmeldung. Die genauen Bedingungen sind vielfältig und sollten bei den Trägern erfragt werden.

In Brandenburg sind Autokinos von den Schließungen nicht betroffen oder Autotheater, Autokonzerte und ähnliches.

In Berlin bleiben die Außengehege von Zoo und Tierpark geöffnet. Auf beiden Anlagen bleiben allerdings die Tierhäuser für Besucher geschlossen sowie das Aquarium im Zoologischen Garten.

Spielbanken, Wettbüros und vergleichbare Einrichtungen müssen geschlossen bleiben.

Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht stattfinden.

Sogenannte körpernahe Dienstleistungen

Kosmetiksalons, Massagepraxen und Tattoostudios müssen bis Ende des Monats geschlossen bleiben.

Bordelle und andere Prostitutionsstätten dürfen ihre Dienstleistungen nicht anbieten.

Unter Einhaltung der Hygienevorschriften dürfen Friseurbetriebe geöffnet bleiben.

Medizinisch notwendige Behandlungen dürfen weiterhin angeboten werden.

Hotels und Herbergen

In Hotels, Pensionen, Ferienhäusern, Jugendherbergen und anderen Übernachtungsangeboten dürfen in Berlin und Brandenburg bis Ende November keine Touristen unterkommen. Wer derzeit noch in der Mark urlaubt, muss spätestens Mittwoch die Heimreise antreten.

Übernachtungen für berufliche Zwecke sind weiterhin gestattet.

Sport

Mannschaftssport bei Erwachsenen ist nur noch im Profibereich erlaubt. Zuschauer in den Hallen und Stadien sind nicht zugelassen.

Der Amateursport wird eingestellt, die Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Ausnahme: Kinder dürfen in festen Gruppen weiterhin gemeinsam an der frischen Luft trainieren. Dies gilt in Berlin bis zu einem Alter von zwölf Jahren.

Fitnessstudios, Tanzstudios, Tennishallen, Schwimmbäder, Thermen, Saunen und andere Sport- und Freizeitstätten müssen allerdings für Freizeitsportler geschlossen bleiben.

Sonstiges

Bei Veranstaltungen im Freien dürfen in beiden Ländern höchstens 100 Personen teilnehmen, in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 50 Personen.

Gottesdienste oder religiöse Feiern können unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiterhin stattfinden.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen in Brandenburg: hier [landesrecht.brandenburg.de]

Zu Berlin: hier [berlin.de/corona/massnahmen]

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