Nur bestimmte Klassenstufen betroffen - Präsenzpflicht in Brandenburg wird nicht komplett aufgehoben

Do 25.11.21 | 19:32 Uhr
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Klassenzimmer in Corona-Zeiten, in diesem Fall in Slowenien (Bild: imago images/Luka Dakskobler)
Bild: imago images/Luka Dakskobler

Die Präsenzpflicht an den Brandenburger Schulen wird vom kommendem Montag an nicht generell aufgehoben. Sie gilt weiterhin für Schüler der Klassen 6, 9 und 10 sowie für die der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren (OSZ), wie das Bildungsministerium in Potsdam am Donnerstag mitteilte.

Dagegen können die Eltern von Kindern der Klassen 1 bis 5 entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder nicht. Das gilt auch für die Klassen 7 und 8 sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen und der Förderschulen.

Kein Anspruch auf Distanzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht, also Lernangebote etwa per Videokonferenz. Die Schulen sollen sie am Anfang der Woche mit Aufgaben zum Lernen versorgen.

Soll ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen, geben die Eltern dem Ministerium zufolge gegenüber der Schule eine entsprechende Erklärung ab. Eine Begründung sei nicht notwendig. Das Fernbleiben vom Unterricht werde als entschuldigtes Fehlen verbucht.

Bildungsministerium Britta Ernst (SPD) hatte das Aussetzen der Präsenzpflicht Anfang der Woche im Inforadio des rbb angekündigt, am Mittwoch wurde der kommende Montag als erster Tag dieser Neuregelung genannt. Dabei war noch die Rede davon, dass nur in Abschlussjahrgängen die Präsenzpflicht weiter bestehen bleibe. Für diesen Donnerstag hatte das Ministerium weitere Konkretisierungen dieser Regelung angekündigt.

Sendung: Brandenburg aktuell, 25.11.2021, 19:30 Uhr

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7 Kommentare

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  1. 7.

    Dem Wunsch! der Eltern wurde Genüge getan und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Sowas unverschämt formuliertes von der Landesregierung. Das ist doch nicht der Grund. Hier ist der im Grundgesetz verankerte Schutz auf körperliche Unversehrtheit und Fürsorgepflicht gegeben. Das kann man nicht mit höchstwahrscheinlich ungenauen 3Tests, Absetzen von Masken in der Frühstückspause, Mensa Essen und Sportunterricht. Man, die denken echt, Eltern für blöd zu verkaufen und das bei dieser heftigen, nervenzerrenden 4.CoronaWelle. Einfach unglaublich!!!

  2. 6.

    Und wieder müssen die Eltern zwischen Pest und Cholera entscheiden. Frau Ernst hätte schon längst abdanken sollen. Nichts ist in den Schulen Passiert.

    Mein Kind wird wohl weiterhin die Schule gehen, wenn es kein Recht auf Distanzunterricht hat.
    Desweiteren wüsste ich nicht, was es bringen soll... nur 2 Klassenstufen im Gymnasium auszusetzen und der Rest geht normal.
    Dann fände ich es gerechtfertigt hier Wechselunterricht einzuführen

  3. 5.

    Sie sollten Bildung statt Verwahranstalt einfordern (denn so kommt es bei anderen an). Das haben Sie gerade, so wie viele andere Eltern, nicht getan. Was fordern Sie denn, dass Bildung unter Pandemiebedingungen so stattfinden kann, dass sich das Virus in den Klassenräumen nicht so wohl fühlen kann? Nur Mut...

  4. 4.

    Es werden eh alle Schüler weiter zur Schule gehen, wenn sie keine gesundheitlichen Probleme haben. Die Eltern haben ihren Urlaub bereits im letzten Januar aufgetitscht für den Lockdown - also gehen alle weiter hin.

  5. 3.

    Das kann doch alles nicht wahr sein! Ich fasse es nicht.

  6. 2.

    So sieht es aus SWE, die Eltern haben die Wahl "schlecht" und "schlecht" und den Politikern kostet es ja nichts und es kann auch keiner Forderungen an sie stellen wegen ihren Entscheidungen, da sie nichts entschieden haben.

  7. 1.

    Damit ist klar, dass das MBJS die gesamte Verantwortung auf die Eltern abwälzt. Herzlichen Dank dafür! Wir haben zu entscheiden, ob wir unsere Kinder weiter der Gefahr einer Ansteckung aussetzen, in Klassenräumen ohne Luftfilter, mit Stoßlüftungen, bei welchem sofort alle MNS/ Masken abgenommen werden von Abstandhalten gar nicht zu reden. Entschuldigtes Fehlen? Keine Verpflichtung der Schule, die SuS regelmäßig mit Lehrstoff zu versorgen. Das ist die Verwirklichung des Bildungsauftrags?

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