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Quelle: dpa/Paul Zinken

Brief an Berliner Innensenator

Giffey fordert Schließung der Al-Nur-Moschee

Neuköllns Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey will die Schließung der umstrittenen Al-Nur-Moschee vorantreiben. Das vor zwei Jahren angekündigte Prüfverfahren sei vernachlässigt worden, schrieb die SPD-Politikerin jetzt an den neuen Innensenator.

Die Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln, Franziska Giffey, fordert in einem Brief an Innensenator Andreas Geisel (beide SPD), die Schließung der umstrittenen Al-Nur-Moschee voranzutreiben. Sie sei nach wie vor der Ansicht, dass der Staat hier konsequent reagieren und der Verbreitung menschenunwürdiger Hasspredigten Schranken setzen müsse, schrieb Giffey in einem Brief an den neuen Innensenator, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Aus der Innenverwaltung hieß es laut epd: "Wir nehmen die Sache sehr ernst, geben zu Vereinsverboten aber generell keinen Kommentar ab".

Neuköllns Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) | Quelle: dpa/Karlheinz Schindler

"Anspruch auf Grundrecht der Religionsfreiheit verwirkt"

Sie sei sich durchaus bewusst, dass die Religionsfreiheit ein Grundrecht mit hohem Verfassungsrang sei und die Hürden für ein solches Vereinsverbot hoch lägen, so Giffey. "Doch wer unter seinem Dach wiederholt zulässt, dass offen zu Gewalt und Antisemitismus aufgerufen wird und auch der Verbreitung dieser unerträglichen menschenunwürdigen Hasspredigten keine Schranken setzt, der stellt sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und hat damit auch die Inanspruchnahme dieses Grundrechts verwirkt."

Giffey äußerte auch Unverständnis darüber, dass Geisels Amtsvorgänger Frank Henkel (CDU) "dem Sachverhalt offensichtlich keine große Bedeutung zugemessen und daher zugelassen hat, dass das Prüfverfahren vernachlässigt wird". Sie verbinde mit ihrem Schreiben die Hoffnung, dass der neue Innensenator die Prioritäten anders setzen werde und das Prüfverfahren auf Verfassungskonformität des Vereins wieder aufgegriffen werde.

Für Vereinsverbote gebe es hohe verfassungsrechtliche Hürden, sagte dazu der Sprecher der Innenverwaltung, Martin Pallgen, am Montag dem epd.

Verbot soll bereits seit zwei Jahren geprüft werden

Frank Henkel hatte als Innensenator bereits im März 2015 angekündigt, ein Verbot des Trägervereins der Neuköllner Al-Nur-Moschee zu prüfen. Die umstrittene Moschee gilt als Zentrum fundamentalistischer und gewaltbereiter Salafisten und ist häufiger in den Schlagzeilen.

Im Sommer 2014 rief ein Prediger zur Tötung aller Juden auf, Anfang 2015 sprach ein ägyptischer Imam in einer Predigt Frauen jegliches Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper und ihre Lebensführung ab. Im Februar 2015 hatte sich daraufhin die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung mehrheitlich für ein Verbot des Trägervereins der Moschee, der Islamischen Gemeinschaft Berlin, ausgesprochen. Die Berliner Innenverwaltung wurde um eine entsprechende Prüfung gebeten. Das Verfahren ging aber nicht voran, weil die zuständige Abteilung in der Senatsinnenverwaltung nur einen zuständigen Mitarbeiter hatte, der die Ermittlungsergebnisse von Polizei und Hinweise anderer Behörden rechtlich prüfte. Im Oktober schied der Beamte dann aus dem Amt.

Nach Angaben des Sprechers Pallgen ist die Stelle seit Jahresbeginn kommissarisch besetzt und durch einen Mitarbeiter verstärkt worden. "Wir haben da umgehend gehandelt", sagte Pallgen. In der Abteilung wird seit 2015 auch ein Verbot des Islamisten-Vereins Fussilet 33 in Berlin-Moabit geprüft, bei dem der Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri, ein- und ausgegangen sein soll.

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