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Quelle: imago-images/Thomas Trutschel

Zu großer Feinstaub-Ausstoß

Welche Kaminöfen ab wann nicht mehr benutzt werden dürfen

Wer sich an kalten Tagen gern vor seinem schon älteren Kaminofen wärmt, sollte spätestens jetzt dringend überprüfen, ob dieser überhaupt noch ohne Filteranlage betrieben werden darf. Sonst drohen Stilllegung und 50.000 Euro Bußgeld.

Was ist das Problem beim Heizen mit Holz?

Das Heizen mit Holz ist, auch wenn es sich hierbei um einen nachwachsenden Rohstoff handelt, unter Umständen nicht umweltfreundlich. Denn bei der Verbrennung im Holzofen entstehen gesundheitsschädlicher Ruß und Feinstaub. Die Feinstaubbelastung wird inzwischen in Deutschland durch Holz stärker vorangetrieben als durch Autos. Die Zahl der vorzeitigen Todesfälle wegen dauerhafter Belastung mit Feinstaub bezifferte das Bundesumweltamt unter Berufung auf die Europäische Umweltagentur auf 53.800 in Deutschland im Jahr 2019. Um die Luft zu verbessern, schlug der Präsident des Bundesumweltamts, Dirk Messner, unter anderem den Verzicht vom Heizen mit Holz vor.

Umweltbundesamt will in "zweite Phase" treten

Heizen mit Holz sollte maximal nur noch mit Filter gestattet sein

Heizen mit Holz und ohne Filter soll nach dem Willen des Umweltbundesamts nicht mehr gestattet sein. Damit könnte die Reduzierung der Feinstaubbelastung in eine neue Phase eintreten. Aber was heißt das jetzt für elf Millionen Holzöfenbesitzer?

Und das, obwohl die Nutzung von Kaminöfen ohnehin schon stark reglementiert wurde. Am 31.12.2024 müssen die Feinstaubemissionen aller Kaminöfen die vom 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 eingebaut wurden, den gesetzlich vorgegebenen Emmisionswerte entsprechen. Tun sie dies nicht, müssen sie stillgelegt werden. Alle Kaminöfen, die nach dem Jahr 2010 auf den Markt gekommen sind, erfüllen die strengeren Vorgaben ohnehin.

Die gesetzlichen Vorschriften (z. B. Feinstaubhöchstwerte, Brandschutz und Wandabstand) für kleine und mittlere Feuerungsanlagen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (1.BImSchV) [gesetze-im-internet.de] festgehalten.

Um welche Öfen geht es?

Vor allem alte Öfen verursachen dem Bundesumweltamt nach viele Emissionen. Seit 2015 werden deshalb schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfen. Diese müssen mit einem Filter nachgerüstet, ganz ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Betroffen sind Feuerstätten, die mit Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befüllt werden und die die Emmissions-Grenzwerte von 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und vier Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid nicht einhalten.

Bei den Feuerstätten unterscheidet man zwischen einem Kamin und einem Kaminofen. Ein Kamin hat per Definition eine offene Feuerstelle und ist fest ins Mauerwerk gebaut. Bei einem Kaminofen lodert das Feuer dagegen hinter einer verschließbaren Glas- oder Metalltür. Er ist flexibel verstellbar und nicht fest mit dem Bau verbunden. Da offene Kamine nur gelegentlich zum Heizen von Räumen genutzt werden, erlaubt der Gesetzgeber hier die gelegentliche Nutzung.

Wie findet man heraus, ob ein Ofen betroffen ist?

Das Typenschild, das am Ofen angebracht ist, verrät das Alter der Anlage. Ist dieses Schild nicht mehr vorhanden, müssen Ofenbesitzer mithilfe von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ihr Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält.

Eine Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI) und weiterer Verbände hilft, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Anlage ersetzt werden.

Gibt es Ausnahmen?

