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Quelle: dpa/B. Pedersen

Verwaltungsgericht Berlin

Fußgängerzone in der Krautstraße muss rückgängig gemacht werden

Mit Absperrungen und Pollern hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen Teil der Krautstraße in eine Fußgängerzone umgewandelt. Ein Ansässiger wehrte sich dagegen - und bekam nun vom Verwaltungsgericht Berlin vorerst recht.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eine in der Krautstraße eingerichtete Fußgängerzone vorerst rückgängig machen. Das teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit.

Im Rahmen einer straßenrechtlichen Teileinziehung hatte das Bezirksamt im Dezember 2020 die Kennzeichnung einer Fußgängerzone sowie ein absolutes Haltverbot in der Krautstraße im Ortsteil Friedrichshain angeordnet.

Im April 2021 wurden die Verkehrszeichen schließlich errichtet - zusätzlich dazu das Zeichen 250 (Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art) sowie Poller und Absperrungen. Dagegen reichte der ansässige Geschäftsführer einer Gmbh einen Eilantrag ein; die Gmbh ist Eigentümerin und Vermieterin eines Hauses in der Krautstraße.

Gericht: vorausgehende städteplanerische Entscheidung fehlt

Das Gericht gab dem Eilantrag statt. Die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Voraussetzungen für die Kennzeichnung einer Fußgängerzone lägen nicht vor, hieß es in der Begründung.

Demnach ist Straßenverkehrsbehörde zwar berechtigt, die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von Fußgängerzonen anzuordnen. Voraussetzung sei jedoch eine vorausgehende städteplanerische Entscheidung, an der es hier derzeit fehle.

Allerdings hat das Bezirksamt nun die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Sollte es dies nicht tun, müssen die aufgestellten Verkehrszeichen und Poller eine Woche nach Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vorläufig entfernt werden.

Sendung: rbb88,8, 29.06.2021, 11:00 Uhr

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