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Audio: Inforadio | 15.12.2020 | Christoph Reinhardt | Quelle: dpa

Harter Lockdown ab Mittwoch

Neue Corona-Verordnung: So geht Berlin in den Lockdown

Auch Berlin geht am Mittwoch in den harten Lockdown. Das öffentliche Leben wird weitgehend heruntergefahren - eine "unausweichliche Maßnahme, wie der Senat noch einmal deutlich machte. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Der von Bund und Ländern vereinbarte harte Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat am Mittwoch begonnen.

Der Berliner Senat hatte am Tag zuvor deutlich gemacht, dass an einer Verschärfung der Corona-Regeln aus seiner Sicht kein Weg vorbei führe. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) nannte den mehrwöchigen Lockdown eine "unausweichliche Maßnahme". Es gebe nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf hohem Niveau wieder einen Anstieg der Infektionszahlen und mehr Todesfälle, sagte Pop am Dienstag nach der Senatssitzung.

Am späten Montagabend hatte der Senat die neue Infektionsschutz-Verordnung beschlossen und veröffentlicht [berlin.de]. Das Land Berlin setze damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom Sonntag um und passe diese auf das Infektionsgeschehen in Berlin an, heißt es in der Verordnung. Die veröffentlichte Version deckt sich mit den bereits am Sonntag vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) vorgestellten Ergebnissen einer Senatssondersitzung.

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Es gelten in Berlin folgende Maßnahmen:

Strenge "Berliner Regel" bleibt

Eine Ausgangssperre gibt es nicht, dafür aber Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus so bezeichneten "triftigen Gründen" zulässig. Das können Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassigehen mit dem Hund oder sportliche Aktivitäten allein oder mit einer anderen Person kontaktfrei sein. Menschen sind angehalten, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Für Kontakte im privaten Bereich bleibt die strenge sogenannte "Berliner Regel" bestehen. Das bedeutet: Erlaubt sind maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten plus Kinder. Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember gibt es eine Ausnahme. Im FAQ der Senatsverwaltung heißt es dazu: "In diesem Zeitraum dürfen sich [...] fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Für Kernfamilien gilt, dass bis zu vier weitere Erwachsene und deren Haushaltsangehörige zum eigenen Haushalt hinzukommen dürfen" [berlin.de/corona/faq]. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mit hinzugezählt.

Pflegeheime und Krankenhäuser

Neue Regeln gelten von Mittwoch an auch für Pflegeheime in Berlin. So müssen die Beschäftigten verpflichtend alle zwei Tage auf das Coronavirus getestet werden, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) mitteilte. Besucher dürfen nur dann in die Einrichtungen kommen, wenn sie Maske tragen und ein negatives Testergebnis vorweisen. Für Besuche gilt die "1:1:1"-Regelung: Pro Heimbewohner ein Besucher pro Tag für je eine Stunde. Über Weihnachten - vom 24. bis 28. Dezember - darf jeder Heimbewohner bis zu drei Besucher am Tag empfangen.

Laut Kalayci seien momentan zwar noch etwa 200 Intensivbetten in Berlin frei, aufgrund der angespannten Personalsituation, stießen die Krankenhäuser aber bereits an ihre Grenzen.

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Notbetreuung nur in Ausnahmefällen

Schulen sind ab Mittwoch, 16. Dezember, geschlossen. Für Schüler und Schülerinnen werden dann bis zu den Ferien digitale Angebote gemacht, statt Präsenzunterricht werde es also "schulisch angeleitetes Lernen zu Hause" geben, so die Bildungsverwaltung. Das werde auch nach den Weihnachtsferien fortgeführt.

Für Grundschulen wird es eine Notbetreuung geben. Zudem können bereits angesetzte Klassenarbeiten und Klausuren im Schulgebäude geschrieben werden, auch Prüfungen "werden realisiert".

Kindertagesstätten und -pflegestellen bieten nur eine Notbetreuung an. Ziel sei es, auch in diesem Bereich die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, so die Verwaltung.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sagte am Dienstag, aus ihrer Sicht seien die
Schulen gut auf den Wechsel zu angeleitetem digitalen Lernen vorbereitet. Seit dem Sommer habe sich hier viel getan, viele Schulen hätten das schon erprobt. Für Kinder bis zur sechsten Klasse von Eltern in systemrelevanten Berufen oder Alleinerziehenden werde eine Notbetreuung an den Schulen angeboten, auch in den Weihnachtsferien.

Einzelhandel wird heruntergefahren

Der Einzelhandel wird ebenfalls ab Mittwoch, 16. Dezember, heruntergefahren. Geschäfte müssen schließen, auch Friseure, Kosmetiksalons oder Möbelgeschäfte und Baumärkte bleiben zu.

Offen bleiben Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien und Tierbedarfsgeschäfte. Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken sowie Buchhandlungen dürfen in Berlin ebenfalls öffnen. Auch der Weihnachtsbaum-Verkauf bleibt zulässig.

Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte, Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte (Flohmärkte), Spezialmärkte und Volksfeste sind verboten.

Feuerwerk-Verkauf verboten

Der Verkauf von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt.

Silvester und Neujahr wird ein An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen. Die Berliner Innenverwaltung hat bislang zwei Böller-Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex angekündigt.

Ab sofort gilt bereits ein Verzehrverbot von Alkohol in der Öffentlichkeit.

Öffentliches Leben bis mindestens 10. Januar heruntergefahren

Bund und Länder hatten sich am 13. Dezember darauf verständigt, das öffentliche Leben vom Mittwoch an zunächst bis zum 10. Januar herunterzufahren. Mit den Maßnahmen ist die Hoffnung verbunden, die seit Längerem sehr hohen Infektionszahlen zu reduzieren und das Gesundheitswesen zu entlasten.

Die Kommentarfunktion wurde am 17.12.2020 um 12:12 Uhr geschlossen

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