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Quelle: dpa/Wolfgang Kumm

Beschwerde abgewiesen

OVG bestätigt Tempolimit für Radfahrer auf der Bergmannstraße

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf der Bergmannstraße im Berliner Stadtteil Kreuzberg bestätigt. In dem betroffenen Bereich gilt auch für Radfahrer ein Tempolimit von höchstens 10 Stundenkilometern.

Wie das OVG am Freitag mitteilte, wurde die Beschwerde eines Radfahrers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. In der ersten Instanz war der Mann bereits Ende Juli mit einen Eilantrag gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung gescheitert.

Umgestaltung führte zu deutlich mehr Radfahrern

Das Tempolimit war im Juli 2021 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in einem Abschnitt der Bergmannstraße in Kreuzberg für Fahrräder angeordnet worden und hat laut OVG "vorerst Bestand". Die durch eine bauliche Umgestaltung der Straße entstandene und verdichtete Gemengelage von Fußgängern, Rad- und Autofahrern rechtfertige "die Annahme einer qualifizierten Gefahr", begründete das Gericht seine Entscheidung.

Laut Verkehrsverwaltung des Senats hat sich nach der Umgestaltung der Fußgängerverkehr um durchschnittlich 18 Prozent erhöht. Die Zahl der Radfahrenden sei um zwei Drittel gestiegen - und die Zahl derjenigen, die den Radweg querten, um 167 Prozent.

Sendung: rbb24 Abendschau, 23.09.2022, 19:30 Uhr

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