rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Video: Abendschau | 26.10.2021 | S. Wendling | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Präzisierung der Corona-Regeln

Senat beschließt grundsätzliche Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten

Weihnachtsmärkte dürfen in diesem Jahr wieder stattfinden - allerdings sollen Besucher wie auf Wochenmärkten Masken tragen. Das hat der Berliner Senat beschlossen. Davon ausgenommen sind nur Märkte, die nach der 2G-Regel verfahren.

Der Senat hat am Dienstag neue Corona-Regeln für Weihnachtsmärkte beschlossen. Danach gilt für diese Märkte grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Die Betreiber dieser Märkte können alternativ die 2G-Regel anwenden. In diesen Fall wären nur geimpfte und genesene Besucher zugelassen. Sie müssen keine Maske tragen und für sie gilt auch das Abstandsgebot nicht.

Corona-Regeln in der Region

Welche Weihnachtsmärkte mit 2G planen - und welche mit 3G

Glühwein, Glöckchen und Geselligkeit: Ohne diese drei Gs funktioniert kein Weihnachtsmarkt. Ob noch zwei oder drei weitere Gs hinzukommen, entscheiden die Weihnachtsmarktbetreiber individuell. Die meisten von ihnen kehren zurück. Von Frank Preiss

Kein 2G bedeutet keine Zugangsbeschränkung

Auf allen Weihnachtsmärkten, bei denen nicht 2G gilt, hat zunächst einmal jeder Zutritt, wie Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach der Senatssitzung erläuterte, muss aber Maske tragen. Betreiber können sich nicht für die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) entscheiden.

Etwas anders stellt sich die Lage hingegen in geschlossenen Restaurants auf dem Gelände der Weihnachtsmärkte dar. Dort können die Betreiber wählen, ob sie 2G oder 3G anwenden. Ungeimpfte kämen nur im Falle von 3G rein und müssten dabei auch einen negativen Corona-Test nachweisen.

Die für Veranstaltungen absolute Personenhöchstgrenze von 25.000 Menschen wurde gestrichen. Die relative Grenze von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes bleibe aber bestehen, hieß es weiter. Auch die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation bleibt.

Allerdings muss die Datenerhebung nicht vor Ort erfolgen, sondern kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Daten anderweitig bekannt und dadurch zurückzuverfolgen sind. Dies sei etwa beim Vorverkauf personalisierter Tickets der Fall.

Drei Betreiber haben sich schon für 2G entschieden

Einige große Weihnachtsmärkte haben sich schon auf die 2G-Regel festgelegt, darunter jene vor dem Roten Rathaus, auf dem Gendarmenmarkt und in der Zitadelle in Spandau. Die 3G-Regel sollte u.a. auf dem Lucia-Weihnachtsmarkt in der Kulturbrauerei und auch in der "Winterwelt" am Potsdamer Platz gelten, die bereits Ende Oktober beginnt.

Für den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz hatte der ausrichtende Berliner Schaustellerverband ebenfalls geplant, die 3G-Regelung anzuwenden. Eine Entscheidung stand hier aber genauso noch aus wie beim Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz.

Verweis auf Infektionsschutzverordnung

Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg fällt erneut aus

Charlottenburger Weihnachtsmarkt fällt aus

Die großen Weihnachtsmärkte eröffnen am 22. November. Im vergangenen Jahr mussten die meisten wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Der Weihnachtsmarkt vor dem Charlottenburger Schloss fällt auch in diesem Jahr wieder aus. Es führe kein Weg an einer Absage vorbei, teilten die Veranstalter bereits Anfang Oktober mit.

Sie verwiesen auf die Infektionsschutzverordnung des Landes. Die gestattet unter anderem keinen Alkoholverkauf auf Grünanlagen; als solche gelte auch der Marktbereich vor dem Schloss. Hemmnisse seien auch die Maskenpflicht und die Höchstzahl von 2.000 Gästen bei Anwendung der 3G-Regel.

Sendung: Inforadio, 26.10.2021, 7 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen