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Audio: Antenne Brandenburg | 17.01.2022 | Amelie Ernst | Quelle: Christian Ohde/ www.imago-images.de

2G plus für Gaststätten

Ab Montag gelten in Brandenburg neue Corona-Regeln

Ab sofort gelten in Brandenburg neue Corona-Regeln. So müssen Geimpfte und Genesene beim Gaststättenbesuch aktuelle Testergebnisse oder Auffrischungsimpfungen vorweisen. Allerdings steht dies teilweise unter Vorbehalt.

Brandenburg verschärft ab Montag die Corona-Regeln und führt bei höherer Belastung der Krankenhäuser die 2G-plus-Regel [brandenburg.de] in Gaststätten ein. Wer geimpft und genesen ist, braucht ab sofort ohne Booster-Impfung auch einen tagesaktuellen negativen Test. Als Geboostert gilt laut Landesregierung jeder, der seine dritte Impfung erhalten hat. Der Piks muss dafür nicht 14 Tage her sein, sagte Gabriel Hesse, Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber dem rbb.

Ist die Warnampel auf Gelb bei neuen Covid-19-Krankenhaus-Patienten und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten auf Grün, wird die 2G-plus-Regel aufgehoben. Ob 2G oder 2Gplus gilt, will die Landesregierung immer rechtzeitig öffentlich bekanntgeben, hieß es am Montag auf rbb-Nachfrage aus dem Gesundheitsministerium.

Neue Corona-Regeln

Brandenburg führt 2G plus für Gastronomie ein - abhängig von Klinik-Daten

Die Zahl der Corona-Infektionen steigt auch in Brandenburg rasant. Die Landesregierung hat deshalb weitere Einschränkungen beschlossen, die insbesondere die Gastronomie treffen. Und: Die Quarantäne-Zeiten werden verkürzt.

Bund und Länder hatten diesen Mechanismus nicht vereinbart, der Sonderweg ist ein Kompromiss mit der CDU, die vor einer Existenzgefährdung vieler Gastronomen gewarnt hatte. Ab Montag gilt für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zudem eine FFP2-Maskenpflicht, ab 7. Februar eine Testpflicht in Kitas. Die Tragepflicht für FFP2-Masken und OP-Masken wird ausgeweitet: Bisher konnten sie in Innenräumen etwa in Kinos, Theatern und bei Gerichtsverhandlungen abgenommen werden, falls bis zum nächsten Sitzplatz mindestens ein Meter Abstand war. Das fällt jetzt weg. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 13. Februar.

Die neuen Regeln im Überblick:

Gaststätten: Die 2G-plus-Regel fällt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang unter 6 bleibt (Warnampel Gelb) und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten zugleich unter 10 Prozent ist (Warnampel Grün). Die Ampel war am Sonntag beim Wert neuer Krankenhauspatienten mit 2,73 auf Grün, aber beim Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten mit 16 Prozent auf Gelb [intensivregister.de]. Deshalb gilt ab Montag 2G plus. Kinder unter 6 Jahren brauchen gar keinen Nachweis, unter 18-Jährige müssen vollständig geimpft sein oder die Genesung oder einen gültigen Test nachweisen.

Nahverkehr: Im ÖPNV müssen in Brandenburg jetzt FFP2-Masken ohne Ausatemventil getragen werden. Sie sind nach Ansicht der Landesregierung besonders wirksam, um Ansteckungen zu verhindern - vor allem angesichts der Virusvariante Omikron. Kinder unter 14 Jahren und das Kontroll- und Fahrpersonal können auch OP-Masken tragen, Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen mit bescheinigter chronischer Erkrankung und Gehörlose plus Begleitung sind von einer Maskenpflicht ganz befreit.

Aktuelle Lage in Berlin und Brandenburg

Zahl der coronakranken Schüler und Lehrer steigt rasant an

Die Kurve geht steil nach oben: Hunderte Lehrer und Tausende Schüler sind derzeit in Brandenburg an Corona erkrankt. Noch drastischer ist die Lage in Berlin. Hier mussten mittlerweile die ersten Schulen Wechselunterricht anordnen.

Kitas: Nach den Winterferien gilt in Kitas und Krippen eine regelmäßige Testpflicht für Kinder. Vom 7. Februar an müssen für alle Kinder ab einem Jahr in diesen Einrichtungen zwei Mal pro Woche negative Testergebnisse vorgelegt werden. In vielen Kitas werde schon getestet. Vom 14. Februar an soll auch die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler von drei Mal auf fünf Mal pro Woche ausgeweitet werden.

Schulen: Mit einem Stufenplan sollen die Schulen für eine Omikron-Welle vorbereitet werden. Danach ist in Stufe 1 der Präsenzunterricht in vollem Umfang geplant. Wenn immer mehr Lehrkräfte krank oder in Quarantäne sind, soll in Stufe 2 die Mindeststundenzahl in Jahrgangsstufen und Fächern in Präsenz erteilt werden, Wahlfächer fallen weg. Ist der Einsatz des Personals weiter eingeschränkt, kann das Schulamt zunächst für zwei Wochen für einzelne Schulen mit Stufe 3 die Mindeststundenzahl bis Klasse 10 auf Sprachen und Mathematik konzentrieren.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.01.2022

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