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Video: Brandenburg aktuell | 11.05.2020 | Rico Herkner | Quelle: rbb/Dirk Schneider

Landgericht Cottbus

Angeklagter in Prozess um getötete Rentnerin freigesprochen

Knapp dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer Cottbuser Rentnerin ist der Angeklagte am Montag freigesprochen worden. Es fehle an Beweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre wegen Mordes gefordert.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau aus Cottbus hat das Landgericht den Angeklagten am Montag freigesprochen. Das sagte Gerichtssprecherin Susanne Becker nach der Urteilsverkündung in dem nichtöffentlichen Prozess. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Der zur Tatzeit mutmaßlich 17 Jahre alte Syrer war angeklagt, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet zu haben, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen.  

Nur ein einziges belastenes Indiz

Die Indizien hätten für eine Verurteilung nicht ausgereicht, hieß es in der Begründung des Landgerichts. "Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme blieben bei der Kammer Zweifel, ob der Angeklagte die Tat begangen hat", sagt Becker rbb|24. Es sei ein reiner Indizienprozess gewesen. Es gebe für die Tat keine Zeugen.

Das einzige belastende Indiz seien DNA-Spuren des Angeklagten gewesen, die am Tatort gefunden worden waren. "Unklar blieb jedoch, wie diese Spuren dorthin gekommen sind", sagte Becker. Denn der Angeklagte und die Rentnerin wohnten im selben Haus. Es könne deshalb "nicht ausgeschlossen werden, dass die DNA-Spuren beispielsweise aus dem Treppenflur in die Wohnung übertragen worden sind."

Denn der Tatort sei, als die Kriminalisten eingetroffen waren, bereits verändert worden, sagt die Gerichtssprecherin, "zum Beispiel durch die Rettungskräfte". Außerdem habe es "Fehler bei der Spurensicherung selbst" gegeben.

Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Mehr ist im Rahmen der Jugendstrafe nicht möglich. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft gewesen seien.

Angeklagt war ein Syrer, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig gewesen sein soll. Das hatte ein Gutachten ergeben, einen Ausweis hatte er nicht. Bei jugendlichen Straftätern schreibt die Strafprozessordnung vor, dass weder Journalisten noch Zuschauer das Verfahren beobachten dürfen.

Seit Oktober 2017 wurde der Fall vor dem Cottbuser Landgericht verhandelt. Laut Susanne Becker war es ein umfangreiche Beweisaufnahme. Es seien viele Zeugen und Sachverständige gehört worden, teilweise auch mehrmals. "Dann war die Akte anfangs nicht vollständig, es wurden viele Anträge, wie Beweisanträge und Befangenheitsanträge, gestellt."

Gegen das Urteil können Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Revision einlegen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.05.2020, 11 Uhr

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