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Quelle: rbb

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)

Alte Rinderställe in Reitwein dürfen für Putenmast umgebaut werden

Drei ehemalige Rinderställe in Reitwein (Märkisch-Oderland) dürfen für die Putenmast umgebaut werden. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat jetzt die vom Landkreis Märkisch-Oderland beantragte Aussetzung der Baugenehmigung aufgehoben, wie ein Sprecher am Dienstag. Die Baugenehmigung sei rechtmäßig: Die von einem Investor geplante Mastanlage habe laut Gutachten keine schädlichen und unzumutbaren Umwelteinflüsse für Nachbargrundstücke. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 15.06.2021, 13:30 Uhr

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