Verwaltungsgericht Berlin - Platzverweise wegen möglicher Corona-Erkrankung sind rechtmäßig

Mi 03.08.22 | 13:35 Uhr
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Archivbild: Corona-Demo in Berlin. (Quelle: dpa/M. Kuenne)
Audio: Fritz | 03.08.2022 | Timo Mascheski | Bild: dpa/M. Kuenne

Die Berliner Polizei darf eine mutmaßlich mit Corona infizierte Person von einer Demonstration ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie es am Mittwoch mitteilte.

Zuvor sah sich ein Mann in seiner Versammlungsfreiheit verletzt: Er befand sich am 25. September 2021 auf dem Hardenbergplatz auf einer Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen. Nach einem anonymen Hinweis und der Auswertung von Postings in sozialen Netzwerken ging die Polizei davon aus, dass sich der Mann einige Tage zuvor auf einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Er wurde deshalb des Platzes verwiesen. Zu recht, wie nun das Gericht entschied.

Gericht: Ansteckungsgefahr auch im Freien

Der Platzverweis sei auch verhältnismäßig gewesen, weil für die auf dem Hardenbergplatz befindlichen anderen Personen eine Ansteckungsgefahr bestanden habe, hieß es vom Gericht. Bei Unterschreitung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sei ohne Verwendung von Masken auch im Freien von einem Übertragungsrisiko auszugehen, so das Gericht. Zudem wäre auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für den Kläger kein milderes Mittel gewesen, weil dies das Übertragungsrisiko nicht auf null reduziert hätte.

Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Fritz, 03.08.2022, 13:30 Uhr

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8 Kommentare

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  1. 8.

    Natürlich genau das bedeutet Inkubationszeit, zwischen man bekommt den Virus und Symptomausbruch.
    Egal ob Erkältung Grippe oder Corona.
    Zum Thema, war völlig klar, immer bei diesem Thema gegen den Bürger entschieden wird, ich sehe das als starke Einschränkung des Demonstrationsrechts.

  2. 7.

    Im Bericht steht einige Tage, erst richtig lesen und dann schreiben.

  3. 6.

    Corona hat keine Inkubationszeit, wenn ich mich gestern angesteckt habe, kann ich es heute schon weiterverbreiten.
    Was du meinst sind das Auftreten von Symptomen an mir, was aber keine Inkubationszeit ist.

  4. 5.

    Vielleicht sollte die Berliner Polizei bei Demonstrationen einen Schnelltest aller Teilnehmer machen. Dann konnte anderswo wieder Metallteile abgeschraubt werden.

  5. 4.

    Hä was, wer eine ansteckende Seuche hat (nicht nur Corona) gehört nicht dahin. Er kann ja zu Hause einen Podcast mit seiner Meinung machen.

  6. 3.

    Was ist denn das für ein Blödsinn. Wenn sich die Person am Tag vor der Demo angesteckt hat, kann sie unmöglich am Tag der Demo ansteckend gewesen sein. Schon mal was von Inkubationszeit gehört?

  7. 2.

    Vorweg: Ich finde, Infizierte gehören nach Hause und sonst nirgend wo hin. Wer die Infektion Dritter billigend in Kauf nimmt, handelt meiner Meinung nach asozial.
    Trotzdem: Ohne genauere Informationen lässt sich das Urteil kaum einordnen. Das Demonstrationsrecht ist ein sehr hohes Gut und es darf nicht vom Staat willkürlich eingeschränkt werden können. Ohne genauere Informationen, lässt sich aber gar nicht abschätzen, ob das hier der Fall war. Hat der Betroffene zum Beispiel einen Antigen-Test verweigert? Wenn ja, war das Handeln absolut korrekt. Wenn nein, stellt sich die Frage, warum dieses mildere Mittel nicht angewendet wurde, denn mehrere Tage nach einer potentiellen Infektion ist davon auszugehen, dass der Test ausreichend zuverlässig ist.
    Um es klarzustellen: Mir geht es rein um die rechtliche Bewertung, nicht um die moralische. Wer potentiell infiziert und ungetestet unter Menschen geht, ... (s.o.)

  8. 1.

    Das Urteil ist extrem problematisch.
    Da man damit das Demonstrationsrecht untergräbt.
    Jemand könnte, eventuell, unter Umständen. So kann man Kritiker mundtot machen.
    Wenn dann müssen schon konkrete Beweise vorliegen, sonst sehe ich hier den Rechtsstaat in Gefahr.

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