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Video: Abendschau | 07.04.2020 | Dorit Knieling | Quelle: imago images/Thomas Trutschel

Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige

87 Millionen Euro Soforthilfen in Brandenburg ausgezahlt

Seit zehn Tagen können Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige in Brandenburg Soforthilfen beantragen. Mit rund 87 Millionen Euro hat die Investitionsbank bislang nur rund 15 Prozent der Anträge bedient - und ist damit viel langsamer als etwa Berlin.

Von den bislang rund 67.000 Anträgen auf Rettungsgelder im Land Brandenburg hat die Investitionsbank des Landes (ILB) rund 9.000 positiv beschieden und die Gelder überwiesen. Das teilte die Bank am Dienstag auf Anfrage von rbb|24 mit.

Das bisherige Auszahlungsvolumen betrage 87 Millionen Euro, sagte ILB-Sprecherin Ingrid Mattern. "Anders aber als in Berlin, wo die fertigen Anträge ähnlich wie bei einem Banktool direkt in die Auszahlung gehen, braucht es in Brandenburg eine Plausibilitätsprüfung", begründete sie die Bearbeitungszeiten in ihrem Haus. Diese Prüfung der Auszahlungen schreibe die Richtlinie der Landesregierung vor.

Ingrid Mattern reagierte damit auf die Kritik, dass die Hilfen in Brandenburg langsamer flössen als in anderen Ländern, etwa in Berlin. Es gehe bei der Bearbeitung nicht um Tiefenprüfungen, sondern um einen Check der Geschäftsangaben sowie um die korrekten Bankdaten. Insgesamt rechnen Bank und Landesregierung nach Angaben von Anfang April [ilb.de] mit Soforthilfen für Unternehmen in Brandenburg in Höhe von rund 600 Mio. Euro.

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Anträge vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen

Anspruch auf diese sogenannten Corona-Soforthilfen haben kleine und mittlere Unternehmen, die in Brandenburg ihren Sitz haben. Vor allem Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beantragten nach ILB-Angaben die Hilfen, darunter sehr viele Selbstständige und Freiberufler aller Branchen. Der Schwerpunkt liege hier in der Gastronomie und im Reisegewerbe. Bei den Hilfen handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Grundlagen für den Anspruch seien der vollständig ausgefüllte dreiseitige Antrag und der Nachweis des Geschäfts etwa mit einer Kopie des Handelsregisterauszuges, der Gewerbeanmeldung, der Finanzamtsbestätigung sowie mit einer Kopie des Personalausweises.

Bereits bei der Verabschiedung der Hilfen durch das Land hatte ILB-Präsident Tillmann Stenger erklärt, dass die schnelle Genehmigung einer Gratwanderung gleichkomme, schließlich diene dies der schnellen Hilfe, aber gleichzeitig sei man auch den Rechnungshöfen und dem Steuerzahler auf einen sorgfältigen Umgang mit Geldern verpflichtet.

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg, ILB, hat angekündigt, am Mittwoch, 8. April 2020, um 16 Uhr, sich in einem Livechat [Externer Link: lb.edudip.com] den Fragen zu den Hilfen zu stellen. Mit dabei sind Fachkollegen der Bank für die Hilfen sowie der Vorstandsvorsitzende des Hauses, Tillmann Stenger.

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