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Audio: Fritz | 03.08.2022 | Timo Mascheski | Quelle: dpa/M. Kuenne

Verwaltungsgericht Berlin

Platzverweise wegen möglicher Corona-Erkrankung sind rechtmäßig

Die Berliner Polizei darf eine mutmaßlich mit Corona infizierte Person von einer Demonstration ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie es am Mittwoch mitteilte.

Zuvor sah sich ein Mann in seiner Versammlungsfreiheit verletzt: Er befand sich am 25. September 2021 auf dem Hardenbergplatz auf einer Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen. Nach einem anonymen Hinweis und der Auswertung von Postings in sozialen Netzwerken ging die Polizei davon aus, dass sich der Mann einige Tage zuvor auf einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Er wurde deshalb des Platzes verwiesen. Zu recht, wie nun das Gericht entschied.

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Gericht: Ansteckungsgefahr auch im Freien

Der Platzverweis sei auch verhältnismäßig gewesen, weil für die auf dem Hardenbergplatz befindlichen anderen Personen eine Ansteckungsgefahr bestanden habe, hieß es vom Gericht. Bei Unterschreitung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sei ohne Verwendung von Masken auch im Freien von einem Übertragungsrisiko auszugehen, so das Gericht. Zudem wäre auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für den Kläger kein milderes Mittel gewesen, weil dies das Übertragungsrisiko nicht auf null reduziert hätte.

Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Fritz, 03.08.2022, 13:30 Uhr

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