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Quelle: dpa

Verwaltungsgericht

Berliner Beamte müssen Home-Office akzeptieren

Berliner Beamte müssen auf Anordnung ihres Arbeitsgebers das Arbeiten im Home-Office akzeptieren. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden. Eine 60-jährige Beamtin hatte zuvor einen Antrag gestellt, um nicht im Home-Office arbeiten zu müssen.

Ihr Arbeitgeber, ein Berliner Bezirksamt, ordnete Ende März an, dass die 60-Jährige für einen Monat im Home-Office arbeiten soll. Der Dienstherr begründete seine Entscheidung mit der Fürsorgepflicht, da die Beamtin aufgrund ihres Lebensalters einem erhöhten Risiko ausgesetzt sei, sich mit der Covid-19-Krankheit zu infizieren.

Verwaltungsgericht: Keine unzulässige Trennung von Amt und Funktion

Die Antragstellerin wollte diese Regelung nicht akzeptieren und stellte einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Sie begründete ihren Antrag damit, dass es keine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Home-Office gebe. Die innerbehördliche Regelung sehe lediglich vor, dass Home-Office auf Antrag der Beschäftigten gestellt werden könne. Ihrer Meinung nach verstoße das Arbeiten im Home-Office dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung.

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In der Ablehnung des Eilantrags begründete das Berliner Verwaltungsgericht, dass durch die Anordnung lediglich der Ort ihrer Arbeit und gegebenenfalls die konkreten Aufgaben für den Zeitraum im Home-Office verändert würden. Selbst wenn sie über die erforderliche Technik, wie zum Beispiel einen Arbeitsrechner und ein Diensthandy, nicht verfügen sollte, führe dies noch nicht zu einer unzulässigen Trennung von Amt und Funktion.

In der Abwägung zwischen Erfüllung der Fürsorgepflicht und dem Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung dürfe der Dienstherr angesichts der Corona-Krise in Kauf nehmen, dass sich die amtsangemessene Beschäftigung im Home-Office beschränke.

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