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Coronakrise

Berlin führt neue Quarantäne-Regeln für Einreisende ein

In Berlin gelten neue Quarantäne-Regeln für Menschen, die aus internationalen Risikogebieten einreisen. Die entsprechende bundesweite Verordnung sei in Landesrecht umgesetzt worden, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senats.

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Menschen, die aus Risikogebieten außerhalb der Europäischen Union einreisen, müssen in eine 14-tägige Quarantäne. Die Quarantäne betrifft alle einreisenden Personen aus sogenannten Drittstaaten, die auf dieser Liste des Robert-Koch-Instituts [rki.de] stehen. Aktuell ist eine solche Quarantäne wegen hoher Corona-Infektionszahlen auch für Einreisende aus dem EU-Mitgliedsland Schweden vorgeschrieben.

Laut Geisel ist es aber möglich, sich mit einem negativen Coronatest vorzeitig aus der Quarantäne zu befreien. Nach Auskunft der Gesundheitsverwaltung ist hierfür ein ärztliches Zeugnis und ein aktueller Laborbefund in deutscher oder englischer Sprache notwendig, aus dem hervorgeht, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland in einem EU-Staat oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut hier veröffentlichten Staat [rki.de] durchgeführt worden sein.

Diese neue Regelung berücksichtige auch die Vorgaben der jüngsten Gerichtsentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, erklärte am Donnerstag ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung auf rbb|24-Nachfrage. Das Gericht hatte am 10. Juni entschieden, dass pauschale Quarantänereglungen für Einreisen aus Drittstaaten ohne Angabe von Gründen nicht zulässig seien.

KORREKTURHINWEIS: In der ersten Version dieses Berichts waren auch die europäischen Drittstaaten Großbritannien, Schweiz, Island und Norwegen als Staaten genannt worden, die von der Quarantäneverordnung betroffen seien. Diese Angaben hat die Senatsinnenverwaltung inzwischen korrigiert und zurückgenommen.

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