Bürgerbeteiligung im Bezirk - Die BVV und ich

Di 02.08.16 | 12:54 Uhr
Die Bezirksverordneten der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Mitte tagen am 14.07.2016. (Quelle: rbb/Laurence Thio)
Bild: rbb/Laurence Thio

Macht, Intrigen und ein mühsamer Wahlkampf: Die Politik ist ein hartes Geschäft. Aber jenseits dieses etablierten Politikbetriebs kann man sich auch als einfacher Bürger einbringen. Auf Bezirksebene ist das relativ einfach - führt allerdings nicht immer zu dem erhofften Ergebnis. Von Laurence Thio

Von oben sind die Zentren der Macht in Berlin leicht zu erkennen: Das Kanzleramt, der Bundestag mit seiner glänzenden Kuppel und etwas weiter entfernt das Rote Rathaus und Abgeordnetenhaus. Ganz in der Nähe - östlich vom Alexanderplatz - liegt das Rathaus Mitte. Von oben erkennt man es nicht als einen besonderen Ort. Schmucklos und grau steht es fast etwas versteckt zwischen den Stalinbauten der Karl-Marx-Allee. Hier tagt die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Mitte. Das Gremium ist die erste Adresse für alle, die unmittelbar Einfluss auf die Politik nehmen wollen.

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Vom Einwohnerantrag bis Bürgerentscheid

Marc Urbatsch ist für die Grünen Bezirksverordneter in Mitte und kennt die Formate, mit denen man als einzelner Bürger Einfluss nehmen kann: "Die erste Möglichkeit ist die Bürgeranfrage, die zweite der Einwohnerantrag, für den allerdings Unterschriften gesammelt werden müssen. Die dritte Möglichkeit ist das Bürgerbegehren, das in den Bürgerentscheid münden kann."

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gehören zusammen und haben hohe Hürden. Für ein Bürgerbegehren auf Bezirksebene muss man Unterschriften von drei Prozent aller Wahlberechtigten sammeln - in Mitte wären das immerhin über 6.500 Menschen. Ist die Unterschriftensammlung erfolgreich, kann die BVV das Anliegen des Bürgerbegehrens entweder annehmen oder ablehnen. Im Falle einer Ablehnung kommt es zum Bürgerentscheid. Abstimmen dürfen dann alle Wahlberechtigten über 16 im Bezirk. Die Mehrheit entscheidet.

Ein Beispiel für diese Form der Bürgerbeteiligung ist der Bürgerentscheid zur Kleingartenkolonie Oyenhausen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier hatte 2014 eine Initiative von Kleingärtnern einen Bürgerentscheid gegen den Abriss der Siedlung für sich entschieden.

"Wer trägt die erheblichen Kosten?"

Zurück im Rathaus Mitte: Jeder der im Bezirk gemeldet ist, kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit bei der BVV eine Anfrage einreichen. An diesem Tag macht das Bernd Heidenreich aus dem Afrikanischen Viertel in Berlin-Wedding. Ihm geht es um die Umbenennung mehrerer Straßen in seiner Nachbarschaft - vor allem um die Kosten, die dadurch entstehen. Er steht vorne am Pult und beugt sich zum Mikro. Vor ihm sitzen die Mitglieder der BVV - nach Fraktionen geordnet. "Wer trägt die erheblichen Kosten, die durch die Umbenennung entstehen, sowohl für den Bezirk als auch für alle Anwohner?", fragt Heidenreich mit Nachdruck in die Runde.

Die Vertreter des Bezirksamtes, sowie die Fraktionen von SPD, CDU, Grüne, Linke und Piraten antworten. Heidenreich nickt nur einmal zustimmend und applaudiert, als ein Bezirksverordneter von der CDU spricht. Zufrieden ist er nicht. Er würde ein Umbenennung gerne noch verhindern, doch er glaubt nicht, dass er mit seiner Anfrage jemanden umstimmen konnte: "Das Problem ist seit Jahren auf dem Tisch und die Bevölkerung wird von der Politik hier nicht mitgenommen, das ist das Problem", sagt Heidenreich.

Eine Einwohneranfrage macht noch keine politische Entscheidung. Es ist ein Beteiligungsformat, das eher dazu dient, Informationen vom Bezirk einzuholen. Es ist der Anfang für eine politische Einflussnahme. So sieht das auch der Verordnete Marc Urbatsch: "Es ist meist ein guter erster Schritt, um ein Thema auf die Schiene zu setzen und dann zu schauen, ob sich die Fraktionen oder einzelne Personen dafür interessieren." Von dort aus könne man dann weiterarbeiten.

Fraktionen ernennen Bürgerdeputierte

Eine Stufe weiter geht der Einwohnerantrag. Als Bürger kann man beispielsweise einen Antrag auf einen extra Zebrastreifen vor einer Schule stellen. Dafür braucht man zunächst 1.000 Unterstützerunterschriften aus dem Bezirk, anschließend stimmen die Verordneten der BVV darüber ab. Die Hürde ist um einiges höher als eine bloße Anfrage zu stellen, aber für einen Einzelnen gerade noch machbar.

Schließlich gibt es noch eine Möglichkeit in der BVV mitzumischen, ohne sich zum Bezirksverordneten wählen zu lassen: Als sogenannter Bürgerdeputierter kann man an den entsprechenden Ausschusssitzungen teilnehmen und dort auch abstimmen. Jede Fraktion darf einen Deputierten ernennen. Taylan Kurt ist seit 2011 für die Grünen in Mitte Bürgerdeputierter und sitzt aus Interesse im Wirtschaftsausschuss. "Wenn man fleißig ist und viel Engagement einbringen möchte, sind das vom Arbeitsaufwand her fünf bis zehn Stunden die Woche." Pro Sitzung bekommt Kurt dafür 20 Euro Aufwandsentschädigung.

Es gibt allerdings einen Haken an der Sache: Egal ob als Bezirksverordnete oder Bürgerdeputierte - die BVV kann meist nur Anregungen liefern und das Bezirksamt kontrollieren. Auch ein Bürgerentscheid ist für das Bezirksamt nicht zwingend bindend: So konnte sich die Verwaltung in Charlottenburg-Wilmersdorf über den Bürgerentscheid zur Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen hinwegsetzen. Begründung: Die Rettung der Kolonie könnte Schadenersatzansprüche des Grundstückseigentümers nach sich ziehen.

In einer vorherigen Version des Beitrags hieß es, dass die FDP in der BVV-Mitte vertreten sei, die Piraten dagegen nicht. Wir haben den Fehler korrigiert. Hier findet sich die genaue Sitzverteilung nach Wahlergebnis von 2011 auf einen Blick.

Mit Informationen von Martin Adam, rbb-Inforadio