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Quelle: imago images/Luka Dakskobler

Nur bestimmte Klassenstufen betroffen

Präsenzpflicht in Brandenburg wird nicht komplett aufgehoben

Die Präsenzpflicht an den Brandenburger Schulen wird vom kommendem Montag an nicht generell aufgehoben. Sie gilt weiterhin für Schüler der Klassen 6, 9 und 10 sowie für die der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren (OSZ), wie das Bildungsministerium in Potsdam am Donnerstag mitteilte.

Dagegen können die Eltern von Kindern der Klassen 1 bis 5 entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder nicht. Das gilt auch für die Klassen 7 und 8 sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen und der Förderschulen.

Kein Anspruch auf Distanzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht, also Lernangebote etwa per Videokonferenz. Die Schulen sollen sie am Anfang der Woche mit Aufgaben zum Lernen versorgen.

Soll ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen, geben die Eltern dem Ministerium zufolge gegenüber der Schule eine entsprechende Erklärung ab. Eine Begründung sei nicht notwendig. Das Fernbleiben vom Unterricht werde als entschuldigtes Fehlen verbucht.

Bildungsministerium Britta Ernst (SPD) hatte das Aussetzen der Präsenzpflicht Anfang der Woche im Inforadio des rbb angekündigt, am Mittwoch wurde der kommende Montag als erster Tag dieser Neuregelung genannt. Dabei war noch die Rede davon, dass nur in Abschlussjahrgängen die Präsenzpflicht weiter bestehen bleibe. Für diesen Donnerstag hatte das Ministerium weitere Konkretisierungen dieser Regelung angekündigt.

Sendung: Brandenburg aktuell, 25.11.2021, 19:30 Uhr

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