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Audio: Fritz | 11.04.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/Monika Skolimowska

Bis zum 20. April

BVG und DB verlängern Frist zur Beantragung des 49-Euro-Tickets

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn (DB) haben die Frist zur Beantragung des neu eingeführten Deutschlandtickets verlängert. Regulär müssten Abos immer bis zum zehnten Kalendertag des Vormonats abgeschlossen werden, teilte die BVG am Dienstag mit. Zum Start des Tickets am 1. Mai machen Verkehrsbetriebe und DB aber eine Ausnahme und bieten das Deutschlandticket für 49 Euro noch bis 20. April online an [abo.bvg.de] und [www.abo-antrag.de].

Verkauf und Geltungsbereich

Was Sie zum 49-Euro-Ticket wissen sollten

Einen Monat den Nah- und Regionalverkehr nutzen, mit einem bundesweit gültigen Ticket zum Festpreis. Das wird ab Mai wieder möglich sein, der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am Freitag zugestimmt. Was Sie jetzt wissen müssen.

In Kundenzentren auch nach dem 20. April möglich

Das Deutschlandticket sei bei der BVG sehr gefragt, deshalb werde die Frist verlängert, teilte ein Unternehmenssprecher dem rbb mit. In den BVG-Kundenzentren sei das Deutschlandticket demnach zum 1. Mai als Chipkarte auch noch nach dem 20. April zu bekommen. Kunden sollten wegen der Nachfrage dort aber vorsorglich mit einer Wartezeit rechnen, so der Sprecher.

Auch Kunden der DB können das Deutschlandticket für den Abo-Start ab Mai 2023 bis zum 20. April online bei der S-Bahn Berlin - aber auch nach dem 20. April in den Kundenzentren der S-Bahn erwerben.

Voraussetzung für die Nutzung des Deutschlandtickets ist der Abschluss eines Abonnements bei einem deutschen Verkehrsverbund oder -unternehmen - also bei prinzipiell allen Anbietern von Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr sowie auf der Schiene im Regionalverkehr.

Die BVG bietet es als Handyticket oder als Chipkarte an, beide Varianten sind online oder im Kundenzentrum erhältlich.

Sendung: Fritz, 11.04.2023, 17:31 Uhr

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