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Audio: Fritz | 30.01.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/Sven Hoppe

Klage eines bayerischen Ehepaars

Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag zurück

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof.

Bundestag beschließt umfassende Steueränderungen

Arbeitnehmer im Home-Office sollen steuerlich entlastet werden

Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz verabschiedet. Die Steuerzahler sollen dadurch im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet werden. Aber nicht für alle wird es billiger.

Kläger: Hilfe für ostdeutsche Länder beendet

Ein bayerisches Ehepaar hatte mit Unterstützung des Steuerzahlerbunds gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Steuerjahr 2020 geklagt. Da Ende 2019 der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder auslief, sei die Hilfe für Ostdeutschland beendet.

Die Kläger sahen außerdem einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil seit 2021 nur noch Gutverdiener den Soli zahlen müssen.

SPD verteidigt Soli

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, hatte den Solidaritätszuschlag gegenüber dem rbb bereits vor dem Urteil verteidigt. Er sagte am Montag im rbb24 Inforadio, der Bund habe noch immer einen großen Finanzbedarf - sowohl wegen der
Wiedervereinigung als auch wegen der Krisen der letzten Jahre.

"Es gibt keine Bindung an einen Zweck. Verfassungsrechtler sagen deutlich, der Solidarpakt oder andere Zwecke, die es mal gab für diese Ergänzungsabgabe, die können auch erweitert werden."

Der SPD-Finanzexperte erklärte: "Da finden wir in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition sozialdemokratisch, dass die zehn Prozent höchsten Einkommen (...) ein Stück weit mehr tragen müssen als die anderen 90 Prozent der Steuerzahler. Wir finden es gerecht und notwendig, dass die höchsten Einkommen den Soli weiter bezahlen." Schrodi ergänzte: "Mit der Reform des Soli im Jahr 2019 haben wir als Bundestag bekundet, dass wir eine Notwendigkeit des Solis sehen und haben ihn gut begründet - auch mit weiteren Investitions- und Finanzierungsnotwendigkeiten aus der deutschen Wiedervereinigung. Beispielsweise mit überproportionalen Investitionsausgaben in den neuen Ländern und Zuschüssen an die gesetzliche Rentenversicherung."

Sendung: Fritz, 30.01.23, 08:00 Uhr

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