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Quelle: dpa/Soeren Stache

Zwangsversetzung nicht rechtmäßig

Brandenburger Justizministerium unterliegt erneut im Streit um Arbeitsrichter

Nach der Schließung des Arbeitsgerichts in Eberswalde wollte das Brandenburger Justizministerium zwei Richter zwangsversetzen. Dieses Vorhaben ist jedoch bereits zum zweiten Mal für unrecht erklärt worden. Justizministerin Hoffmann steht unter scharfer Kritik.

Im Konflikt um die Versetzung von zwei Arbeitsrichtern aus Eberswalde (Barnim) hat das von Susanne Hoffmann (CDU) geführte Justizministerium auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Der zuständige Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg kassierte die Zwangsversetzungen der beiden Richter nach Cottbus bzw. Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) als rechtswidrig. Im Brandenburger Landtag übte die oppositionelle Linke daraufhin scharfe Kritik an der Justizministerin, die Freien Wähler fordern sogar ihren Rücktritt.

Die Zwangsversetzungen der beiden Richter aus Eberswalde nach Neuruppin und Cottbus waren Folge der Arbeitsgerichtsreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat: Dabei wurden die Arbeitsgerichte in Eberswalde und Potsdam aufgelöst – die dort tätigen Richter sollten an andere Gerichte versetzt werden. Zwei Richter wehrten sich jedoch gegen diese Pläne - und bekamen jetzt in zweiter Instanz Recht.

Nach dem Beschluss des Dienstgerichtshofes des Landes Brandenburg wäre für die Versetzung die Zustimmung des Richterwahlausschusses des Landtags notwendig gewesen. Weil diese jedoch fehlte, hatte im Dezember 2022 bereits das Dienstgericht Cottbus die Zwangsversetzungen als unrechtmäßig verworfen. Die Beschwerde des Justizministeriums gegen diese Entscheidung wurde jetzt zurückgewiesen.

Landtagsopposition kritisiert Justizministerin

Der Richterwahlausschuss ist das Gremium, das für die Einsetzung von Richterinnen und Richtern zuständig ist. Ihm gehören Landtagsabgeordnete und Juristen an.

Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag kritisierte am Montag, dass Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) das Gremium bei ihrer Entscheidung übergangen habe. "Frau Hoffmann ist damit ihrer Aufgabe im demokratischen System nicht gerecht geworden", so Marlen Block, justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion in einer Stellungnahme. Damit habe sie das Vertrauen der Richterschaft verspielt und gefährde das Ansehen der Justiz des Landes.

Die Fraktion von BVB/Freie Wähler fordert sogar den Rücktritt der Ministerin. Fraktionschef Péter Vida: "Die Justizministerin hat gegen ein Heiligtum des Rechtsstaates, die Gewaltenteilung, gravierend und vorsätzlich verstoßen." Deshalb sei sie "nicht mehr tragbar und muss ihren Posten räumen", so Vida.

Freie Wähler: "Peinlicher Formfehler"

Gemäß dem Gerichtsbeschluss, der rbb|24 im Wortlaut vorliegt, erfüllte die nun zurückgewiesene Beschwerde des Justizministerium noch nicht einmal die formalen juristischen Anforderungen. Die Beschwerde sei unzulässig, heißt es in der Begründung des Gerichts, weil sie nicht in der "vorgeschriebenen Form als elektronisches Dokument übermittelt" wurde, sondern "nur als Fax und in einfacher Briefpost in Papierform". Die Freien Wähler nennen das "extrem peinlich fürs Justizministerium".

Das Justizministerium bedauert in einer schriftlichen Stellungnahme, dass "der Dienstgerichtshof seiner Rechtsauffassung nicht gefolgt" sei. Der Formfehler bei der Übermittlung der Beschwerde beruhe auf einem "Fehler der Arbeitsebene, der derzeit der Aufklärung unterliegt".

In der Sache will das Justizministerium aber offenbar nicht nachgeben. Um zu vermeiden, dass die beiden betroffenen Richter "auf Kosten der Allgemeinheit beschäftigungslos besoldet werden", habe man bereits die Amtsenthebung eingeleitet, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums.

 

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.03.2023, 9 Uhr

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