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Video: rbb24 | 11.10.2022 | Material: rbb24 Abendschau | Quelle: dpa/abaca

Berliner Verwaltungsgericht

Panzerwrack darf vor russischer Botschaft aufgestellt werden

Ein russisches Panzerwrack darf als zeitweiliges Mahnmal in der Nähe der russischen Botschaft in Berlin-Mitte aufgestellt werden. Nachdem der Bezirk einen Antrag abgelehnt hatte, gab das Verwaltungsgericht den beiden Initiatoren nun recht.

Der Bezirk Mitte muss die Aufstellung eines in der Ukraine zerschossenen russischen Panzers in der Nähe der russischen Botschaft in Berlin genehmigen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag (VG 1 L 304/22). Geklagt hatten die Betreiber des "Berlin Story Bunker"-Museums, Enno Lenze und Wieland Giebel.

Der Panzer könne zwar voraussichtlich nicht direkt vor der Botschaft auf dem Boulevard Unter den Linden aufgestellt werden, weil die dortige Mittelpromenade nicht für eine Belastung von 40 Tonnen ausgelegt sei. Möglich sei das aber gegenüber auf einem gesperrten Teilstück der Schadowstraße, so das Gericht.

Täter unbekannt

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Gericht: Aufstellung des Panzers unproblematisch

Der Bezirk hatte den Antrag des Vereins abgelehnt, weil in dem Wrack "wahrscheinlich Menschen gestorben" seien. Die Ausstellung sei daher nicht angemessen. Zudem berühre sie die außenpolitischen Interessen Deutschlands und es handele sich nicht um Kunst. Der Verkehr werde behindert und Menschen psychisch belastet.

Das Gericht urteilte nun, ob es sich um Kunst handele, sei unerheblich, es gehe um zulässige Meinungsfreiheit. Der Fahrzeugverkehr werde nicht beeinträchtigt, die Aufstellung für zwei Wochen sei unproblematisch. Gründe der Pietät und der außenpolitischen Interessen seien nicht relevant.

Die Initiatoren der Ausstellung in Berlin, Enno Lenze und Wieland Giebel vom Museum Berlin Story Bunker, hatten Ende Juni für ihren Verein Historiale den Antrag für das Projekt gestellt. Das für öffentliches Straßenland zuständige Bezirksamt hatte ihn abgelehnt. "Gewonnen", twitterte Lenze nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 11.10.2022, 19:30 Uhr

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