Bei Immobilien, die allein durch eine Feuerstelle beheizt werden, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Auch historische Kachelöfen, offene Kamine und Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden, dürfen weiterbetrieben werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss jedoch nachgewiesen werden. Für antike Ofen (Typschild), die neu aufgestellt werden, gilt jedoch die 1. BImSchV.

Historische Kachelöfen von vor 1950 sind von den Regelungen ausgenommen | Quelle: dpa/Monique Wüstenhagen

Welche Fristen gibt es?

Die Umsetzung erfolgt in Schritten – schon seit 2015 sind ältere Öfen betroffen. Die letzte Stufe betraf mit Fristende 2020 Anlagen, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden.

Besitzer von Öfen der Baujahre ab 1995 und jünger müssen bis Ende 2024 die Nachweise erbringen oder nachrüsten.

Was sind Nachrüstungs-Lösungen?

Kann ein Kamin oder Kaminofen die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht einhalten, kann er mit einem passiven oder aktiven Filter nachgerüstet werden.

Ein aktiver Filter filtert kleinste Teilchen nicht durch einen Filtereinsatz, sondern mithilfe beispielsweise elektrostatischer Kräfte ab. Ein passiver Filter arbeitet mithilfe einer Filterkassette, die regelmäßig ausgetauscht werden muss.

Die Nachrüstung mit einem Filter ist jedoch oft teurer als die Anschaffung eines neuen Ofens.

Wird überprüft, ob ein Ofen den Regeln entspricht?

Hausbesitzer müssen ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass ihr Kaminofen die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält. Die entsprechenden Angaben zu den Emissionswerten sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ kann der Schornsteinfeger die Abgaswerte messen. Das Umweltministerium spricht hier von Kosten um etwa 150 Euro für eine solche Messung.

Aktuell kontrolliert der Schornsteinfeger den Kamin oder Kaminofen zwei Mal in sieben Jahren. Bei der "Feuerstättenbeschau" überprüft er, ob die Typisierung des Ofens stimmt und ob sich der Kamin in sachgerechtem Zustand befindet. Der Schornsteinfeger wird aber derzeit nicht unaufgefordert die Feinstaubbelastung des Kamins messen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu prüfen.

Dennoch: Wer den (zu) alten Kamin weiternutzt, obwohl dieser die Voraussetzungen nicht erfüllt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Aber zuerst gibt es in der Regel eine Frist zur Nachrüstung. Erst bei Zuwiderhandlungen kommt das Ordnungsamt ins Spiel, das das Bußgeld verhängen kann.

Wie heizt man den Kaminofen möglichst feinstaubarm?

Unabhängig vom Alter des Ofens lässt sich durch den richtigen Betrieb der Schadstoffausstoß reduzieren: Brennt das Holz am Anfang zu langsam ab, gibt der Kamin über den Schornstein vergleichsweise viele unverbrannte Kleinstoffe in die Luft ab. Daher ist es wichtig, dass sich möglichst schnell hohe Temperaturen entwickeln, so der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Erreichen kann man das mithilfe von dünn gespaltenem Holz oder handelsüblichen Anzünder. Zusätzlich braucht der Ofenraum anfangs viel Sauerstoff, denn zu wenig Luft führt auch zu unvollständiger Verbrennung.

Es sollte zudem stets nur trockenes, naturbelassenes Holz mit einer Restfeuchte von maximal 15 bis 20 Prozent verwendet werden. Es dauert mindestens zwei Jahre, bis frisch geschlagenes Holz durchtrocknet. Wichtig ist auch die richtige Holzmenge. Die findet man auf der Bedienungsanleitung des Ofens. Lackiertes Holz, Müll oder bedrucktes Papier sollte man nicht verbrennen. Briketts aus Paraffin, Papier und Rinde zu verbrennen ist verboten.

Statt Brennholz empfiehlt die Verbraucherzentrale Holzpellets. Sie erzeugen erheblich weniger Feinstaubemissionen. Hierfür braucht man aber einen geeigneten Ofen.

Sendung: Inforadio, 18.02.2022, 14:30 Uhr

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