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Quelle: dpa/Fabian Sommer

Berliner Gericht weist Eilantrag ab

Radfahrer müssen in Bergmannstraße weiterhin langsam fahren

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf zehn Stundenkilometer in der Kreuzberger Bergmannstraße zurückgewiesen. Damit scheiterte ein Fahrradfahrer vor dem Gericht, der die Anordnung für rechtswidrig hält.

Seiner Meinung nach sei keine Gefährdungslage gegeben und ohnehin halte sich kein Radfahrer an das Tempolimit, argumentierte der Antragsteller. Der Mann kann nun noch vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen.

Gericht argumentiert mit hoher Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts liegt durchaus eine Gefährdung vor: In den Nebenstraßen der Bergmannstraße habe es zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit zwei Schwerverletzten und zwölf Leichtverletzten gegeben. Außerdem gebe es eine besonders hohe Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern.

Die Richter räumten ein, dass für in der Regel ohne Tacho fahrende Radfahrer eine Geschwindigkeitsreduzierung schwerer zu befolgen sei. Der Kläger habe aber nicht glaubhaft machen können, dass dies gänzlich unmöglich sei.

Sendung: rbb24 Abendschau, 25.07.2022, 19:30 Uhr

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