Eberswalde - Arbeitsrichter gewinnen Klage wegen Zwangsversetzung

Mi 28.12.22 | 15:18 Uhr
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Ein Wegweiser zum Arbeitsgericht Eberswalde auf dem Gelände vom Landesbehördenzentrum. Den Worten auf der Stele fehlen Buchstaben. (Foto: Jens Kalaene/dpa)
Bild: Jens Kalaene/dpa

Zwei Richter des Arbeitsgerichts Eberswalde (Barnim) haben gegen ihre geplante Zwangsversetzung nach Neuruppin beziehungsweise Cottbus geklagt und gewonnen. Vier Tage vor Inkrafttreten von Strukturveränderungen - in dessen Folge das Arbeitsgericht Eberswalde zur Außenstelle des Arbeitsgerichtes Frankfurt (Oder) wird - hat das Richterdienstgericht des Landes Brandenburg beim Landgericht Cottbus zugunsten der Richter entschieden.

BVB/Freie Wähler begrüßen Entscheidung

Die Vereinigung BVB/Freie Wähler hat die Entscheidung begrüßt und Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) aufgefordert, das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Das Land hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Arbeitsgerichte in Eberswalde, Senftenberg und Potsdam zu schließen. Daraufhin erhielten die Richter ihre Zwangsversetzung.

Ab dem neuen Jahr sollen Frankfurter Richter in Eberswalde entscheiden, weil den beiden bisherigen Arbeitsrichtern die Zuordnung zum Frankfurter Bezirk nicht gewährt wurde, obwohl sie signalisiert hatten, bei Engpässen in anderen Arbeitsgerichten im Land zweitweise auszuhelfen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.12.2022, 11:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Laut MOZ wird das Arbeitsgericht auch gar nicht geschlossen, sondern nur in eine Außenstelle des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) umgewandelt. Warum man da nun unbedingt die angestammten Richter weghaben will (um andere aus FFO dorthin zu entsenden)?

  2. 4.

    Vielleicht findet sich zum Jahresende in irgendeinem Topf noch etwas Geld, um ein neues E und ein R zu kaufen. Das Schild sieht furchtbar aus, warum kümmert sich darum niemand? Es geht auch um die Außenwirkung des Gerichtes.

  3. 3.

    Tja, da hat Frau Hoffmann wohl mal wiedewr zu schnell gehandelt, ohne sich zuvor ausreichend zu informieren. Zahlt ja nur der blöde Steuerzahler.

  4. 2.

    Na ja, meiner Meinung nach haben Richter*Innen weder einen Vertrag noch sind sie angestellt; sie werden ähnlich wie Beamte berufen - aber egal. Interessant wäre ja echt mal die Urteilsbegründung des LG, denn als Richter*Innen des Landes Brandenburg müßten sie meiner Auffassung nach, dem Ruf (Versetzungsverfügung) des Dienstherren folgen - innerhalb der Landesgrenzen. Kann mir aber auch gut Ihre Lösung vorstellen: Sie bleiben an Ort und Stelle, nur eben z. Bsp. am Amtsgericht, denn die Leute klagen wegen jedes Scheixxxx - ist genug zu tun.

  5. 1.

    Heißt jetzt effektiv was? Sie bleiben am geschlossenen Gericht angestellt?

    (Ja, ich weiß, sie sind beim Landesarbeitsgericht unter Vertrag und an das Arbeitsgericht bestellt worden.)

    Bleibt ja nur zu einem noch aktiven Arbeitsgericht zu wechseln oder die Gerichtsbarkeit (Eberswalde hat ja auch ein Amtsgericht, das aber nicht dem Landesarbeitsgericht, sondern dem Brandenburgischen Oberlandesgericht unterstellt ist.)

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