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Quelle: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Wahlverzeichnisse erstellt

Weniger Wahlberechtigte bei Wiederholung der Berlin-Wahl

Bei der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar sind 2.442.049 Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt. Das sind 53.338 weniger als bei der Wahl 2016 und 5.551 weniger als bei der für ungültig erklärten Wahl vom 26. September 2021, wie die Landeswahlleitung am Freitagabend mitteilte.

Bis zum Wahltag könne sich die Zahl der Wahlberechtigten durch Fortzüge aus Berlin und durch Todesfälle noch geringfügig verändern.

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat am Freitag die Wahlverzeichnisse für die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen aus dem Einwohnerregister erstellt.

Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gibt es insgesamt 2.738.586 Wahlberechtigte. Neben den Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus dürfen dabei auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Sendung: Radioeins, 30.12.2022, 22:00 Uhr

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